Ein Gastbeitrag von Pavel Holub (Universität Ústí nad Labem)
Das Amtsbuch – ein Begriff, der zusammen mit der Urkunde und der Akte zu den am meisten benutzten Termini nicht nur im Rahmen der Diplomatik, sondern auch im Archivwesen gehört. Es handelt sich um eine Bezeichnung, die die sehr vielfältige Gruppe schriftlicher Produkte von Verwaltungsinstituten typologisch unter sich vereint. Die Bücher sind dabei von unterschiedlichem juristischem Gewicht, sie dienten zu verschiedenen Zwecken, dennoch verbinden sie gemeinsame Züge, die sie von den Akten und Urkunden abgrenzen. Wie eine Sonde in das Verzeichnis der obligatorisch geführten Amtsbücher aus dem Jahr 1906 zeigte, wurden für diese Schriftstücke seinerzeit verschiedene Bezeichnungen verwendet, wobei alle unter den Termini Vermerk, Verzeichnis und Kataster zusammengefasst waren.