Es ist das berüchtigtste Aktenstück der Geschichte. Niemand von klarem Verstand bestreitet seine Echtheit. Aber um seinen genauen Ort in der Geschichte des Völkermords an den europäischen Juden debattiert die seriöse Wissenschaft noch. Andererseits hat die aktenkundliche Untersuchung von Dokumenten des Holocausts im vergangenen Jahr einen mächtigen Schub durch die Online-Tutorien der ERHI erhalten. Wie man sich diesem Stück aktenkundlich nähern kann, möchte ich in einer dreiteiligen Serie demonstrieren.
Das Ziel
Warum eine aktenkundliche Beschäftigung mit dem Wannsee-Protokoll? Wenige Einzeldokumente wurden in der Geschichtswissenschaft so intensiv erforscht. Und es ist mehr als eine Geschichtsquelle:
- Es ein Sinnbild, das in der maximalen Verdichtung eines Satzes das Mordprogramm enthält.
- Es ist ein Erinnerungsort, zusammen mit dem Haus der Wannsee-Konferenz, das heute eine Gedenkstätte beherbergt, die das Protokoll als Objekt umfassend kontextualisiert.
- Es wird sogar als Drehbuch verstanden, nach dem ein Spielfilm mit dokumentarischem Anspruch gedreht wurde.
- Schließlich war es auch juristischer Beweis, der gegen Eichmann und Komplizen geführt wurde.
Letzteres war der Titel des Buchs von Robert Kempner (1961), das viel zur emblematischen Bedeutung des Protokolls in der Öffentlichkeit beitrug. Heute sieht man Kempners Leistung etwas zweispältig. Anstatt seinem Buch ein echtes Faksimile beizugeben, veranstaltete er eine graphische Nachempfindung. Das mag der Reprotechnik oder dem Format des Buchblocks geschuldet gewesen sein (vgl. Mentel 2009, S. 6–9), jedenfalls war es eine Steilvorlage für Holocaust-Leugner aller Art, die sich so sehr wünschen, sie könnten die Echtheit infrage ziehen. Diese Klientel hält sich bis heute und lässt sich seit Jahrzehnten nicht davon beeindrucken, dass im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts ein eindeutiges Original vorliegt, auf dessen Überlieferungsgeschichte wir gleich zu sprechen kommen.
Was also kann die Aktenkunde in den mehrfachen Bezügen des Protokolls leisten? Die druckfrische Rezension eines Standardwerks zur Wannsee-Konferenz (Meyer 2017, S. 441 f.) muss immer noch feststellen, das Protokoll
„gibt … den Historikern Rätsel auf“ .
Markiert es eine Etappe eines Entscheidungsprozesses, der sich noch weiter radikalisierte, oder vielmehr dessen Ende, nach einer getroffenen Grundsatzentscheidung? Sprechen daraus mehr Heydrich und die indirekte Vernichtung durch Deportation oder mehr Himmler und der unmittelbare Massenmord? Diese Fragen kreisen um das aktenkundliche Wesensmerkmal von Protokollen: die Übereinstimmung von Gesprochenem und Geschriebenen.
Das Problem
In welchem Grad und in welcher Absicht dokumentiert das Wannsee-Protokoll also den Inhalt der Konferenz? Die einzige Möglichkeit, sich dem anzunähern, ist die genaue Textanalyse. Zuletzt hat Longerich (2016) den Text von vorn bis hinten der Reihe nach durchgesprochen und glossiert. Jenseits der Textkritik ist sich die Forschung aber auch im Klaren über die Bedeutung einer formalen Analyse, die das Protokoll in der Besonderheit seines Schriftstücktyps erfasst (vgl. Kampe in Roseman 2002, S. 161 f.).
Reines Textverständnis reicht nämlich nicht. Es bedarf eines Vorverständnisses, was von dieser Textsorte als Quelle erwartet werden kann – und was nicht. Und hier kommt die Aktenkunde ins Spiel, um
- den Untersuchungsgegenstand zu bestimmen und einzugrenzen,
- ihn in den Zusammenhang seiner Provenienz zu stellen,
- ihn auf das Verfahren, in dem die Schriftstücke hergestellt wurden, zurückzuführen, d. h. auf die Handlungen der Akteure in den Formzwängen der Verschriftlichung.
Material
Wer das Folgende nachvollziehen möchte, kann online aus dem Vollen schöpfen. Die Gedenkstätte Haus der Wannseekonferenz bietet eine ausgezeichnete Sammlung von Quellen aus unterschiedlichen Archiven zur Konferenz und ihrem Umfeld. Darunter ist natürlich auch ein hochauflösendes farbiges Digitalisat als PDF, dass das verwahrende Archiv angefertigt hat. Ein weniger gutes Farbfaksimile in Einzelbildern (JPG) gibt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung. Wer möchte, kann Ausschnitte einiger zentraler Passagen sogar bei der Welt begutachten. Die kritische Edition des Texts bieten die digitalisiert vorliegenden Akten zur deutschen auswärtigen Politik, Serie E, Bd. 1, unter Nr. 150.
Die Provenienz
Wie immer ist zunächst zu klären, wie uns dieses Schriftstück überliefert wurde, das der Forschung heute ganz selbstverständlich in dem Archivale des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts mit der Signatur „RZ 214, R 100.857“ zur Verfügung steht; eine frühere Signatur, unter das Stück häufig zitiert wurde, war „Inland II g, Bd. 177“.
RZ 214 bezeichnet den Aktenbestand der Abteilung „Deutschland“ des Auswärtigen Amts. Hier befand sich die Schnittstelle des Amts zur Planung und Vollstreckung des Holocausts. Schon im März 1933 wurde ein Referat dieses Namens gegründet, das insbesondere die antisemitischen Repressalien des Regimes gegenüber dem Ausland verharmlosen sollte. Es wurde 1940 mit der Verbindungsstelle des Amts zur NSDAP zu einer Abteilung unter der Führung des Unterstaatssekretärs Luther zusammengelegt. Zum Zeitpunkt der Wannsee-Konferenz war in dieser Abteilung das Referat D III unter seinem Leiter Franz Rademacher für die Judenverfolgung zuständig (vgl. mit kleinen Unschärfen Browning 2010, S. 20, 37, 47 f.).
Genau die Provenienz, in der man das Wannsee-Protokoll seinem Inhalt nach vermuten würde. Nachdem sich Ribbentrop dann Luthers entledigt hatte, wurde die Abteilung „Deutschland“ umbenannt in „Inland“. Die Zuständigkeiten von D III und seine Akten gingen auf das neue Referat Inland II über.
Überlieferungsgeschichte
Zusammen mit anderen Organisationseinheiten des Auswärtigen Amts wurde „Inland“ 1944 von Berlin nach Krummhübel im Riesengebirge (heute: Karpacz/Polen) ausgelagert. Die Akten nahm man mit und verschickte sie Anfang 1945 nach Bad Berka bei Weimar – zur Vernichtung. Von den sechs bis sieben Kisten wurden zwei oder drei verbrannt, doch vier fielen den US-Truppen in die Hände und wurden dem Gesamtbestand erbeuteter Akten des Auswärtigen Amts zugeführt, der zunächst in Marburg, dann in Berlin zusammengetragen wurde. Dort, in Berlin, bei der Sichtung der Akten zur Beweiserhebung für die Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse, wurde das Wannsee-Protokoll am 4. Dezember 1946 entdeckt. Ebenfalls noch in Berlin wurde die erste Serie von Fotografien des Protokolls hergestellt.
Mit den leeren Flugzeugen der Luftbrücke wurden sämtliche Beute-Akten während der Berliner Blockade einem drohenden Zugriff des Sowjetunion entzogen und nach Whaddon Hall in Großbritannien verbracht. Dort entstand 1956 eine zweite Fotoserie für die israelische Regierung. Diese frühen Ablichtungen erlauben es, die Anstreichungen im Protokoll quellenkritisch einzuordnen; dazu später mehr.
Zwischen 1958 und 1960 wurden alle Akten des „alten“ Auswärtigen Amts, die die Westalliierten erbeutet hatten, an das neue Bonner Ministerium zurückgegeben. Das spannende Schicksal dieser Bestände beleuchten Kröger und Thimme (1999), speziell das der Akten von „Inland“ Kröger (2017) in einem Zeitungsartikel, hinter dem intensive bestandsgeschichtliche Recherchen stecken.
Das Wannsee-Protokoll war als „Geheime Reichssache“ eingestuft. In der Registratur von D III wurde es deshalb in den gesonderten Geheimakten abgelegt. Nun war die Registraturordnung durch die Kriegs- und Nachkriegswirren weitgehend zerstört worden. Wer mit diesen Akten forscht, muss wissen, dass die heutigen Archivalien, die im Lesesaal auf den Tisch kommen, erst ab 1958 im Politischen Archiv nach inhaltlichen Zusammenhängen aus dem Papierwust zusammengestellt wurden und nicht die Originalablage in der Abteilung „Inland“ wiedergeben (Philippi 1960: 215).
„Weitgehend“ bedeutet aber nicht: völlig. Zwischen den ungeordneten Papieren befanden sich immer noch vollständige Verwaltungsvorgänge, die an Original-Heftrücken zu erkennen sind. Wo ein solcher Heftrücken gefunden wurde, hat man den vorgefundenen Inhalt nur umgebettet und den Heftrücken mit eingebunden. Auch das muss man erkennen und einordnen können.
Im heutigen Archivale mit dem Wannsee-Protokoll ist ein Heftrücken eingebunden.
Die Journalnummern
Der Heftrücken trägt den Betreff „Endlösung der Judenfrage“ und die Journalnummern der Einladung zur Wannsee-Konferenz: „D III 21 g“
… und des Begleitschreibens für das Protokoll: „D III 29 g. Rs.“
… nebst den Nummern weiterer Schriftstücke aus dem Vor- und Nachgang.
Die Journalnummer war einmal das wichtigste Mittel zur Organisation der Akten. Jedes Schreiben, das bei der Behörde einging, erhielt eine fortlaufende Nummer, mit der sein Weg durch den Geschäftsgang verfolgt werden konnte. Auch das Antwortschreiben, der Ausgang, bezog sich auf die Journalnummer des Eingangs. Jedes Jahr begann die Nummernfolge wieder bei 1, weshalb bei Verwechselungsgefahr die Jahreszahl hinzugefügt werden musste; deshalb auf dem Heftrücken: „21 g/42“
Das Journal, von dem die Nummer ihren Namen hat, war ein großformatige Buch aus Tabellenvordrucken, in das Eingang für Eingang eingetragen wurde. Enders (1968, S. 36 f.) beschreibt dieses Organisationsmittel in unübertroffener Klarheit. Für das Auswärtige Amt, das zäh an der langsam außer Gebrauch kommenden Journalisierung festhielt, beschreibt Meyer (1920, S. 27 f.), wie das praktisch gemacht wurde – freilich unter den übersichtlicheren Verhältnissen der Zeit bis zum Ersten Weltkrieg. In großen Behörden gab es später mehrere Journale, z. B. für einzelne Organisationseinheiten. Hier sind wir bei D III, was innerhalb der Registratur klar war und auf dem Heftrücken nicht mühsam bei jeder Journalnummer vermerkt werden musste.
Verschlusssachen wurden aus Sicherheitsgründen natürlich in spezielle Journale eingetragen. Uns liegen mithin der 21. geheime Eingang bei D III aus 1942 vor und der 29., der als geheime Reichssache eingestuft war, also noch strenger geheim gehalten werden sollte. Wen wundert’s.
Zwischenbilanz
Was ist damit erreicht? Wir haben die Provenienz und den Überlieferungszusammenhang überprüft, ohne auf Unstimmigkeiten gestoßen zu sein. Wir haben einen klar definierten Untersuchungsgegenstand vor uns, den Verwaltungsvorgang zur Teilnahme des Auswärtigen Amts an der Wannsee-Konferenz. Im nächsten Schritt können wir die Merkmale der damit verbundenen Schriftstücke eingehend untersuchen.
Titelbild: A. Savin, Wikimedia Commons, CC BY-SA 30
Literatur
Enders, Gerhart (1968): Archivverwaltungslehre. 3. Aufl. Ndr. 2004. Leipzig: Leipziger Universitätsverlag.
Kampe, Norbert (2004): „Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. ‚Besprechung über die Endlösung der Judenfrage‘“. Haus der Wannsee-Konferenz (abgerufen am 13. 2. 2018 von http://www.ghwk.de/fileadmin/user_upload/pdf-wannsee/texte/kampe_wannsee-konferenz.pdf).
Kempner, Robert M. W. (1961): Eichmann und Komplizen. Zürich/Stuttgart/Wien: Europa-Verlag.
Kröger, Martin (2017): „Beim Aufgabenziel des AA steht ein Ausrufezeichen. Vom Protokoll der Wannsee-Konferenz ist ein einziges Exemplar erhalten – mit nachträglichen Anstreichungen“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.1.2017, S. N 3. (Online)
Kröger, Martin/Thimme, Roland (1999): „Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts im Zweiten Weltkrieg. Sicherung, Flucht, Verlust, Rückführung“. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 47, S. 243–264. (Online)
Longerich, Peter (2016): Wannseekonferenz. Der Weg zur „Endlösung“. München: Pantheon.
Mentel, Christian (2009): „Nur ein „Fetzen Papier“? Das Protokoll der Wannsee-Konferenz als Objekt revisionistischer Geschichtsfälschung“. Haus der Wannsee-Konferenz (abgerufen am 13. 2. 2018 von http://www.ghwk.de/fileadmin/user_upload/pdf-wannsee/herbstveranstaltungen/mentel_nur-ein-fetzen-papier.pdf).
Meyer, Ahlrich (2017): Rezension von Longerich, Wannseekonferenz. In: Historische Zeitschrift 305 , S. 440–445 (Online).
Meyer, Hermann (1920): Das politische Schriftwesen im deutschen auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen: Mohr. (Online)
Roseman, Mark (2002): Die Wannsee-Konferenz. Wie die NS-Bürokratie den Holocaust organisierte. München: Ullstein.
Philippi, Hans (1960): „Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts. Rückführung und Übersicht der Bestände.“ In: Der Archivar 13, Sp. 199–218.
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Holger Berwinkel (15. März 2018). Zur Aktenkunde des Wannsee-Protokolls (1). Aktenkunde. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/axsc
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