Diesen Text hätte ich mir während der Ausbildung an der Archivschule Marburg als Hilfsmittel gewünscht: eine konzise Darstellung, wie eine größere preußische Behörde in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg gearbeitet hat. Das Verständnis des Geschäftsgangs ist das A und O der Aktenkunde. In einem Verwaltungshandbuch des Jahres 1912 habe ich eine Art Mustergeschäftsordnung gefunden und diese online gestellt. Sie kann als Referenz dienen, um die auf den ersten Blick verwirrenden Rollen und Handlungen der Akteure im Geschäftsgangs zu durchschauen und die archivische Überlieferung einer Behörde quellenkritisch zu durchdringen. Ein Muster preußischen Geschäftsgangs weiterlesen
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Wiener Nachträge II: Eine Zeichnungsordnung und die Grenzen formaler Erkenntnis
Ich fand es wichtig, auf der IÖG-Jahrestagung zu betonen, dass zeitgeschichtliche Akten häufig nicht aus sich selbst heraus verständlich sind. Sie müssen durch Wissen um die Organisation und Arbeitsweise der Institution, bei der sie geführt wurden, zum Sprechen gebracht werden. Die Lektüre verwaltungsinterner Regulative ist Aktenkundlers täglich trocken Brot. Hier ein Beispiel, das zu alt war für die Zeitstellung der Wiener Tagung: Bismarcks Zeichnungsordnung für das preußische Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten von 1862. Sie zeigt auch die Grenzen einer rein formal ausgerichteten Aktenkunde auf.
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Das Ich des Fürsten als Revolution: Die Kabinettsorder
Mit Kabinettsordern wurde Geschichte geschrieben. Sie sind auch aktenkundlich interessant. Man kann daran sehen, dass die Typisierung von Schriftstücken im Sinne der “systematischen” Aktenkunde kein Selbstzweck ist, sondern der praktischen Quellenkritik dient.
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“Daß auch in Preußen Akten manchmal verschwinden konnten” – Der preußische Kronprinzenprozess von 1740 bei Jürgen Kloosterhuis
Zum Dilemma der Aktenkunde gehört, dass es auf der einen Seite Lehrbücher gibt, auf der anderen eine Aufsatzliteratur, aber kaum vertiefende Spezialstudien im Format einer Monographie. Eine herausragende Ausnahme ist Jürgen Kloosterhuis’ Studie zum preußischen Kronprinzenprozess von 1740 und dem Todesurteil gegen Hans Hermann von Katte, den Fluchthelfer Friedrichs II. – herausragend schon deshalb, weil das historische Urteil hier direkt der aktenkundlichen Betrachtung der Quellen entspringt, wobei diese ihrerseits umfassend historisch eingebettet ist.