Lehrgang zur Aktenkunde des Holocausts aus dem Bundesarchiv

ZiIm März 2016 wurde hier auf ein Seminar des Bundesarchivs zur Aktenüberlieferung des Holocausts hingewiesen. Dass die Aktenkunde ein Wahrnehmungsproblem hat, ist mein ceterum censeo. Solche Initiativen sind der beste Wege zur öffentlichen Relevanz. Nun haben die verantwortlichen Kollegen aus dem Bundesarchiv daraus einen Online-Kurs gemacht.

Ein didaktischer Meilenstein

Die European Holocaust Research Infrastructure (EHRI) ist ein europäisches Projekt mit dem Ziel, ein Portal zu archivalischen Quellen der Holocaust-Forschung zu schaffen. In Deutschland wird EHRI vom Institut für Zeitgeschichte und eben vom Bundesarchiv getragen. Eigentlich liegt es nahe, auf einer solchen Plattform auch Interpretationshilfen zu bieten. Wer einerseits das Maß des Freiraums für Grundlagenforschung in der Arbeitsrealität der Staatsarchive kennt und andererseits den Grad des Problembewusstseins für aktenkundliche Quellenkritik in der historischen Forschung, kann vor Dankbarkeit, dass so etwas tatsächlich gemacht wurde, aber nur auf die Knie sinken.

Beispielabbildung aus der besprochenen Website

Hier wurde sehr viel Arbeit investiert. Das Ergebnis heißt Modern Diplomatics of the Holocaust, ist aber auf Deutsch verfasst. Es liegt als Sammlung von Screencasts vor, d. h. Präsentationen als Videos mit eingesprochenem Kommentar. Die Präsentationen sind auch als PDFs abrufbar, die sich weitgehend selbst erklären. Die Vorteile des Mediums gegenüber einer gedruckten Veröffentlichung liegen auf der Hand. Hier kann alles, aber auch wirklich alles, mit hochwertigen Beispielscans vor Augen geführt werden, was sonst umständlich zu erläutern wäre. Außerdem waren umfangreiche Materialbeigaben bis hin zur vollständigen GGO I möglich; das ist die legendäre Gemeinsame Geschäftsordnung der Reichsministerien von 1926. Alle wichtigen Hilfsmittel vom Paraphenverzeichnis bis zum Organigramm werden nahegebracht.

Der Hauptautor Nicolai Zimmermann und seine Kollegen kennen ihr Material sehr genau. Sie schreiben aus der Archivpraxis für die Forschungspraxis. Didaktisch stehen sie in der Lehrtradition der Archivschule Marburg, die Aktenkunde als praktische Rekonstruktion von Geschäftsgängen versteht. Das liegt im Interesse von Forscherinnen und Forschern, die Entscheidungen der NS-Bürokratie rekonstruieren möchten. Der Kurs bedient sich dafür der sehr instruktiven Technik, die Bearbeitungsspuren von Behördenschriftstücken digital zu retuschieren und sie dann, Folie für Folie, wieder einzublenden. So werden Textentstehung und Entscheidungsfindung Etappe für Etappe nachvollziehbar. Hervorragend und eminent brauchbar, auf Papier nicht machbar.

Beispielabbildung aus der besprochenen Website

Unterfüttert wird dies mit einer umfassenden Materialkunde der formalen Elemente zeitgenössischer Schreiben. Einsteiger sehen und verstehen den Unterschied zwischen Paraphen, Unterschriften und Beglaubigungsvermerken. Sie lernen, dass die Formenkunde erhebliche Spielräume des tatsächlichen Erscheinungsbilds berücksichtigen muss. Sie werden gegen Anfängerfehler geimpft, etwa aus der Adressierung „An den Reichsminister …“ auf die persönliche Befassung der Führungsperson zu schließen. Fortgeschrittene wissen den Vergleich zwischen den verschiedenen Formen von Entwurf und Entwurfsersatz zu schätzen. Sie werden auch von der überbordenden Materialfülle mancher Folien nicht überwältigt.

Es gefällt mir ausnehmend gut, dass hier selbstbewusst klassische Aktenkunde im Sinne einer Untersuchung von Einzelschriftstücken praktiziert wird, dieser Ansatz aber gleichzeitig sehr sinnvoll in Richtung einer quellenkundlichen Aktentypologie nach Heckls (2010–2015) Vorbild erweitert wird. Zur Verfügung stehen bereits Euthanasie-Überlieferung, Akten zur Ahndung von NS-Verbrechen in der Bundesrepublik, militärisches Schriftgut und die besonderen Überlieferungen des Berlin Document Center und des „NS-Archivs“ der Stasi.

Verbesserungsmöglichkeiten

Kaum jemand liest noch Meisner – leider. Die EHRI-Präsentation hält sich schon fast überraschend eng an seine Einteilung in eine „analytische“, eine „genetische“ und eine „systematische“ Methode, kommt damit aber in Schwierigkeiten.

Die Folien zur „Systematik“ fallen durch die Abwesenheit von Beispielabbildungen aus dem Rahmen. Diese hätten die Übungen am Kornschen Gatter für Einsteiger leichter nachvollziehbar gemacht. Bei diesem Kapitel kann man sich fragen, ob das zart keimende Pflänzchen des aktenkundlichen Interesses bei einer/m Doktorandin/en angesichts des enorm komplizierten Stoffs noch genug Licht bekommt. Mit etwas zu großem Respekt für Meisner wird zunächst die Klassifikation von Aktenstücken „alten Stils“ (= aus der Zeit vor Napoleon!) besprochen, dann wird erklärt, dass dies obsolet sei, dann folgen abstrakte Einordnungen fiktiver moderner Stücke, und zum Schluss, auf Folie 15, erfahren die Interessenten, dass sie im Grunde auch mit den verwaltungspraktischen Begriffen aus der GGO I weiterkommen.

Beispielabbildung aus der besprochenen Website

Umgekehrt wäre es sinnvoller: Mit den Quellenbegriffen beginnen und diese wissenschaftlich systematisieren. Es würde sich dann der Nutzen der Klassifikation als Typisierung von Kommunikationssituationen deutlicher ergeben. In dieser Hinsicht hat Trumpp (1995) in der Hauszeitschrift des Bundesarchivs Grundlegendes publiziert. Auch auf Hübner (1994) könnte hingewiesen werden: ohne hilfswissenschaftliche Fundierung sind seine Ausführungen zur Verwaltungspraxis nach der Büroreform in diesem Zusammenhang doch sehr viel hilfreicher als Meisners Opus.

In dessen Tradition steht auch die starke Fokussierung auf Schreiben – Briefe im umgangssprachlichen Sinne. Es wird wesentlich weniger zu Aktenvermerken, Protokollen und anderen nicht adressierten Aufzeichnungen geboten, die gleichwohl eine bedeutende Gruppe darstellen. Der Lehrgang zur Aktenkunde des Holocausts sollte in dieser Hinsicht erweitert werden, um auch Quellen wie z. B. das Wannseeprotokoll abzudecken.

Wer schon vertieft in die Methodologie der Aktenkunde eingestiegen ist, stutzt bei der Abgrenzung zwischen „analytischer“ und „genetischer“ Methode, die in der Präsentation vorgenommen wird. Zentrales Ziel des Online-Kurses ist zu demonstrieren, wie aus Vermerken und Verfügungen auf Schriftstücken Entscheidungsfindungen rekonstruiert werden können – und das macht er gut! Die Untersuchung dieser Bearbeitungsspuren wird in der Literatur zu den konstitutiven Bestandteilen der „genetischen“ Methode gerechnet (Meisner 1935, Kap. 5 A; Kloosterhuis 1999, S. 470; Hochedlinger 2009, Kap. IV; Uhde 2016, S. 52).

In der Präsentation wird sie aber zur „analytischen“ Methode geschlagen. Diese ist traditionell auf die Formularbestandteile eines Schreibens, seine Beglaubigung und seine physische Beschaffenheit beschränkt (Meisner 1935, Kap. 4), wenn man sie nicht gleich, ihrem auf die Klassifizierung zulaufenden Endzweck entsprechend, mit Schmid (1959, Kap. A II) der „systematischen“ Methode zuschlägt.

Das ist keine Frage der Etikettierung, sondern zeigt eine methodologische Unschärfe: Ist eine Angabe nun die Entstehungsstufe eines Schreibens oder eine Bearbeitungsspur, nämlich die Verfügung, ein Schreiben eines bestimmten Inhalts zu erstellen? Sie ist beides. Das muss erkennbar werden, und deshalb sind die Bearbeitungsspuren und die Entstehungsstufen zwei Seiten derselben Medaille: der menschlichen Arbeit an den Schriftstücken, die, für sich genommen, Gegenstand des „analytischen“ und „systematischen“ Zugriffs sind. Wenn die Vermerke und Verfügungen gemeinsam mit dem Formular betrachtet werden, ist das eher archivwissenschaftliche Blattbeschreibung als Aktenkunde – legitim, aber systemfremd.

Stark archivwissenschaftlich ist auch das Glossar geprägt, dessen Einträge teilweise unspezifisch zum Gegenstand des Lehrgangs sind. Zum Stichwort „Tagebuch“ heißt es:

Analog oder elektronisch geführtes Verzeichnis, in dem die Registratur eingegangene Schreiben sowie eventuell einzelne Stationen ihres Verbleibs und ihrer Bearbeitung in chronologischer Folge festhält.

Natürlich hat keine NS-Institution ihr Schriftgut elektronisch verwaltet. DIe Definition ist zu generisch. Die Stichwörter könnten auch schärfer abgegrenzt werden: Der Aktenvermerk wird zweimal und leicht unterschiedlich erklärt, die Büroverfügung unter „Vorgang“ als dessen Abschluss erklärt, obwohl sie in der Präsentation richtiger als Entwurfsersatz vorgestellt wurde.

Fazit

Das sind Feinheiten. Der wissenschaftliche Nachwuchs der Holocaust-Forschung bekommt einen wirklich guten Werkzeugkasten an die Hand. Die Existenz dieses Angebots ist ein Wert an sich. Dass das Bundesarchiv Ressourcen in die Fachdidaktik investiert, verdient ebensolche Anerkennung wie die Leistung Herrn Zimmermanns und seiner Kollegen, die die schwierige Transferleistung von langjähriger Materialkenntnis auf Rezipienten ohne Vorkenntnisse didaktisch sehr gut bewältigt haben. Sie zeigen damit auch einen medialen Weg zu neuer Breitenwirkung aktenkundlicher Quellenkritik auf.

Das Schöne an Online-Veröffentlichung ist die Chance zum Work in Progress. Einige Platzhalter lassen weitere Quellentypologien erwarten, an anderen Punkten kann nachgebessert werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Angebot eine breite Akzeptanz bei Forscherinnen und Forschern findet. Der Köder muss bekanntlich dem Fisch schmecken – nicht dem Experten für Angelkunde 😉

Literatur

Beck, Lorenz Friedrich (2000): „Leistung und Methoden der Aktenkunde bei der Interpretation formalisierter Merkmale von historischem Verwaltungsschriftgut“. In: Brübach, Nils (Hrsg.) Der Zugang zu Verwaltungsinformationen. Transparenz als archivische Dienstleistung Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 33), S. 67–79.

Heckl, Jens (2010–2015): Unbekannte Quellen. „Massenakten“ des 20. Jahrhunderts. Untersuchungen seriellen Schriftguts aus normierten Verwaltungsverfahren. Düsseldorf, Duisburg: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 32, 43, 55).

Hochedlinger, Michael (2009): Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien, Köln, Weimar: Böhlau.

Hübener, Erhard (1994): Umrisse und Untersuchungen zur Verwaltungskunde. Hrsg. v. Rainer Polley. Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 22).

Kloosterhuis, Jürgen (1999): „Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium“. In: Archiv für Diplomatik 45 , S. 465–563.

Meisner, Heinrich Otto (1935): Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens. Berlin: Mittler.

Schmid, Gerhard (1959): Aktenkunde des Staates. Potsdam (masch.).

Trumpp, Thomas (1995): „Archivalische Textsorten“. In: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 3 (3), S. 10–14.

Uhde, Karsten (2016): „Schriftgut des 20. und 21. Jahrhunderts genetisch betrachtet“. In: Berwinkel, Holger u. a. (Hrsg.) Moderne Aktenkunde. Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg), S. 51–72.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (14. Oktober 2017). Lehrgang zur Aktenkunde des Holocausts aus dem Bundesarchiv. Aktenkunde. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/axs5


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