Zur Aktenkunde des Wannsee-Protokolls (2)

Nachdem wir die Position des Protokolls im Aktenvorgang bestimmt haben, können wir die einzelnen Schriftstücke verständig lesen. Trivial, eine Trockenübung? Nicht wenn man bedenkt, dass bis vor kurzem irrige Lesarten der Randbemerkungen auf Heydrichs Einladungsschreiben, um das es in dieser Folge geht, in der Wissenschaft gängig waren. Am Ergebnis der Quellenkritik ändert das nichts, doch gerade bei diesen Dokumenten kommt es darauf an, das Richtige auch richtig herzuleiten. Dazu mahnt die unnötige Angriffsfläche, die Kempners nachempfundene Faksimiles Revisionisten geboten haben.

Die Einladung enthält ein Problem der Geschäftsgangsrekonstruktion, der Königsdisziplin praktischer Aktenkunde. Wir stellen die Frage nach dem „Werden der Entscheidung in den Akten“ (Beck 2000, S. 70). Mit dem im Bundesarchiv erstellten Online-Tutorium der EHRI zur Aktenkunde des Holocausts heran, das auf diesem Blog bereits vorgestellt wurde, haben wir die dafür eine passende Referenz zur Hand. Wir werden aber auch an die Grenzen der Geschäftsgangsrekonstruktion in der „kämpfenden Verwaltung“ des Nationalsozialismus’ stoßen.

Auf den ersten Blick

Heydrichs zweite Einladung vom 8. Januar 1942

Die Aktenkunde sollte nicht als reine Detailwissenschaft aufgefasst werden. Ihr heuristischer Zirkel beginnt oft mit einem intuitiven Eindruck. Hier sehen wir auf den ersten Blick: Sauberes Schriftbild ohne Korrekturen, Briefkopf, Unterschrift, ein Eingangsstempel – seiner Entstehungsstufe nach kann dieses Stück nur eine Behändigte Ausfertigung sein (EHRI 2a.3, Folie 13). In keiner anderen Form wäre Heydrichs Schreiben in der Empfängerüberlieferung des Auswärtigen Amts zu erwarten gewesen.

„Behändigt“ heißt: Der Empfänger hat Hand an das erhaltene Schreiben angelegt, den Text des Absenders durch einen Metatext ergänzt und das Schriftstück als Arbeitsinstrument und Kommunikationsmedium in seinen Geschäftsgang eingespeist. Wir sehen diese handschriftlichen Bemerkungen: oben rechts eine nummerierte Verfügung, die die nächsten Schritte plant, daneben ein Vermerk, der darauf antwortet, und unten eine Verfügung von gleicher Hand, bei der das „zdA“ heraussticht: „zu den Akten“. Hier ist die Bearbeitung zum Ende gekommen.

Ordnung bringen wir in diese Texte und Symbole, indem wir uns die drei Phasen der Bearbeitung eines eingegangenen Schreibens in einem behördlichen Geschäftsgang nach Schmid (1959, S. 216) vergegenwärtigen:

  1. Der Eingang wird geschäftstechnisch für die Bearbeitung vorbereitet.
  2. Es folgt die Bearbeitung in der Sache.
  3. Den Schluss macht die technische Abwicklung des Geschäftsvorfalls bis zur Aktenruhe.

Den Eingangsstempel (EHRI 2a.1, Folie 22) können wir sofort (1) zuweisen. Die zdA-Verfügung gehört zu (3). Was uns historisch vor allem interessiert, ist aber (2). Nun müssen wir ins Detail gehen.

Spuren der Verantwortung

Die beiden aufeinander bezogenen Einträge oben rechts wurden durch den Leiter der Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“, Norbert Kampe, in maßgeblichen Veröffentlichungen (Roseman 2002, S. 163, und Kampe 2011, S. 4) so transkribiert:

1) Pg. Rademacher z. Kts [zur Kenntnis]

2) W. V. [Wiedervorlage] 18/1 [gestrichen], 19/1 morgens

[Paraphe Luther]

Rechts neben 1):

Vorgemerkt [Paraphe Rademacher] 14/1

Hier die Vorlage:

Geschäftsgangsverfügung und Vormerkung im Detail

Der Verfügungstext stimmt. Wir sind an der Nahtstelle zwischen Vorbereitung und inhaltliche Bearbeitung. Der Geschäftsvorfall ist der zuständigen Person zugeschrieben (EHRI 2a.1, Folie 27), die Erledigung ist terminiert, die Zuweisung ist bestätigt. Das Wechselspiel von Verfügung von Vermerk vermittelt den Eindruck einer ordnungsgemäßen bürokratischen Verarbeitung.

Nur sind die Namen falsch. Kampe (2012, S. 26) hat im Sinne des Folgenden selbst korrigiert. Aber es ist problematisch, dass die ältere irrige Lesart beim „Haus der Wannseekonferenz“ mit autoritativem Anschein immer noch online steht.

Hier eine Paraphe „Luther“ zu lesen, ist paläographisch nicht plausibel. Die Person, die die Verfügung aufgesetzt hat, zeichnete mit ihrem vollen Namen, der eindeutig „Marx“ war. Ein Stelldichein von Trägern berühmter Namen. In diesem Fall war es Ursula Marx, Luthers Sekretärin in den Jahren 1940 bis 1943.

Auch „Rademacher“ steht da nicht. Seine Paraphe finden wir – wie auch Luthers Handschrift – auf der Behändigten Ausfertigung von Heydrichs Einladung zum ersten Versuch, eine Konferenz über den Völkermord einzuberufen, vom 29. November 1941, deren Verschiebung dann das hier besprochene Schriftstück veranlasst hat.

R: Rademachers Paraphe auf Heydrichs erster Einladung

Rademacher zeichnete mit einem deutlichen „R“. Die fragliche Paraphe (EHRI 21.1, Folie 6) liest sich eher als „hM“. Bürokratisch gedacht, sollte sie einem anderen Beamten in Luthers Reich, vorzugsweise im Referat D III, gehören. Um diese Hypothese zu verifizieren, haben wir verschiedenen Möglichkeiten:

  • Wir suchen weitere Vorkommen in den Akten, bis wir auf eine vollständige Namensinformation stoßen.
  • Wir nehmen die Abkürzung über die Namenregister der einschlägigen Forschungsliteratur.
  • Wir fragen beim verwahrenden Archiv nach den Journalen, den bereits besprochenen Eingangstagebüchern, in denen die beteiligten Beamten verzeichnet sein müssten. Für den folgenden Scan aus dem Journal für Geheimsachen des Referats D III danke ich Dr. Martin Kröger vom Politischen Archiv des Auswärtigen Amts:
Ausschnitt aus dem Journal D III (geheim), linke Hälfte der Doppelseite: Rechts oben “Dr. Müll”, darunter “Rdm”.

Auf jedem dieser Wege stoßen wir schnell darauf, dass nur Herbert Müller gemeint sein kann. Entscheidend ist das Journal: Unabhängig von den Bearbeitungsspuren auf dem Stück weist das es in den rechten Spalten durch Namenskürzel, die nicht mit den Paraphen der gemeinten Personen übereinstimmen müssen, die Vorlage bei den Bearbeitern nach. Hier taucht, verbunden mit dem Tagesdatum 12. Januar, ein „Dr. Müll“ (oder „Muell“) auf – die unfreiwillige Komik ist umwerfend.

Das Müller anstelle des irgendwie verhinderten Rademacher die Bearbeitung übernahm, war logisch. Im November 1941 war er, nach einem Posten an der Gesandtschaft Teheran, in die Berliner Zentrale des Auswärtigen Amts versetzt worden und amtierte dort als Stellvertreter Rademachers, der wie er selbst aus dem mecklenburgischen Justizdienst hervorgegangen war (Keiper/Kröger 2007, s. v.). Man kannte sich.

Unordentliche Geschäfte

Aus der paläographischen Erkenntnis ergeben sich weitreichende Fragen:

  1. Rademacher vertrat das Auswärtige Amt auf der Wannseekonferenz. Er muss die Einladung erhalten haben. Aber gibt es dafür einen Beleg?
  2. Wieso trat Luther, im Gegensatz zur ersten Einladung vom November 1941, nicht selbst in Erscheinung? Augenscheinlich entschied die Sekretärin!

Die erste Frage ist leicht wieder aus dem Journal zu beantworten. Nach „Dr. Müll“ wurde das Stück „Rdm“ zugeschrieben, d. h. es wurde Rademacher vorgelegt, und zwar am Tag der Konferenz.

Die zweite Frage ist aus den Aktenstücken nicht zu beantworten. Zu beachten ist dabei die lange Laufzeit zwischen den Datierungen des Schreibens (8. Januar) und des Eingangsdatums, verbunden mit der fehlenden Datierung von Frau Marx’ Verfügung. Durch einen Überlieferungszufall können wir dieses Rätsel zumindest eingrenzen, müssen dazu die Aktenwelt aber verlassen.

Die Sekretärin hat ein Tagebuch geführt (Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, NL Marx, Ursula, Bd. 1). Es ist fragmentarisch, und der relevante Abschnitt endet just mit dem 11. Januar 1942. Daraus ergibt sich aber, dass Luther am 7. Januar mit seiner Entourage nach Salzburg gefahren war. Während des Aufenthalts bearbeitete er weiter die laufenden Geschäfte und gab der Sekretärin ausgedehnte Diktate. Am 11. hatte er sich eine schwere Erkältung zugezogen, und Ursula Marx unterbrach ihre Aufzeichnungen – vielleicht wegen Arbeitsüberlastung.

Beachten wir noch, dass die Einladung persönlich an Luther als Unterstaatssekretär adressiert war, nicht an das Auswärtige Amt. § 11 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien (GGO I) sah vor, dass „persönliche Sendungen an den Minister und Staatssekretär“ nicht regulär in den Geschäftsgang zu gehen hatten, sondern dem Empfänger ungeöffnet vorzulegen waren. Luthers Position im Auswärtigen Amt war besonderer Art, lässt sich aber auch unter den Anwendungsbereich dieses Regel subsumieren.

Wurde ihm das Stück dann nach Salzburg nachgesandt oder wartete es ungeöffnet in Berlin? Wann war Luther wieder in Berlin? Vergleichendes Aktenstudium könnte diese Fragen vielleicht lösen, würde aber den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Es erklärt sich aber einerseits die Verzögerung, andererseits die Delegation der Aktenarbeit an die Sekretärin, die natürlich nicht ohne Weisung des kranken Chefs gehandelt hat.

Ich halte für wahrscheinlich, dass die Einladung ungeöffnet nachgesandt wurde und erst in den Geschäftsgang des Amts kam, als Luther wieder in Berlin war. Diese Hypothese stützt sich darauf, dass auch die erste Einladung vom November 1941 erst auf Luthers Schreibtisch kam und den Stempel der Registratur über zwei Wochen später erhielt. Die Reihenfolge der Bearbeitungsspuren am oberen Rand wäre also: Marx’ Verfügung – Eingangsstempel – Vorlage bei Müller – dessen Vormerkung.

Ungeklärt bleibt die zeitliche Stellung des doppelten Datums zur Wiedervorlageverfügung, von denen das frühere merkwürdigerweise mit härterem Bleistift geschrieben wurde, aber auch von Frau Marx stammen kann. Ist das wirklich eine Korrektur? Es ist unüblich, ein Stück Text mit einem aufrechten Kreuz durchzustreichen. Alternativ könnte es sich um ein Zeichnungsvorbehaltskreuz (EHRI 2a.1, Folie 28) handeln, mit dem Luther sich selbst noch einmal in die Bearbeitung einschaltet. Dagegen spricht aber:

  • Es gab kein zu zeichnendes Antwortschreiben.
  • Das einfache Zeichnungsvorbehaltskreuz + war dem Reichsminister vorbehalten.
  • Vor allem weist das Journal einen erneute Vorlage bei Luther nicht aus.

Andererseits muss sich die Wiedervorlageverfügung mangels Angabe eines abweichenden Namens auf Luthers Büro bezogen haben. Stattdessen wurde das Stück einen Tag später als geplant Rademacher vorgelegt.

Hier stoßen wir einmal mehr an den Erkenntnishorizont der Akten: Sie lassen nicht erkennen, was mündlich zwischen den Inhabern (womöglich benachbarter) Büros besprochen und geplant wurde. Wer zu sehr im Detail und in der Regelungstiefe von Normen wie der GGO I versinkt, kann das aus dem Auge verlieren. An der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung sinkt der Verschriftlichungsgrad epochenübergreifend ab. Im Zuge der „Bürorefom“ hatte die GGO I die extensive Verschriftlichung der älteren Zeit bereits zurückgefahren. Und die Abteilung „Deutschland“ war zwar politisch ein integraler Teil des Auswärtigen Amts, aber kein Hort hergebrachter Geschäftsgangstugenden – durchsetzt mit Quereinsteigern und karriereorientierten Jungdiplomaten, geleitet von Luther, den Browning (2010, S. 44) als dynamische Managertype charakterisiert.

Und natürlich war den Beamten die Dimension ihrer Handlungen bewusst. Auch das Wannsee-Protokoll wird sich um die Verschleierung seines sachlichen Kerns bemühen. In diesem Zusammenhang war „die Nachvollziehbarkeit von Stand und Entwicklung der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen“ (EHRI 2b.1, Folie 2) wohl gerade nicht das Ziel der Bearbeiter, wenn sie Vermerke und Verfügungen anbrachten.

Darum können wir die Tage zwischen Müllers Bestätigung und der Vorlage bei Rademacher nur als die Zeit mündlicher Abstimmung zwischen den Schreibtischtätern über die Position des Auswärtigen Amts zu Heydrichs Initiative eingrenzen, aber nicht mit Inhalt ausfüllen. Festeren Boden betreten wir wieder am Tag der Konferenz. Der Untersuchung des Protokolls wird sich der abschließende Teil dieser Serie widmen.

Zum Abschluss hier der Geschäftsgang, wie er sich aus der isolierten Betrachtung des Einzelvorgangs ergibt, also salvo meliori, ohne weiteres Aktenstudium zu den AUfethaltsorten und Aktivitäten Luthers und Rademachers im Untersuchungszeitraum.

Rekonstruktion des Geschäftsgangs

  1. Zwischen dem 9. und 11. Januar geht die Einladung wahrscheinlich in Salzburg bei Luther ein.
  2. Ursula Marx verfügt Zuschreibung und Wiedervorlage.
  3. Am 12. Januar wird das Stück im Referat D III registriert (Stempel) und noch am selben Tag (Journal) Müller vorgelegt.
  4. Am 14. Januar vermerkt Müller die Vormerkung des Termins.
  5. Das Stück geht wieder in die Registratur des Referats D III (Konjektur aus der neuerlichen Zuschreibung im Journal, diesmal auf Rademacher).
  6. Am 20. Januar, dem Tag der Wannseekonferenz, wird es Rademacher vorgelegt (Journal).
  7. Am 21. Januar vermerkt Müller die Ankündigung des Protokolls und verfügt das Stück zu den Akten.

Titelbild: A. Savin, Wikimedia Commons, CC BY-SA 30

Literatur

Beck, Lorenz Friedrich (2000): „Leistung und Methoden der Aktenkunde bei der Interpretation formalisierter Merkmale von historischem Verwaltungsschriftgut“. In: Brübach, Nils (Hrsg.) Der Zugang zu Verwaltungsinformationen. Transparenz als archivische Dienstleistung. Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 33), S. 67–79. (Online)

Kampe, Norbert (2011): „Ermächtigung und Wannsee-Protokoll: Zu den Randbemerkungen und Stempeln – Überlieferungsgeschichte und Fälschungsvorwurf gegen die zentralen Dokumente“, http://www.ghwk.de/fileadmin/user_upload/pdf-wannsee/texte/ermaechtigung_und_protokoll.pdf (abgerufen am 13. Mai 2018).

Kampe, Norbert (2012): „Besprechung über die Endlösung der Judenfrage. Das Protokoll der Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942“. In: Einsicht. Bulletin des Fritz Bauer Instituts 7, S. 16–26. (Online)

Keiper, Gerhard und Kröger, Martin (2007): Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945. Bd. 3, Paderborn: Schöningh.

Roseman, Mark (2002): Die Wannsee-Konferenz. Wie die NS-Bürokratie den Holocaust organisierte. Übers. v. Klaus-Dieter Schmidt, mit einem Beitrag von Norbert Kampe. München: Ullstein.

Schmid, Gerhard (1959): „Aktenkunde des Staates“. Potsdam.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (19. Mai 2018). Zur Aktenkunde des Wannsee-Protokolls (2). Aktenkunde. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axse


3 Gedanken zu „Zur Aktenkunde des Wannsee-Protokolls (2)

  1. Danke für diese interessante Serie!

    Allerdings ist mir eine Sache unklar: Sie schreiben: “Es ist unüblich, ein Stück Text mit einem aufrechten Kreuz durchzustreichen.” Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber ich sehe in dem Detail-Scan kein Kreuz. Das Datum “18/2” ist mit einer geraden, anscheinend mehrfach wiederholten Bleistiftlinie durchgestrichen. Was auf den ersten Blick wirkt wie der “vertikale” Strich eines Kreuzes scheint für mich der Querstrich zwischen Tag und Monat zu sein, wie er sich ja auch im korrigierten Datum “19/2” findet.

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