Schlagwort-Archive: Kanzleistil

Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699, von Jürgen KLOOSTERHUIS (Schluss)

7. Anspruchstitulaturen von „Nicht-Possidierenden“ in bildkünstlerischer Gestaltung, 1620 und 1699 (Regierungsgebäude und Schlosskapelle der Ehrenburg zu Coburg)

Im ancien Régime bildete die fürstliche Intitulatio, schriftlich zusammengesetzt aus der Gottesgnaden-Formel und der Aufzählung irdischer Besitztitel (in vollständiger, leicht oder stark gekürzter Fassung, am Ende jedenfalls durch ein salvatorisches „etcetera“ für Eventualitäten offengehalten), ebenso wie deren bildkünstlerische Gestaltung in Siegeln und Wappen drei Erscheinungsformen derselben Sache: der Selbstdarstellung der Landesherrschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Daher nahmen die „possidierenden“ Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg 1609 sofort die Bildsymbole der Erbfolgeländer in ihre Besitzheraldik auf. Im Klever Hauptvergleich von 1666 vereinbarten sie u.a., auf je eigener Seite auch ferner alle Titel und Wappen der unter sie aufgeteilten Länder in toto führen zu dürfen. Noch feiner wurde ihr reziproker Titulaturengebrauch im 18. Jahrhundert ausgewogen, wie das „Neu eröffnete europäische Staats-Titulaturbuch“ von 1709 wusste: Demnach setzte das Königreich Preußen „das Hertzogthum Cleve, welches es besitzet, und durch Heyrath an dasselbe kommen, dem Herzogthum Jülich vor, dahingegen Chur-Pfaltz, deme dieses zugehöret, solches voransetzet. Beyde aber geben keinem Hertzoge zu Sachsen das Praedicat: Hertzog zu Jülich, Cleve und Berg, dergleichen diese jenen auch nicht thun“ (a.a.O. S. 29).

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Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699, von Jürgen KLOOSTERHUIS (Teil 5)

5. Pfalz-Neuburgischer Titulaturentrick, 1654, 1657 (Kanzleischreiben mit vor- und nachgestellten Titeln)

In jeder zwischenstaatlichen Fürstenkorrespondenz des ancien Régimes spielte die „Mitteilung im Wir-Stil“, d.h., das Kanzleischreiben, als ausgeprägt zeremonielles Schriftstück eine wichtige Rolle. Schon die Verwendung des Pluralis Majestatis signalisierte seine Intention distanzbewusster Rangwahrung innerhalb der „Fürstenfamilie“ – so, wie sie z.B. auch auf diplomatischem Parkett einfallsreich zelebriert wurde. Als zeremoniell nicht minder wichtiges Formelement des Kanzleischreibens erschien die Intitulatio (mit Gottes-Gnaden-Formel und Aufzählung irdischer Besitztitel) des Absenders, deren Platzierung im Aufbau des Schreibens dieselbe Intention markierte. Im Grunde waren dafür nur zwei Möglichkeiten gegeben. Stand die Intitulatio des Absenders am Beginn des Schreibens, noch vor der Salutatio / Inscriptio, so demonstrierte er höfisch-anspruchsvoll seinen Vorrang vor dem Empfänger. Stand sie am Schreibenende zwischen der Datierung und der Unterschrift, signalisierte das eine ebenmäßig-höfliche Behandlung des Empfängers durch den Absender. Doch die pfalz-neuburgische Kanzlei zu Düsseldorf hatte für ihre „inter-possidierende Korrespondenz“ per Kanzleischreiben noch eine dritte Variante auf Lager.

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Wenn der Rang den Unterschied macht von Karsten UHDE

Rainer Polley zum Geburtstag 2021 gewidmet

Wenn in der Frühen Neuzeit Fürsten miteinander korrespondieren wollten, so standen ihnen dafür grundsätzlich zwei Formen zur Verfügung: Das Handschreiben und das Kanzleischreiben. Dabei war „das Kanzleischreiben … die … pompösere Form des schriftlichen Kontaktes zwischen Fürsten“ (Hochedlinger 2009: 173), oder um es in den Worten der Zeitgenossen auszudrücken „Cantzley-Schreiben seynd solche Schreiben regierender grosser Herrn, darinn das völlige Cantzley-Ceremoniel beobachtet wird“ (Johann Jacob Moser, zitiert nach Hochdelinger 2009: S. 173).

Das von Moser genannte „Cantzley Ceremoniel“ ist dann auch der Grund, warum die Landesherrlichen Kanzleischreiben noch feiner klassifiziert werden können. Denn auch wenn wir heute gern von „den Fürsten“ sprechen, so wurde doch zeitgenössisch oftmals sehr feinfühlig zwischen verschiedenen Rängen innerhalb dieser Gruppe unterschieden. Ein Kurfürst war eben ranghöher als ein einfacher Reichsfürst und ein Graf rangniederer als ein König.

Und so unterscheiden sich auch die Landesherrlichen Kanzleischreiben je nach Rangverhältnis voneinander. Solche an ranggleiche oder ranghöhere Empfänger beginnen „mit dem Gruß, der in der Form einer Diensterbietung abgefasst wird und unmittelbar mit der folgenden Anrede verbunden ist“ (Schmid 1959: 144), während die Intitulatio, also der eigene Titel ans Ende des Textes rutscht.

Schrieb aber ein ranghöherer Fürst an einen klar im Rang tiefer stehenden, so wurde seine Intitulatio an den Anfang gestellt, wodurch sie durch die in allen Kanzleischreiben für zumindest die erste Zeile verwendete Auszeichnungsschrift auch noch besonders betont wurde. Es folgten Gruß, Diensterbietung und Anrede. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Kanzleischreiben wurden aber weder die Intitulatio, noch die Anrede in irgendeiner Weise optisch vom restlichen Text abgesetzt, sodass ein einziger optisch ungegliederter Textkorpus entstand, von dem sich nur die abschließende, in der Regel eigenhändige Courtoisie und die Unterschrift absetzten.

In einer im Staatsarchiv Marburg verwahrten Akte aus der Überlieferung der Reichsabtei, später dem Fürstbistum Fulda, kann man diese Unterschiede besonders gut nachvollziehen und sich zugleich eine ebenso seltene, wie kreative Lösung für die mit diesem System unter Umständen verbundenen Probleme vorstellen: Wenn der Rang den Unterschied macht von Karsten UHDE weiterlesen

Der Graf des Freiherrn Diener? Ein komplexes Handschreiben

Im Ancien Régime wurden herrschaftliche Schreiben mit der vollen Strenge eines bis ins letzte Detail geregelte Kanzleizeremoniells durchkomponiert. Sein Zweck war es, „in der zeremoniellen Gestaltung von Schriftstücken Form und Inhalt zu einer Einheit ‚voll Würde und Wirksamkeit‘ zu verschmelzen“ (Kloosterhuis 1999: 465). Doch im Zentrum des Formularorkans wurde es still: In der Fürstenkorrespondenz kam der einfache, auch intime, Briefstil durch. Einfache Form korrespondiert aber nicht notwendigerweise mit einfachen Verhältnissen. Ein Handschreiben Christian Ernsts zu Stolberg-Wernigerode (1691–1771) verrät nicht nur etwas über die Geschlechtskrankheiten der Pietisten, sondern auch über die mehrdimensionalen Beziehungssysteme als Grundlage des Korrespondenzstils.

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Urkundendatierung nach Festtagen um 1950

Neuzeitliche Aktenstücke zu interpretieren, stellt andere Anforderungen als die Lektüre mittelalterlicher Dokumente. Meist sind weniger Rätsel auf dem Weg zur Konstituierung des Texts zu lösen. Das Datum, könnte man meinen, gehöre als Problem ganz in die mittelalterliche Sphäre – vor allem die endlosen Variationsmöglichkeiten des Heiligenkalenders, die in einen Monatstag übersetzt werden müssen. Aber auch diese Regel wird von ihren Ausnahmen bestätigt. Hier ist ein Beispiel nicht nur für das Überleben solcher Gewohnheiten, sondern auch für das Weiterspinnen des Anachronismus’, indem lutherische Theologen nach dem Zweiten Weltkrieg ihre eigenen Festtage kreierten. Urkundendatierung nach Festtagen um 1950 weiterlesen