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Die mutmaßlichen Macron-Fälschungen

Die Dunkelmänner haben verloren. Wer auch immer durch Unterlagen über eine Scheinfirma in der Karibik Emmanuel Macron aufhalten wollte, ist gescheitert. In diesem Blog geht es immer wieder um Aktenfälschungen, auch um solche aus der ganz rechten Ecke. Grund genug für eine Autopsie der am 4. Mai veröffentlichten PDFs.

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“Reichsbürger” und Aktenfälscher

Vor über zwei Jahren habe ich hier einen Beitrag zur sogenannten “Kanzlerakte” veröffentlicht, einer extrem kruden Fälschung, die beweisen soll, dass die Bundesrepublik nicht souverän sei. Nicht mal das einschlägig berüchtigte Compact-Magazin hält diesen Wisch für echt. Jetzt haben die “Reichsbürger” offenbar die Kommentarfunktion entdeckt und mir auch noch eine böse E-Mail geschickt.

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Beruf: Dokumentenprüfer

Der Moment der Wahrheit” mit Cate Blanchett und Robert Redford in den Hauptrollen ist ein grandioser Film. Er wird wohl nicht mehr allzu lang in den deutschen Kinos laufen. Wer ihn noch nicht gesehen hat und sich für Aktenkunde interessiert, für zeitgeschichtliche zumal, sollte ihn gesehen haben.

Bild: Leutnant Bush bei der Nationalgarde von Texas, Public Domain, https://en.wikipedia.org/wiki/File:GW-Bush-in-uniform.jpg

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Die “Kanzlerakte”: eine offensichtliche Aktenfälschung

Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/15/Kanzlerakte.jpg
Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/15/Kanzlerakte.jpg

Im letzten Eintrag habe ich die Dokumentenbände des BND vorgestellt. Das gibt mir den Anlass, eine groteske Aktenfälschung unter die Lupe zu nehmen, die vorgibt, ein BND-Schriftstück zu sein.

Im Internet ist eine regelrechte Mythologie um eine “Kanzlerakte” entstanden: ein hypothetisches Schriftstück, dass angeblich jeder deutsche Bundeskanzler vor seinem Amtsantritt unterzeichnen musste. Es gibt einen guten Wikipedia-Artikel zu diesem Unfug.

Der “Beweis” soll ein Schreiben des BND sein, in dem der Verlust eines Exemplars jenes “geheimen Staatsvertrags” berichtet wird. Der verlinkte Wikipedia-Artikel enthält bereits einige gute Argumente, die zum Teil aktenkundlicher Art sind, zum Teil allgemein auf die Plausibilität abstellen, an der es eklatant mangelt. Ich beschränke mich im Folgenden auf das Instrumentarium der Aktenkunde mit ihren Hilfswissenschaften Paläographie und Verwaltungsgeschichte. Außerdem halte ich mich an die Fehler und vermeide Hinweise, wie man es besser machen könnte 🙂

1. Analyse der inneren Merkmale

Briefkopf: Wie die Wikipedia richtig ausführt, passt die maschinenschriftliche Behördenfirma nicht zu einem externen Schreiben einer Oberen Bundesbehörde (nicht: “Ministerium”!). Außerdem sind wir nicht in Frankreich, wo in der Behördenfirma von oben nach unten alle Instanzen aufgeführt werden, vom Ministerium bis zum bearbeitenden Büro. Eine “Kontroll-Abteilung” ist dem Namen und der Sache nach der deutschen Verwaltungstradition fremd.

Innenadresse: fehlt, wäre bei einem externen Schreiben aber nötig.

Geheimhaltungsvermerk: “VS-Verschlußsache Nur für den Dienstgebrauch” entspricht nicht den Formvorschriften, die zum angeblichen Datum des Dokuments bereits galten (wenn ich den Vermerk unten rechts richtig lese: 1992). Den zusätzliche Vermerk “Strengste Vertraulichkeit” gibt es nicht. Die Beschränkung eines gedachten Routineverteilers auf den “Minister” ist dagegen noch passabel.

Betreff: wird nicht mit “Vorgang” eingeleitet.

Unterschrift: Die Amtsbezeichnung “Staatsminister” ist hier fehl am Platz.

Blattaufteilung: Auch der unterwürfigste Bericht wird heute nicht mehr halbbrüchig (= breiter linker Rand) geschrieben.

2. Systematische Einordnung

Der Fälscher hatte einen externen Bericht des Bundesnachrichtendienstes an eine übergeordnete Instanz im Sinn. Dafür spricht die Nachahmung des Kopfbogens, wobei die fehlende Innenadresse ein Fehler ist. Die Höflichkeitsformeln zu Anfang und Ende würden daraus einen Bericht in der Form eines Privatdienstschreibens machen.
Aber nicht nur, dass es nie einen Staatsminister Rickermann gab, wie die Wikipedia richtig anmerkt: Dem Fälscher war nicht klar, dass es beim BND überhaupt keine Staatsminister gibt. “Staatsminister” ist die Amtsbezeichnung der Parlamentarischen Staatssekretäre bei der Bundeskanzlerin und beim Bundesminister des Auswärtigen (zu den Gründen Wischnewski 1989: 177 f.). Ein StM oder PStS ist kein Beamter mit Verwaltungsaufgaben, sondern steht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und ist für die Unterstützung bei politischen Aufgaben einem Mitglied der Bundesregierung beigegeben. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes ist aber natürlich ein Berufsbeamter.
Oder meint der Fälscher, der Geheimdienst selbst würde von einem Minister geleitet werden, wie einst die Stasi? Das könnte ein Hinweis auf Herkunft, Sozialisation und Vorstellungswelt sein. (Ein interner Bericht gehört aber nicht auf Kopfbogen.)

3. Genetische Einordnung

Merkmale:
– Imitat eines Kopfbogens
– Nachgemachte Unterschrift
– Aufgesetzte Vermerke und Verfügungen des vermeintlichen Empfängers
also: Fälschung einer behändigten Ausfertigung.

Nach der klassischen aktenkundlichen Lehre sind die Vermerke und Verfügungen des Empfängers ja nicht Gegenstand der Analytik, sondern der genetischen Betrachtung, weil sie nicht zum Formenapparat des ausgefertigten Schreibens gehören. Mir hat diese methodologische Differenzierung unter praktischen Gesichtspunkten nie recht eingeleuchtet. Hier haben wir aber einmal einen Fall, in dem sie Erkenntnis bringt: Der Geschäftsgangsvermerk unten rechts wurde vom Fälscher offenbar als Vordruck verstanden, den der Absender vorbereitet hat; der Empfänger hätte nur noch die Daten eingetragen. Dann wäre dieser Vermerk als inneres Merkmal des Schreibens zu verstehen.

Das widerspricht der Verwaltungspraxis: Eingangsvermerk oder zdA- und Wiedervorlage-Verfügungen (hier auch noch falsch abgekürzt) werden vom Empfänger aufgesetzt und machen wesentlich die Behändigung des eingegangenen Schreibens aus. Vorgedruckt wird so etwas nur auf Formularen, insbesondere Fragebögen für Antragsteller in der nachgeordneten Leistungsverwaltung. So ein Stück könnte dem Fälscher als Vorlage gedient haben.

Die beiden Verfügungen am Rand sollen den numinosen Charakter der Fälschung unterstreichen: Es wurde Vernichtung des allergeheimsten Skandalons angeordnet, aber irgendjemand gab es doch ins Archiv (= Registratur des Bundeskanzleramtes), und das alles in dieser lustigen alten Schrift aus Omas Poesiealbum.

Da lacht der Paläograph. Während Archiv-Neulinge deutsche Kurrent-Aktenschriften meistens falsch als Sütterlin bezeichnen, sehen wir hier das schlechte Imitat echten Sütterlins, also der von Ludwig Sütterlin entworfenen und 1915 an den preußischen Schulen eingeführten Normalschrift, deren Hauptkennzeichen der Verzicht auf die Neigung der Buchstaben in Schreibrichtung war (Beck/Beck 2007: 87 f.). Die hier gemalten Buchstaben sind zwar ungelenk und latinisiert, aber eindeutig eine Steilschrift. Selbst wenn 1992 im Bundeskanzleramt noch zwei Urgesteine deutsche Schreibschrift angewandt hätten, dann bestimmt nicht so, wie in der Grundschule im Hausaufgabenheft, sondern als Aktenschrift mit deutlicher Kursivierung.

Alle anderen Vermerke und Verfügungen einschließlich das Datums sind bewusst unleserlich gehalten, wenn nicht sogar Trugschrift.

4. Einschätzung

Das Stück ist eine grobe Fälschung. Die Liste der in der Wikipedia aufgeführten formalen Mängel lässt sich um einige Punkte verlängern, deren kumulierter Beweis erdrückend ist. Von der historischen Plausibilität ganz zu schweigen. Der Fälscher ist mit beträchtlichem Fleiß, aber geringem Wissen ans Werk gegangen, wobei manche Elemente auf eine ziemlich piefige Vorstellungswelt hinweisen.

Literatur:

Beck, Friedrich und Lorenz Friedrich Beck 2007. Die lateinische Schrift: Schriftzeugnisse aus dem deutschen Sprachgebiet vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Köln.

Wischnewski, Hans-Jürgen 1989. Mit Leidenschaft und Augenmaß. In Mogadischu und anderswo. München.

Nur eine dünne Linie

Diplomatiker kennen den Unterschied zwischen einer von Grund auf gefälschten Urkunde und einem verfälschten Stück, also einer an sich echten Urkunde, in die durch Rasur oder ähnliches neuer Text injiziert wurde.

Verfälschungen gibt es natürlich auch im neuzeitlichen Schriftgut. Schon die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts dürfte durch ihre neuen technischen Mittel als goldenes Zeitalter der Verfälscher zu bezeichnen sein – von der digitalen Gegenwart natürlich ganz zu schweigen. Aber noch heute wird auch in Handarbeit mit dem Fotokopierer verfälscht, wenn man einer schon nicht mehr taufrischen Entscheidung des OLG München folgt. Die “Zeit” berichtete jetzt zum zweiten Mal darüber (Nr. 13 vom 21. März 2013, S. 13, und Nr. 51 vom 12. Dezember 2013, S. 33). Es handelt sich um das Urteil im Kirch-Prozess.

Demnach erbat die Bankenaufsicht bereits im September 2001 von der Deutschen Bank Inforationen über ihre Leo Kirch gewährten Kredite. Die Anwälte der Bank legten im Verfahren eine Kopie dieses Schreibens vor, auf der eine dünne Linie zu sehen war. Allerdings war eine andere Kopie schon Jahre vorher beschlagnahmt worden. Das Gericht verglich und stellte fest, dass auf diesem Exemplar die Linie fehlte und dafür die Paraphe (das Namenskürzel) des damaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank, Rolf Breuer, zu sehen ist.

Die Paraphe wurde also mit einem Blatt Papier beim Kopieren überdeckt. Innovativ und geschickt ist dieses Verfahren nicht gerade. Das Phänomen der hässlichen Kopierlinien sollte eigentlich jedem bekannt sein, der bis in die Neunziger-Jahre hinein Schülerzeitungen zusammenmontiert hat.

Aktenkundlich gesehen ein klassischer Vermerk der Kenntnisnahme durch den Chef vor der Weiterleitung an untergeordnete Mitarbeiter zur sachlichen Bearbeitung – woraus sich natürlich Schlüsse zur Verantwortung des Chefs ziehen lassen.

In der aktenkundlichen Terminologie wäre das Schreiben der Bankenaufsicht als “behändigte Ausfertigung” auszusprechen, die zunächst als Original vorliegt. Dem Gericht lagen offenbar vor:

  1. Eine authentische Kopie des Originals der behändigten Ausfertigung
  2. Eine verfälschte Kopie (von einer authentischen Kopie?) des Originals der behändigten Ausfertigung

Ein schönes Beispiel für die Unübersichtlickeit der Überlieferungsformen in der aktenkundlichen Gegenwart.