3. Doppelte Warnung an Jobst von Landsberg, 1610 (Verdoppelung von Schreibelementen in einem gemeinsamen Auftragsreskript)
Die seit 1609 über Jülich-Kleve-Berg, Mark, Ravensberg und Ravenstein usw. gemeinsam ausgeübte Landesregierung der „Possidierenden“ Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg bedingte die Verdoppelung von Bestandteilen ihrer in der „Staatskanzlei“ zu Düsseldorf ausgefertigten gemeinsamen Schriftstücke. Dabei musste auf ihre differenzierten Rangverhältnisse geachtet werden.