2. (Nicht-) Ratifizierung des Xantener Vertrags, 1614
Ausgefertigte, aber nicht behändigte Urkunde in voller Form
Im Dortmunder Vertrag vom 31. Mai 1609 hatten die „Possidierenden“ Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg fürs erste eine Samtregierung über die jülich-kleve-bergischen Erblande vereinbart. Nachdem ihr gemeinsames Handeln aber bald aus (konfessions-) politischen Gründen obsolet geworden war, versuchte Statthalter Markgraf Georg Wilhelm von Brandenburg und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm als Neuer Landesherr von Pfalz-Neuburg in einem zu Xanten im Oktober / November 1614 unter Vermittlung auswärtiger Mächte ausgehandelten Vertragswerk ihren jeweiligen Erblandbesitz vorläufig voneinander abzugrenzen. Vereinbart wurden u.a.: