5. Pfalz-Neuburgischer Titulaturentrick, 1654, 1657 (Kanzleischreiben mit vor- und nachgestellten Titeln)
In jeder zwischenstaatlichen Fürstenkorrespondenz des ancien Régimes spielte die „Mitteilung im Wir-Stil“, d.h., das Kanzleischreiben, als ausgeprägt zeremonielles Schriftstück eine wichtige Rolle. Schon die Verwendung des Pluralis Majestatis signalisierte seine Intention distanzbewusster Rangwahrung innerhalb der „Fürstenfamilie“ – so, wie sie z.B. auch auf diplomatischem Parkett einfallsreich zelebriert wurde. Als zeremoniell nicht minder wichtiges Formelement des Kanzleischreibens erschien die Intitulatio (mit Gottes-Gnaden-Formel und Aufzählung irdischer Besitztitel) des Absenders, deren Platzierung im Aufbau des Schreibens dieselbe Intention markierte. Im Grunde waren dafür nur zwei Möglichkeiten gegeben. Stand die Intitulatio des Absenders am Beginn des Schreibens, noch vor der Salutatio / Inscriptio, so demonstrierte er höfisch-anspruchsvoll seinen Vorrang vor dem Empfänger. Stand sie am Schreibenende zwischen der Datierung und der Unterschrift, signalisierte das eine ebenmäßig-höfliche Behandlung des Empfängers durch den Absender. Doch die pfalz-neuburgische Kanzlei zu Düsseldorf hatte für ihre „inter-possidierende Korrespondenz“ per Kanzleischreiben noch eine dritte Variante auf Lager.