Schlagwort-Archive: 18. Jahrhundert

Wenn der Rang den Unterschied macht von Karsten UHDE

Rainer Polley zum Geburtstag 2021 gewidmet

Wenn in der Frühen Neuzeit Fürsten miteinander korrespondieren wollten, so standen ihnen dafür grundsätzlich zwei Formen zur Verfügung: Das Handschreiben und das Kanzleischreiben. Dabei war „das Kanzleischreiben … die … pompösere Form des schriftlichen Kontaktes zwischen Fürsten“ (Hochedlinger 2009: 173), oder um es in den Worten der Zeitgenossen auszudrücken „Cantzley-Schreiben seynd solche Schreiben regierender grosser Herrn, darinn das völlige Cantzley-Ceremoniel beobachtet wird“ (Johann Jacob Moser, zitiert nach Hochdelinger 2009: S. 173).

Das von Moser genannte „Cantzley Ceremoniel“ ist dann auch der Grund, warum die Landesherrlichen Kanzleischreiben noch feiner klassifiziert werden können. Denn auch wenn wir heute gern von „den Fürsten“ sprechen, so wurde doch zeitgenössisch oftmals sehr feinfühlig zwischen verschiedenen Rängen innerhalb dieser Gruppe unterschieden. Ein Kurfürst war eben ranghöher als ein einfacher Reichsfürst und ein Graf rangniederer als ein König.

Und so unterscheiden sich auch die Landesherrlichen Kanzleischreiben je nach Rangverhältnis voneinander. Solche an ranggleiche oder ranghöhere Empfänger beginnen „mit dem Gruß, der in der Form einer Diensterbietung abgefasst wird und unmittelbar mit der folgenden Anrede verbunden ist“ (Schmid 1959: 144), während die Intitulatio, also der eigene Titel ans Ende des Textes rutscht.

Schrieb aber ein ranghöherer Fürst an einen klar im Rang tiefer stehenden, so wurde seine Intitulatio an den Anfang gestellt, wodurch sie durch die in allen Kanzleischreiben für zumindest die erste Zeile verwendete Auszeichnungsschrift auch noch besonders betont wurde. Es folgten Gruß, Diensterbietung und Anrede. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Kanzleischreiben wurden aber weder die Intitulatio, noch die Anrede in irgendeiner Weise optisch vom restlichen Text abgesetzt, sodass ein einziger optisch ungegliederter Textkorpus entstand, von dem sich nur die abschließende, in der Regel eigenhändige Courtoisie und die Unterschrift absetzten.

In einer im Staatsarchiv Marburg verwahrten Akte aus der Überlieferung der Reichsabtei, später dem Fürstbistum Fulda, kann man diese Unterschiede besonders gut nachvollziehen und sich zugleich eine ebenso seltene, wie kreative Lösung für die mit diesem System unter Umständen verbundenen Probleme vorstellen: Wenn der Rang den Unterschied macht von Karsten UHDE weiterlesen

Der Graf des Freiherrn Diener? Ein komplexes Handschreiben

Im Ancien Régime wurden herrschaftliche Schreiben mit der vollen Strenge eines bis ins letzte Detail geregelte Kanzleizeremoniells durchkomponiert. Sein Zweck war es, „in der zeremoniellen Gestaltung von Schriftstücken Form und Inhalt zu einer Einheit ‚voll Würde und Wirksamkeit‘ zu verschmelzen“ (Kloosterhuis 1999: 465). Doch im Zentrum des Formularorkans wurde es still: In der Fürstenkorrespondenz kam der einfache, auch intime, Briefstil durch. Einfache Form korrespondiert aber nicht notwendigerweise mit einfachen Verhältnissen. Ein Handschreiben Christian Ernsts zu Stolberg-Wernigerode (1691–1771) verrät nicht nur etwas über die Geschlechtskrankheiten der Pietisten, sondern auch über die mehrdimensionalen Beziehungssysteme als Grundlage des Korrespondenzstils.

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Alles über Entstehungsstufen

Auf Archivwelt, dem Blog der Archivschule Marburg, demonstriert im jüngsten Beitrag Karsten Uhde das volle Instrumentarium der aktenkundlichen Genetischen Methode an schönen Beispielen aus der Meisner‘schen Referenz-Epoche, dem 18. Jahrhundert. Wieder sind es die normwidrigen, devianten, Schriftstücke, die besonders große Erkenntnis bergen. Ganz zwanglos wird ein kleines Kompendium über Entstehungsstufen daraus. Der Beitrag macht auch deutlich, dass die Aktenkunde Marburger Prägung in hohem Maß eine Geschäftsgangskunde ist, die z. B. mit erschlossenen Entstehungsstufen über den empirischen Befund hinausgeht und deshalb in der Lage ist, mit formalisierten und deshalb falsifizierbaren Operationen Verwaltungsschriftgut in auswertungsoffene Quellen zu verwandeln.

Vom Reskript zum Postskript und zurück: Rationell regieren im 18. Jh.

„Rationell regieren“, da denkt man aktenkundlich gleich an die Kabinettsorder. Das ist aber nur ein Beispiel, wie frühneuzeitliche Landesherren und ihre Kanzleien auf vermehrte Staatsgeschäfte und anschwellende Papierfluten reagiert haben. Ihrer Form nach standen die fürstlichen Weisungen im Spannungsfeld zwischen den drei Polen der Rationalisierung, des Formzwangs und der Schreibtechnik. Für Gnadenakte war das Reskript die angemessene Form, erforderte aber hohen Schreibaufwand wegen seiner zeremoniellen Formeln. Eine mögliche Lösung war eine besonders eigentümliche Form von Schriftstück: das „unechte“ Postskript. Vom Reskript zum Postskript und zurück: Rationell regieren im 18. Jh. weiterlesen

Literaturanzeige: Verwaltung und Schriftgut der Diözese Budweis in josephinischer Zeit

Ein Gastbeitrag von Pavel Holub (Pelhřimov)

Lenka Martínková, Die Diözese Budweis 1785-1813. Ein Beitrag zu Organisation, Verwaltung, Schriftgut und Geistlichkeit der Diözese in josephinischer Zeit, Pelhřimov 2011. 308 S., 200 Kč (8 €). ISBN 978-80-7415-064-7.

Die Zahl der Beiträge zur Diplomatik (Aktenkunde) des 18. und 19. Jahrhunderts wurde in letzten Jahren in der Tschechischen Republik erhöht. Sehr wichtig in diesem Sinne sind zwei Bücher von Lenka Martínková (Die Diözese Budweis 1785-1813. Ein Beitrag zu Organisation, Verwaltung, Schriftgut und Geistlichkeit der Diözese in josephinischer Zeit) und von Zbyněk Sviták (Z počátků moderní byrokracie. Nejvyšší zeměpanský úřad na Moravě v letech 1748–1782 – „Aus den Anfängen der modernen Bürokratie. Das obere Landesamt im Mähren in den Jahren 1748–1782“). Es war nicht üblich, dass die Bücher über die Diplomatik in der Tschechischen Republik auf Deutsch herausgegeben wurden. Diese Regel ist mit Lenka Martínková und ihrem Buch über die Diözese Budweis gebrochen, und so kann ein breiteres Lesepublikum angesprochen werden.

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