Aktenkunde bei der Tagesschau

Die Tagesschau berichtet heute über Vorwürfe gegen den Bundesminister der Verteidigung, früher als angegeben über erhebliche Probleme bei der Drohne “Euro Hawk” informiert gewesen zu sein. Schon länger ist bekannt, dass dem Minister im Dezember 2012 Gesprächsunterlagen vorgelegen haben, die u. a. das Zulassungsproblem thematisierten und eine Serienbeschaffung in Frage stellten.

Die “Berliner Zeitung” hat jetzt nach eigenen Angaben eine Version dieser Unterlagen erhalten, in der an den entscheidenden Stellen Markierungen mit Grünstift zu sehen sind – in der deutschen Verwaltungspraxis bekanntlich der untrügliche Hinweis auf den Behördenleiter, hier also den Minister, als Urheber. Die “Berliner Zeitung” spricht plastisch, wenn auch nicht ganz korrekt von der “Ministerfarbe”.

Für sich genommen ist dies bereits ein schönes Beispiel für den quellenkritischen Wert von Bearbeitungsspuren auf Aktenschriftstücken und für die unverzichtbare Anforderung an die Arbeit mit moderen Akten, unter den oft zahlreichen Doppeln das für den Geschäftsgang bestimmte Arbeitsexemplar zu ermitteln.

Die Tagesschau will es ihrem Publikum noch genauer bieten, aber sie verschlimmbessert. Da sei der “Berliner Zeitung” das “Original” der Gesprächsunterlagen durchgesteckt worden. Das ließe allerdings Schlimmstes für den materiellen Geheimschutz im Verteidigungsministerium befürchten. Gemeint ist wohl ein Farbscan vom Original.

Als Infokasten findet sich dann folgende Information:

Regeln für Aktenvermerke

Will ein Minister auf einer Akte oder einem Vermerk etwas markieren oder einen Gedanken festhalten, darf er nicht zu einem beliebigen Kugelschreiber greifen. Damit nachvollzogen werden kann, wer welche Anmerkungen hinterlassen hat, ist die Farbe der Stifte genau geregelt. Die “Anlage 2 zu Paragraph 13 Absatz 2” der “Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien GGO” legt fest: Der Grünstift ist dem Minister vorbehalten. Streng hierarchisch ist außerdem vorgeschrieben: Parlamentarische Staatssekretäre zeichnen violett, beamtete Staatssekretäre rot, die Abteilungsleitung blau und die Unterabteilungsleitung braun.

Die GGO (S. 59) ist damit richtig zitiert, dabei übersieht die Redaktion aber, dass das “Farbspiel” hier nur für den Geschäftsgangsvermerk zur Festlegung der Bearbeitung von Eingängen festgelegt wird. Hier geht es aber um inhaltliche Bearbeitungsspuren auf internen Unterlagen. Die generelle Zuweisung der Farbe Grün ergibt sich aus dem Verwaltungegebrauch und möglicherweise internen Vorschriften des jeweiligen Ministeriums.

Außerdem: Offenbar verwechselt die Redaktion den hier geregelten Geschäftsgangsvermerk, also eine dem Schriftstück aufgesetzte Verfügung und damit ein Element aus der Analytischen Aktenkunde, mit dem Aktenvermerk als Schriftstücktyp aus der Systematischen Aktenkunde. Da die hilfswissenschaftliche Terminologie durch die Mehrfachverwendung des Grundworts “Vermerk” aber selbst nicht konsequent ist, ist das eine lässliche Sünde.

Schließlich noch der Klassiker: Zwischen Aktenvermerken als Schriftstücken und Akten (von der Tagesschau natürlich im Singular gebraucht) als deren Zusammenfassung wird nicht unterschieden; aber diesen Lapsus findet der abgekläre Archivar und Hilfswissenschaftler auch in in der hohen Wissenschaft…


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (31. Juli 2013). Aktenkunde bei der Tagesschau. Aktenkunde. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/axpy


3 Gedanken zu „Aktenkunde bei der Tagesschau

  1. Die Differenzierungen – etwa zwischen Geschäftsgangsvermerk und Aktenvermerk – sind mir noch nicht klar geworden. Und was folgt daraus für die Frage, ob der Minister das selbst markiert hat?
    Und ist mit “Zusammenfassung” im letzten Absatz sowas wie eine Kurzfassung gemeint, oder eher sowas wie eine Hefterbindung?

    1. Der Aktenvermerk ist ein Schriftstück, dass in einer Institution erstellt wird, um Informationen als Referenz für spätere Zeiten festzuhalten. Der Geschäftsgangsvermerk enthält Anweisungen zur Behandlung eines Eingangs, also eines fremden Schriftstücks, dass der Institution zugsandt wurde – in der Regel als handschriftlich Notizen auf dem Eingang.

      Grünstift bleibt dabei Grünstift. Es ging mir darum, die Differenz zwischen der wissenschaftlich gebotenen präzisen Bezeichnung aktenkundlicher Phänomene und der wohl unvermeidlichen Vergröberung in der Berichterstattung aufzuzeigen. (Das aktenkundliche Durcheinander im Umkreis der Wikileaks-Veröffentlichungen wäre auch ‘mal einen Post wert.)

      Mit “Zusammenfassung” spreche ich das Charakteristikum von Akteneinheiten an, eine Mehrzahl von Schriftstücken in sich zu vereinen. Akten sind die nächstföhere Kompositionsform von Unterlagen; wir kommen hier in den Bereich der Papritzschen Strukturlehre, wobei ich gerade (und – da im Urlaub – glücklicherweise 🙂 Papritz (1983) nicht zur Hand habe, um das näher auszuführen.

      Ich hoffe, das hilft weiter. Nur pro froma möchte ich klarstellen, dass ich diese Meldung als Aufhänger zu terminologischen Unschärfen in der Aktenkunde genommen habe und damit keine Position in der öffentlichen Debatte um eine mögliche Verantwortung des amtierenden Verteidigungsministers für das Schreitern der “Euro Hawk”-Beschaffung beziehe.

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