Nach der Analyse des Überlieferungszusammenhangs und von Heydrichs Einladung nun zum eigentlichen Wannsee-Protokoll. Laden wir noch einmal das Faksimile herunter.
Warum „Protokoll“? Diese Benennung enthält eine Erwartung an den Quellenwert des Dokuments, die die Forschung vor Probleme stellt. Stellen wir also die simple Frage: Was für ein Schriftstück ist das?
Kann sich diese Frage denn stellen? Auf der ersten Seite heißt es doch ausdrücklich:
Einmal mehr ist mit Lorenz Beck (2000, S. 69) hinzuweisen
auf die weitgehende Untauglichkeit zeitgenössischer Selbstbezeichnungen der Schriftstücke für die aktenkundliche Begriffswelt.
Die begriffliche Skepsis ist keinesfalls l’art pour l’art, sondern schafft den kritischen Erwartungshorizont, vor dem eine Quelle zu beurteilen ist.
Heydrichs Begleitschreiben
Zunächst muss klar sein, dass es sich um ein unselbständiges Schriftstück handelt, um eine Anlage zu Heydrichs Rundschreiben vom 26. Februar 1942:
Zur Erinnerung: Alle Stücke befinden sich im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts, RZ 214, R 100.857.
Die formale Analyse dieses Begleitschreibens bereitet uns keine Schwierigkeiten, nachdem wir Heydrichs Einladung schon kennen. Hier haben wir auch eine eindeutig von Luther stammende, quer drübergeschmierte Verfügung des Empfängers. Ich gebe sie in AktUp 0.5 wieder, einem Markup für Aktenauszüge, an dessen Definition ich arbeite:
{{Pg. Rademacher #unterstr.} bitte schriftlich mitzuteilen, daß {Sie #unterstr.} Sachbearbeiter sind und teilnehmen werden. {{Lu |Paraphe @Luther} 28./II.} |Zuschreibung}
Eichmann hatte schon die Einladung konzipiert (Kampe 2013, S. 89), die durch das Organisationskennzeichen „CdS“ im Geschäftszeichen formal aber direkt Heydrich zugeordnet wurde. In dem zweiten Schreiben beginnt das Geschäftszeichen mit „IV B 4“. Das war Eichmanns Referat. Diese geschäftstechnische Angabe korrespondiert mit der verbalen Beauftragung Eichmanns im letzten Satz und zeigt die Herabstufung des Vorgangs vom Grundsätzlichen ins Operative an, auch wenn aus formalen Gründen wieder Heydrich als Behördenleiter unterzeichnete.
Eichmann also ist unser höchst schwieriger Gewährsmann, um den Entstehungszusammenhang der Anlage zu diesem Schreiben auszuleuchten. Denn das Wannsee-Protokoll bietet keine Ansatzpunkte für das Instrumentarium der analytischen und genetischen Aktenkunde, die wir bei Heydrichs Einladung erfolgreich angewandt haben und für die mit dem EHRI-Tutorium eine exzellente Ressource zur Hand ist.
Ein unnahbares Schriftstück?
Zwar weist das Wannsee-Protokoll zahlreiche Bearbeitungsspuren auf, doch stammen diese Unterstreichungen und Anmerkungen von Staatsanwälten oder Richtern der 1960er Jahre (Kröger 2017). Und vollends im Dunkeln liegt der Entstehungsprozess des Schriftstücks zwischen der Villa am Wannsee und dem Reichssicherheitshauptamt.

Eichmann äußerte sich dazu vor Gericht in Jerusalem. Seine Ausführungen waren Teil einer Strategie, die eigene Täterschaft zu marginalisieren (Longerich 2016, S. 93). Bezogen auf die rein bürotechnischen Verfahren der Erstellung sind sie glaubhaft, weil sie gängigen Arbeitspraktiken entsprechen.
Die Sitzung wurde also von einer Stenographin mitgeschrieben und vielleicht durch Notizen von Eichmanns Stellvertreter ergänzt. Anhand der Reinschrift dieser Notizen fertigte Eichmann eine sprachlich bereinigte Zusammenfassung, die mehrmals von Heydrich redigiert wurde, bevor sie zum Versand an die Konferenzteilnehmer reif war (Kampe 2013, S. 90 f., 95 f.; vgl. Roseman 2002, S. 98, und Mentel 2013, S. 119).
Alle diese Vorstufen, vom Stenogramm bis zum genehmigten Entwurf, waren Zwischenmaterial – als überflüssig vernichtet, nachdem das Endprodukt erstellt war (zum Begriff: Berwinkel 2016, S. 39, 49).
Damit schieben sich mehrere Stufen der Umformung und des Verlusts zwischen das Geschriebene und das Gesprochene. Das Verhältnis zwischen beiden ist aber die entscheidende quellenkritische Frage an ein Protokoll.
Noch komplizierter wird sie, weil Heydrichs Vortrag auf Sprechzetteln gründete, die Eichmann für ihn vorbereitet hatte. Diese vorformulierten Textbausteine werden in den redigierten Text eingeflossen sein. Die Tabelle auf S. 6 ist ganz sicher der inserierte Inhalt einer Tischvorlage für die Besprechungsteilnehmer.
Aber Heydrichs Vortrag ist wohl auch von den Zetteln abgewichen. Eichmann will diesen Original-Ton eingearbeitet haben, doch wo und welchem Umfang ist unklar; Eichmann wollte das Mordprogramm auf S. 7/8 natürlich als Heydrichs Anteil verkaufen (Kampe 2013, S. 94).
Es folgen zwei Wortmeldungen, dann monologisiert Heydrich, dem Wortlaut nach, noch einmal über die Frage der so genannten Mischlinge. Schließlich folgen eine Reihe in sich geschlossener Statements. Sagte wirklich jeder NS-Funktionär sein Sprüchlein auf? Oder handelt es sich auch dabei jeweils um Zusammenfassungen mehrerer Wortmeldungen, wie Roseman (2002, S. 103) überlegt?
Vom Quellentyp „Protokoll“ wird Diskursivität erwartet. Ob und in wie weit das Wannsee-Protokoll aber den tatsächlichen Diskurs wiedergibt, ist die große Frage. Offensichtlich ist es hoch problematisch, wenn die Konferenz immer noch am Protokolltext entlang erzählt wird, als sei dieser ein Drehbuch (jüngst Cesarani 2016, S. 551–555). So schilderte zwar Eichmann selbst den Verlauf (Kampe 2013, S. 91), doch tat er dies in Kenntnis des Protokolls und hatte kein Interesse daran, dem Gericht mehr zu offenbaren, als schriftlich bewiesen war.
Diesmal hilft uns die mündliche Überlieferung also nicht über den Erkenntnishorizont der Schriftquelle hinaus. Diese Aporie können wir nicht beheben. Aber wir können sachgemäß mit ihr umgehen, wenn wir dieses Stück mit einer abstrahierenden Typologie der Protokolle vergleichen.
Was ist eigentlich ein Protokoll?
Hier kommt die Aktenkunde wieder ins Spiel, diesmal in ihrem „systematischen“ Zweig. Nach klassischer Lehre geht es darum, anhand äußerer Formen von Schriftstücken das Verhältnis von Kommunikationspartnern zu bestimmen (Berwinkel 2018, S. 42–44). Zu Schriftstücken ohne expliziten Partnerbezug hat diese Lehre wenig zu sagen, und so ist es auch noch im EHRI-Tutorium. Neuere Forschungen haben aber begonnen, das weite und für die bürokratische Praxis zentrale Feld der „immobilen“ Aufzeichnungen zu erschließen, wobei diese „Immobilität“ nur im formalen Fehlen eines Adressaten besteht; deshalb das Begleitschreiben.
Die Aktenkunde kennt für die Verschriftlichung mündlicher Diskussionen in einem kollegialen Gremium – wie dieser Staatssekretärsrunde – den Begriff des Beratungsprotokolls. Dieser Typ kennt zahlreiche Ausprägungen, die im Grad der Ausführlichkeit vom stenographischen Wortprotokoll – das wäre der verlorene Stenoblock von Eichmanns Mitarbeiterin gewesen – über die Dokumentierung bestimmter Themen und Etappen der Diskussion immer dünner werden. Stets erheben Beratungsprotokolle aber den Anspruch, einen Verlauf wiederzugeben. Das unterscheidet sie von Beschluss- oder Ergebnisprotokollen, die nur Ergebnisse festhalten sollen (Polley 2000, S. 61 f.).
Dass es sich um kein Wortprotokoll handelt, erhellt schon aus der Verwendung der indirekten Rede und aus dem dann doch zu geringen Umfang in Anbetracht einer Dauer von 60 bis 90 Minuten (Longerich 2016, S. 88). Aber ist es ein Ergebnisprotokoll (Kampe in Roseman 2002, S. 157)? Die diskursiven Elemente sind nicht zu übersehen.
Das Wannsee-„Protokoll“ passt nicht in dieses Raster. Es kombiniert Elemente eines Verlaufs- und eines Ergebnisprotokolls mit einem weiteren Typ, dem Verhandlungsprotokoll (dazu ausführlich Schäfer 2014, S. 293–308), das nicht Mündlichkeit wiedergibt, sondern von den Beteiligten vorgelegte Schriftstücke indossiert, nämlich Eichmanns Tabelle über die zu deportierenden Menschen.
Aktenkunde systematisch zu treiben heißt nicht, das Unpassende passend zu machen, die Quellen den Begriffen unterzuordnen. Aber an Begriffe können quellenkritische Erwartungen geknüpft werden. Der Begriff ist ein heuristisches Instrument, um zu einer zur Quelle passenden Einschätzung zu gelangen.
Das richtige Wort fällt en passant bei Roseman (2002, S. 108): Aktenvermerk. Wir haben kein Wannsee-Protokoll, sondern einen Wannsee-Vermerk vor uns.
Vom Protokoll, das eine Diskussion für sich genommen wiedergeben will, müssen wir Aktenvermerke unterscheiden, die eine Zusammenfassung und Wertung aus der Sicht eines Beteiligten enthalten (Schmid 1959, S. 329 f.). Eben dies liegt hier vor und wurde der Sache nach von der historischen Forschung auch erfasst (Longerich 2016, S. 95):
Grundsätzlich sollten wir das „Protokoll“ nicht als unmittelbare Wiedergabe der Besprechung lesen, sondern als ein Dokument, das den wesentlichen Verlauf und die Ergebnisse der Konferenz aus der Sicht des RSHA zusammenfasst.
Ähnlich hat es schon Lammers als Angeklagter in Nürnberg vorgebracht (Rosemann 2002, S. 99).
Eichmanns und Heydrichs vielfach redigierte Aufzeichnung über die Besprechung war ein Mittel im Kampf um die Federführung beim Völkermord, der ja auch schon längst begonnen hatte, als die Staatssekretäre zusammenkamen. Als Quelle verrät es, wie das RSHA Elemente der Besprechung benutzte, um seine Interessen zu verfolgen, indem es seinen Vermerk unter der Bezeichnung „Protokoll“ an die übrigen Teilnehmer versandte. Ein bürokratischer Trick, mit dem es die Führung in Operationen an sich reißen wollte, die ohne sein Zutun abgelaufen waren. Aus Sicht des RSHA diente die Runde zur Herstellung von Konsens über seine Rolle. Und so wurde (Angrick 2013, S. 251)
die Niederschrift des gesprochenen Worts als Konsenspapier komponiert.
Der Charakter des Schriftstücks ist nicht der eines Protokolls, weil seine Funktion eine andere war. Das RSHA folgte dem Urmotiv pragmatischer Schriftlichkeit, den eigenen Standpunkt darzustellen, indem es, gestützt auf seine Stellung innerhalb der NS-Bürokratie, einen Aktenvermerk unter der Flagge eines Protokolls segeln ließ. Wie Papritz (1959, S. 339) richtig meint, sollen solche Aufzeichnungen
das Ergebnis einer vorangegangenen Unterredung zweifelsfrei festhalten oder auch korrigieren … Der Zweck ist allein, dem Partner einen eindeutigen Text vorzulegen, dem er nicht ausweichen kann.
Die historische Forschung ist zu einer treffenden Einschätzung auch ohne die Methoden der Systematischen Aktenkunde gekommen. Abgeleitet aus der bürokratischen Funktion der Schriftstücke, ermöglicht die Anwendung ihrer Begriffe aber einen heuristischen Zirkel, der den Erkenntnisprozess abkürzt und vor Sackgassen schützt, etwa das Stück als Wortprotokoll zu lesen. Es ist eben kein Dokument von urkundlicher Qualität, sondern ein Mittel für die Handlungen – acta – eines Akteurs.
Nun wird niemand in Zukunft vom Wannsee-Aktenvermerk sprechen. Das klänge außerhalb eines kleinen Kreises von Spezialisten wie eine Banalisierung des Bösen. Anliegen dieser Serie war es, auf die Bedeutung der Details hinzuweisen. Sie endet nicht mit einer fulminanten Entdeckung – wie auch. Sie sollte die Fußangeln aufzeigen, in denen sich nicht der Text der großen Narrative verfangen kann, sondern der Anmerkungsapparat. Und sie sollte den Aufwand vor Augen führen, den eine bis zum Boden reichende aktenkundliche Analyse selbst eines schmalen modernen Verwaltungsvorgangs erfordert.
Titelbild: A. Savin, Wikimedia Commons, CC BY-SA 30
Hinweis
In knapperer Form habe ich diese Überlegungen zur systematischen Einordnung des Wannsee-Protokolls auf der IÖG-Jahrestagung 2016 vorgetragen, deren Tagungsband im Druck ist.
Nachtrag zur zweiten Folge
Die richtige Lesart der Paraphen auf Heydrichs Einladung vertritt Kampe (2013, S. 30) auch in dem wichtigsten Handbuch zur Konferenz.
Literatur
Angrick, Andrej (2013): Die inszenierte Selbstermachtigung? Motive und Strategie Heydrichs für die Wannsee-Konferenz. In Kampe, Norbert/Klein, Peter (Hrsg., 2013): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Dokumente, Forschungsstand, Kontroversen. Köln/Weimar/Wien: Böhlau, S. 241–258.
Beck, Lorenz Friedrich (2000): „Leistung und Methoden der Aktenkunde bei der Interpretation formalisierter Merkmale von historischem Verwaltungsschriftgut“. In: Brübach, Nils (Hrsg.) Der Zugang zu Verwaltungsinformationen. Transparenz als archivische Dienstleistung. Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 33), S. 67–79. (Online)
Berwinkel, Holger (2016): „Zur Kanzleigeschichte des 20. Jahrhunderts – ein Versuch“. In: Kretzschmar, Robert u. a. (Hrsg.) Moderne Aktenkunde Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 64), S. 29–50. (Online)
Berwinkel, Holger (2018): „Zur Epistemologie amtlicher und privater Aufzeichnungen“. In: Dallinger, Petra Maria u. a. (Hrsg.) Archive für Literatur. Der Nachlass und seine Ordnungen. Berlin: De Gruyter (Literatur und Archiv 2), S. 31–54. (Online)
Cesarani, David (2016): „Endlösung“. Das Schicksal der Juden 1933 bis 1948. Übers. v. Klaus-Dieter Schmidt. Berlin: Propyläen.
Kampe, Norbert (2013): „Dokumente zur Wannsee-Konferenz“. In Ders./Klein, Peter (Hrsg., 2013): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Dokumente, Forschungsstand, Kontroversen. Köln/Weimar/Wien: Böhlau, S. 17–115.
Kröger, Martin (2017): „Beim Aufgabenziel des AA steht ein Ausrufezeichen. Vom Protokoll der Wannsee-Konferenz ist ein einziges Exemplar erhalten – mit nachträglichen Anstreichungen“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.1.2017, S. N 3. (Online)
Longerich, Peter (2016): Wannseekonferenz. Der Weg zur „Endlösung“. München: Pantheon.
Mentel, Christian (2013): „Das Protokoll der Wannsee-Konferenz. Uberlieferung, Veröffentlichung und revisionistische Infragestellung“. In: Kampe, Norbert/Klein, Peter (Hrsg.) Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Dokumente, Forschungsstand, Kontroversen. Köln/Weimar/Wien: Böhlau, S. 116–138.
Papritz, Johannes (1959): „Die Motive der Entstehung archivischen Schriftgutes.“ In Mélanges offerts par ses confrères étrangers à Charles Braibant. Brüssel: Comitè des Mélanges Braibant, S. 337–348.
Polley, Rainer (2000): „Die Archivierung der Mündlichkeit. Protokollierung in kollegialen Gremien“. In: Metzing, Andreas (Hrsg.) Digitale Archive – ein neues Paradigma? Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 31), S. 253–273.
Schäfer, Udo (2014): „Verschriftlichung von Verfahrenshandlungen vor kirchlichen Gerichten durch Protokollierung. Der Kanon X 2.19.11 und sein Interpretation durch die mittelalterliche Kanonistik“. In: Becker, Irmgard Christa u. a. (Hrsg.) Archiv – Recht – Geschichte. Festschrift für Rainer Polley. Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 59), S. 275–310.
Schmid, Gerhard (1959): Aktenkunde des Staates. Potsdam.
Ein Gedanke zu „Zur Aktenkunde des Wannsee-Protokolls (3)“