Schreiben und abschreiben – Gedanken über einen besonderen Lutherbrief

Ein Gastbeitrag von Karsten Uhde (Marburg)

Im Lutherjahr haben Lutherbriefe Konjunktur. Das Erfurter Augustinerkloster bietet die Faksimiles zweier „Trostbriefe“ Luthers samt Transkription für erschwingliche zwei Euro zum Kauf und im Februar 2017 wurde ein Lutherbrief bei einer Auktion für 100 000 Euro angeboten.

Allerorten werden Ausstellungen mit Originalschreiben des Reformators gezeigt und kaum eine Archivzeitschrift kommt ohne einen Artikel über Archivalien mit Lutherbezug aus1.

Warum also eine weitere Abhandlung über Luther, noch dazu über eine Abschrift eines Lutherbriefes und nicht über dessen Original, das im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden liegt?

Der Grund liegt einerseits in dem ungewöhnlichen Stil des Stückes, der sich deutlich vom damals Üblichen abhebt, andererseits aber auch in der vergleichsweise umfangreichen Editionsgeschichte, die ein eigenes Kapitel zum Thema „Abschreiben“ beitragen kann.

Das Original

Das Schreiben Martin Luthers vom 3. Januar 1523 an Herzog Georg von Sachsen ist die Antwort auf einen Brief des Herzogs vom 28. Dezember 15222. In diesem forderte der Herzog Luther auf, dazu Stellung zu beziehen, dass der Herzog in einem unter Luthers Namen erschienenen Druck als „die Wasserblase Herzog Jörg von Sachsen“ bezeichnet wurde, was den Herzog schwer beleidigte. Luther antwortete dem Herzog daraufhin, dass es ihm egal sei, wie Georg die Stelle auffasse und dass er seinerseits Gründe hätte, sich über Beleidigungen seitens des Herzogs zu beschweren.

Das Schreiben ist nicht nur ungewöhnlich scharf formuliert, zumal an einen Fürsten, es ist auch formal für seine Zeit überaus ungewöhnlich.

Vorlage und Repro: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10299/8, Bl. 87r–v
Sieht man sich das Original im Hauptstaatsarchiv Dresden3 an, so fallen folgende Besonderheiten auf:
  1. Das Schreiben beginnt mit dem über dem Text abgesetzt stehenden Wort „Jhesus4, das hier wohl als Invocatio zu verstehen ist. Eine Invocatio ist für das 16. Jahrhundert eher selten5, kommt bei Briefen Luthers aber öfter vor, seltener allerdings bei Schreiben an Fürsten als bei Schreiben an Privatpersonen. Zu erwarten gewesen wäre darauf folgend, oder ansonsten gleich zu Beginn ein Gruß, etwa der, den Luther oft in Schreiben verwendet: „Gnad und fride ynn Christo6 bzw. „Gratia et pax“7. Ein solcher Gruß aber fehlt.
  2. Daran anschließend würde man die in der frühen Neuzeit übliche Anrede erwarten, etwa: „Durchleuchtiger hochgeborner furst, gnediger herr,8“ und unter Umständen eine Diensterbietung, wie „Meine willige dinst seien Euer kurfürstlichen gnaden … zuvor.9 Stattdessen beginnt der Text mit einer Aufforderung an den Herzog „Auffhoren zu toben und zu wüetten widder Gott und seynen Christ, anstatt meynes dienstes zuvor“. Mit dem letzten Halbsatz weist Luther also sogar ausdrücklich auf den Stilbruch hin.
  3. Im Schreiben folgt nun erst die Anrede, bei der Luther aus „Gnädiger Fürst und Herr“ ein „Ungnädiger furst und herr“ macht. Entsprechend benutzt er auch im Text nicht die übliche Abkürzung „E.f.g.“ für „Ewer fürstlich gnaden“, sondern „E.f.u.“ , also „Ewer furstlich ungnade“.
  4. Schließlich bezeichnet er sich selbst am Schluss unter seiner Unterschrift als „von Gottes gnaden Evangelist zu Wittemberg“, also mit der damals an sich den Fürsten vorbehaltenen Gottesgnadenformel. Üblicherweise beendet Luthers Unterschrift den Brief. Zuvor würde er unter Umständen eine Formulierung benutzen wie „Euer furstlich gnaden untertheniger …10. Aber auch dies fehlt.

Wie sehr dieses Schreiben von der Norm abweicht wird deutlich, wenn man sich andere Schreiben Luthers an Herzog Georg ansieht:

  1. Schreiben vom 19. Februar 151911
  2. Schreiben vom 3. Januar 152312
  3. Schreiben vom 22. März 152613
  4. Schreiben vom 31. Oktober 152814

Außenadresse

  1. Dem durchleuchtigen, Hochgepornenn furstenn unnd Herrn, Herrnn Georgenn, herzcogen zcu Sachßen, landgrafen zcu Duringen, Marggrafen zcu Meyßen etc., Meynem gnedigen Herrn und patronen.
  2. Dem durchleuchtigen hochgepornen fursten unnd herrn, Herrn Georgenn Hertzogen zu sachsen, landgraffen ynn Duringenn und Marggraff zu Meyssen.
  3. [In der Abschrift nicht enthalten]
  4. Dem durchleuchtigen, hochgebornen fursten und Herrn, Herrn Georgen, hertzog zu Sachsen, Landgraven inn Duringen und Marggraven von Meyssen, meynem gnedigen Herren.

Kopf des Schreibens

  1. Ihesus Meyn unterthenigs armß gepeet unnd Demütigs vormögen Seynd ewrnn f.g. alzceyt bevohr. Durchleuchtiger hochgeporner fürst, gnediger Herr. …
  2. Ihesus
    Auffhoren zu toben und zu wüeten widder Gott und seynen Christ
    an statt meynes diensts zuvor. Ungnediger furst und herr. …
  3. Gnad und fryde in Jesu Christo unnserm herren unnd heilandt und mein underthenigste dinste, durchlauchtigster hochgeborner furst und gnädiger herr. …
  4. Gnad und fride ynn Christo, …

Ende des Schreibens

  1. E.f.g.
    untertheniger Cappellann,
    doctor Martinus Luther,
    Augustiner
  2. Martinus Luther
    von gottes gnaden
    Evangelist zu Wittem-berg
  3. E.f.g.williger unndunnderthenigerMartinus Lutherus
  4. E.f.g. willigerMartin Luther

Der direkte Vergleich macht sehr deutlich, dass sich Luther mit all diesen Formulierungen ganz bewusst auf eine Stufe mit dem Herzog stellt, was zugleich eine deutliche Herabstufung wenn nicht sogar Beleidigung des Empfängers darstellt. Luther verdeutlicht so auch jenseits des Inhalts des Schreibens, dass er keinesfalls klein beigeben oder sich gar entschuldigen will.

Die Abschriften

Luthers Brief an Herzog Georg ist schon zeitgenössisch mindestens zweimal abgeschrieben worden. Neben der Marburger ist noch eine in Weimar erhaltene Abschrift bekannt15. Diese ist zusammen mit der Abschrift des Schreibens Herzog Georgs vom 28. Dezember 1522 einem Brief des Herzogs an seinen Vetter Johann (den Beständigen) von Sachsen beigefügt, in dem sich Georg über das Antwortschreiben Luthers vom Januar 1523 beschwert. Die Abschrift gibt den Wortlaut des Schreibens sehr exakt wieder. Es gibt nur wenige orthographische Abweichungen vom Original und der Text wird in derselben Reihenfolge wiedergegeben, wobei die Außenadresse wie üblich an den Anfang des Schreibens gesetzt wird, um zu verdeutlichen, an wen sich das Schreiben richtet.

Die Marburger Abschrift befindet sich in der Überlieferung Landgraf Philipps des Großmütigen in einem Konvolut, das die Korrespondenz zwischen Philipp und Herzog Georg enthält16. Der Bogen gibt zunächst auf der ersten Seite das Schreiben Herzog Georgs wieder, dann auf den beiden folgenden Seiten den Lutherbrief. Die Akteneinheit selbst enthält kein erkennbares Begleitschreiben, aus dem hervorgeht, woher die Abschrift stammt.

Hessisches Landesarchiv, Staatsarchiv Marburg, 3/2719, Bl. 8r
Hessisches Landesarchiv, Staatsarchiv Marburg, 3/2719, Bl. 9r

Vergleicht man nun diese Abschrift mit dem Original, so fallen im Gegensatz zur Weimarer Abschrift einige Abweichungen auf, die den Eindruck der Andersartigkeit des Briefes gegenüber der zeitgenössischen Norm zum Teil noch verstärken:

  1. Die Abschrift beginnt mit dem im Original am Schluss befindlichen Text „Martinus Luther, von Gots gnaden / Evangelist zu Wittenbergk“. Die Unterschrift Luthers wird durch die Umstellung also zur Intitulation, zu einem Teil der Selbstbezeichnung, die – wie bei fürstlichen Weisungsschreiben des 16. Jahrhunderts üblich – zweizeilig über dem Text angeordnet ist. Damit erweckt der Abschreiber beim Leser den Eindruck, als habe Luther nicht nur seine Selbstbezeichnung dem Text vorangestellt, wie es sonst nur Fürsten an nachrangige Empfänger tun, sondern sich damit auf eine Ebene mit Herzog Georg gestellt. Denn auch Georg hatte sein Schreiben mit einer zweizeiligen Selbstbezeichnung begonnen: „Wir Georg von gots gnaden Hertzog zu Sachssen / Landtgraf in Doringen und Marggraf zu Meyssen17.
  2. Die im Original auf der Rückseite befindliche Außenadresse „Dem durchleuchtigen hoch- / gepornen fursten unnd / herrn, herrn Georgenn / hertzogen zu Sachsen, land- / graffen ynn Duringenn / und marggraff zu Meyssen“ wurde in der Marburger Abschrift stark verkürzt, danach um einen im Original nicht vorhandenen Satz ergänzt und schließlich an das Ende des Schreibens gesetzt: „Dem durchlauchtigen et cetera Hern Jeorgen / hertzogen zu Sachssen, meinem / ungnedigen Herrn.“ Ein Zusatz wie: „… meinem gnädigen herrn“ am Ende der Außenadresse wäre damals durchaus üblich gewesen, ist von Luther aber offenbar bewusst weggelassen worden, was einem aufmerksamen zeitgenössischen Leser sicher als ungewöhnlich auffiel, aber noch keine direkte Beleidigung darstellte, wie das nun hinzugedichtete „meinem ungnedigen Herrn“.
  3. In der Abschrift wurde die im Original anzutreffende Abkürzung „E.f.u.“ mit Ausnahme eines Falls in „E.f.ungenade“ umgewandelt, so als sollte diese „Ungeheuerlichkeit“ extra hervorgehoben werden. Die Ausnahme bildet die Stelle in Zeile 31/32 der Abschrift, in der der Schreiber – sicherlich aus Gewohnheit – zunächst die übliche Abkürzung verwendete und dann noch das Wort „ungnade“ folgen ließ: „E.f.g. ungnade“. Diese „Macht der Gewonheit“ ist auch in Luthers Originalschreiben erkennbar, wenn er an zwei Stellen im Text zunächst „e.f.g.“ schrieb, und danach das „g“ in ein „u“ korrigierte.
    Noch bemerkenswerter ist die Verwendung des Superlativs in der Anrede: „Ungnädigster fürst“, obwohl das Original nur „ungnädiger“ aufweist. Auch dies stellt eine weitere Verschärfung des Textes dar.
  4. Überhaupt ist die Marburger Abschrift nicht nur orthographisch deutlich weiter entfernt vom Original als die Weimarer, sie weist auch eine Reihe von Wortumstellungen, sowie fehlende Worte auf, die z.T. den Text unverständlich machen. So fehlt im ersten Satz nach der Anrede das Wort „sampt“: „Ich hab ewer furstlich ungnaden schrifft / [sampt] dem buchlin oder brieff, so ich an hern / Hartman von Cronberg geschrieben solt / haben, empfangen …“.

Es stellt sich die Frage, warum diese Abschrift so stark vom Original abweicht. War der Schreiber nur sehr schlampig, oder was führte zu diesen Abweichungen? Damit ist auch die Frage verbunden, woher die Abschrift stammt.

Eine eindeutige Klärung dieser Fragen ist – um es gleich zu sagen – leider nicht möglich. Dennoch lassen sich einige Hinweise finden:

Da sich auf dem Bogen Papier beide Schreiben befinden, sowohl der Brief Georgs, als auch die Antwort Luthers, könnte die Abschrift sowohl auf Luthers Seite, wie in Georgs Kanzlei entstanden sein, wenn man davon ausgeht, dass Luther das Schreiben Georgs eine Zeit aufbewahrt hat und von seinem eigenen Brief ein Konzept besaß.

Tatsächlich stammt die Weimarer Abschrift aus Georgs Kanzlei, was nicht nur durch das Begleitschreiben deutlich wird, sondern auch durch das Papier, welches dasselbe Wasserzeichen (Ochsenkopf mit einkonturiger Stange, in einem Stern endend) aufweist, wie das Begleitschreiben und auch einige der im Staatsarchiv Marburg erhaltenen Originalschreiben Georgs an Philipp den Großmütigen18.

Ein solches Begleitschreiben gibt es zu der Marburger Abschrift nicht. Einzige Spur könnte ein Schreiben Herzog Georgs an Philipp den Großmütigen vom 22. März 1526 sein, in dem es heißt: „… uff das och ewer liebden wiss, wy / ich mit Luter stehe, so schick ich ewer liebden hy mit / wes her mir und ich im geschriben.“ Es wird also der Briefwechsel zwischen ihm und Luther angekündigt. Tatsächlich beinhaltet der Akt aber nur die Abschrift eines Briefes Luthers an den Herzog vom 22. Dezember 1525, nicht einen Briefwechsel. Könnte die uns interessierende Abschrift ein weiterer Teil des angekündigten Briefwechsels sein? Grundsätzlich ist das nicht auszuschließen, wahrscheinlich ist es hingegen nicht, denn beide, das Anschreiben, wie auch die ihm beiliegende Abschrift sind klar von anderer Hand geschrieben, als die Marburger Abschrift und auf einem Papier mit dem Sächsischen Wappen als Wasserzeichen.

Die Marburger Abschrift aber ist auf einem anderen Papier geschrieben, das laut der Wasserzeichensammlung Piccard für das Jahr 1528 in Braunschweig belegbar ist19.

Dies Papier könnte nun darauf hinweisen, dass die Marburger Abschrift nicht in der Sächsischen Kanzlei entstand. Zumindest in der reichhaltigen Marburger Überlieferung mit Schreiben aus der Sächsischen Kanzlei lässt es sich bis Ende der 1520er Jahre nicht nachweisen. Zwei Schreiben Herzog Georgs an Philipp den Großmütigen vom 3. Januar bzw. 28. Februar 1526 weisen zwar ähnliche, nicht aber dieses Wasserzeichen auf. Woher die Abschrift stammt, ist leider nicht zu klären. Bedenkt man, dass sowohl Luther als auch Georg die Texte an andere versandt haben, sind viele Quellen denkbar, ja vielleicht sind sogar einige der Fehler erklärbar, wenn die Marburger Abschrift unter Umständen sogar eine Abschrift einer von Georg oder Luther an Dritte versandten Abschrift war, eine Art „Stille Abschrift-Post“.

Bleibt die Frage, ob die Abweichungen in der Marburger Abschrift vielleicht sogar absichtlich erfolgt sind. Wollte der Schreiber mit den Änderungen und Ergänzungen den Text noch verschärfen, die Provokation auf die Spitze treiben, um Luther bei Philipp zu diskreditieren, oder um Luthers sichtlichen Ärger über das Schreiben Georgs noch stärker zu betonen? Ich meine nein. Denn ein Blick auf die von gleicher Hand erstellte Abschrift von Georgs Schreiben an Luther vom 28. Dezember 1522 zeigt auch hier viele Fehler und Entstellungen. So lautet beispielsweise dessen Datierungszeile „Geben / zu Tresse, dinstags Innocentium“ und nicht: „Geben zu Dresden, dinstags nach Innocentium anno domini XCC XXIII°“.

So bleibt als Schluss wohl nur zu vermuten, dass der „Abschreiber“ wohl einfach schlampig gearbeitet hat, weit schlampiger als derjenige, der die Weimarer Abschrift erstellte und weit ungenauer, als die nachfolgenden Editoren.

Die Editionen

Die Geschichte der Editionen dieses Pamphletes geht weit zurück. Bereits im neunten, 1558 noch von Melanchthon herausgegebenen Teil der Gesamtausgabe von Luthers Werken, ist der Brief enthalten20.

Die dortige Abschrift des Textes ist recht nah am Originaltext. Abschriften und Editionen wurden in dieser Zeit von Wort zu Wort, nicht von Buchstabe zu Buchstabe erstellt. Deshalb gibt es orthographische Abweichungen. So wird aus „Auffhoren zu toben und zu wueten widder Gott und seynen Christ.“ bei Melanchthon: „Auffhören zu toben und zu wüten wider Gott und seinen Christ.“ Der Text wird aber in der richtigen Reihenfolge und nahezu vollständig wiedergegeben21. Die größte Abweichung stellt das am Anfang fehlende „Jesus“ dar.

1746 veröffentliche Johann Georg Walch seine Ausgabe sämtlicher Schriften des Reformators22 und druckte ebenfalls den Brief ab. Dabei unterteilt er den Brief in drei Teile und fügt deshalb ein 1. bis 3. ein, sodass der Eindruck entsteht, schon Luther habe seinen Text so untergliedert, zumindest durch die Bildung von Absätzen entsprechend strukturiert, was aber nicht der Fall ist23.

Auch de Wettes Ausgabe24 der Lutherschen Briefe, die 1826 erschien, verzichtet auf das einleitende „Jhesus“, bietet darüber hinaus aber den richtigen Wortlaut, nicht aber den richtigen Buchstabenbestand, sondern gibt den Text in einer dem damaligen Leser gewohnten Orthographie wieder.

De Wette bemerkt in seiner Einleitung zu diesem Stück, dass der Text der Weimarer Abschrift seine Grundlage sei. Dies bedeutet aber nicht, dass er deren Orthographie übernommen hat, wie schon die erste Zeile zeigt: „Auffhoren zu toben und zu wueten“ heißt es in der Weimarer Abschrift, „Aufhören zu toben und zu wüthen“ bei de Wette. Die bei de Wette gebotenen zwei Anmerkungen, in denen er auf Abweichungen seiner Schreibweise zur Weimarer Abschrift hinweist, gaukeln hier eine Genauigkeit vor, die nicht vorhanden ist.

In ähnlicher Weise wird bis heute verfahren: In „Der Türmer“, einem Lesebuch für die höheren Schulen aus dem Jahr 195025, wird daraus sogar eine Mischung aus (vielleicht zufälliger) buchstabengetreuer Transkription und Übertragung in moderne Schreibweise: „Aufhören zu toben und zu wüeten wider Gott und seinen Christ.“

Deutlich weiter geht schließlich Fritz Reck-Malleczewen in seinem Buch „Der grobe Brief“26 (1940), der den Text mit den Worten „An Georg Herzog zu Sachsen, aufhören zu toben und wüten wider Gott und seinen Christ, statt meines Dienstes zuvor“, beginnen lässt. Hier wird die Absicht deutlich, nicht den Text, sondern den Inhalt des Schreibens einem breiten Publikum nahe zu bringen, weshalb die Adresse stark verändert wird.

Wirft man zum Schluss noch einen Blick auf die derzeit gültige kritische Gesamtausgabe Martin Luthers, so wird deutlich, dass auch diese nicht hundertprozentig exakt ist, obwohl deren Anmerkung a eindeutig zeigt, dass dem Editor das Original vorlag, da nur diese die hier erwähnte Streichung zeigt. Doch fehlt in Zeile 14 der Edition der Hinweis auf die oben bereits erwähnte Korrektur der „e.f.g.“ in „e.f.u.“ und in Zeile 16 das Wort „wol“ in „auch wol fur recht erhallten“.

Der Beginn des Briefes in den genannten Archivalien und Editionen

Original Jhesus Auffhoren zu toben und zu wueten widder Gott und seynen Christ
Kopie Weimar Jhesus Auffhoren zu toben und zu wueten widder Gott und seynen Christ
Kopie Marburg Aufhoren zu toben und zu wutten widder Got und seinen Christen.
M L. Werke 1557 Auffhören zu toben und zu wüten wider Gott und seinen Christ.
de Wette Aufhören zu toben und zu wüthen wider Gott und seinen Christ
Der Türmer Aufhören zu toben und zu wüeten wider Gott und seinen Christ
Der Grobe Brief aufzuhören zu toben und wüten wider Gott und seinen Christ
M. L. Werke 1933 Jhesus Auffhoren zu toben und zu wüeten widder Gott und seynen Christ

Das selbst professionellen Editoren solche Fehler ab und an unterlaufen, mag für die Nutzer der Edition bedauerlich sein, es tröstet aber die anderen, vielleicht nicht so geübten „Abschreiber“ auch ungemein über die eigenen Fehler hinweg, die ihnen bei Transkriptionen und Editionen fast zwangsläufig unterlaufen. Oder um es abschließend mit Luther zu sagen: „Es ist keiner so geschwind, der nicht seinen Meister findt‘.“

Anhang: Transkription der Marburger Abschrift27

  1. Martinus Luther, von Gots gnaden
  2. evangelist zu28 Wittenbergk.
  3. Aufhoren zu toben und zu wutten widder
  4. Got und seinen christen, an stat meins
  5. dyensts zuvoran. Ungnedigster furst
  6. und her. Ich hab ewer furstlich ungnaden schrifft
  7. dem buchlin oder brieff, so ich an hern
  8. Hartman von Cronberg geschrieben solt
  9. haben, empfangen und mir sonderlich
  10. den ort, des sich ewer furstlich ungnad
  11. beschwert, als wichtiger injurien, sele,
  12. ehr und leumut29 betreffende, lassen lesen,
  13. dan30 vorhin dasselbige buchlin alhier
  14. und anderstwo gedruckt ist. Dweil dan ewer
  15. furstlich ungnade begeret zu wissen, was ich
  16. darneben gestendig sein wolle, ist kurtzlich
  17. mein anthwort, das mirs gleich gelt vor
  18. ewer furstlich ungnade irs fur gestanden, gelegen
  19. und gesessen oder gelauffen angenommen,
  20. dan was ich widder ewer furstliche ungnade handel
  21. oder rede, es sey heimlich oder offent-
  22. lich, erbiet ich mich zu recht und wils
  23. ob Got wil auch wol vor recht erhalten.
  24. Got wirdt aber die gewalt wol finden
  25. den wie es ewer furstlich ungenad ernst were
  26. und nit so unhoflich luge, das ich ewer furstlich
  27. ungnade seel, eher und guthen leumut,

/2/

  1. zu nahe were, wurde sie freilich die
  2. christlich warheit nit so schentlich
  3. lestern verfolgen. Doch ist das nicht
  4. das erst mal, das ich vor ewer furstlich gnaden un-
  5. genade belogen und bosslich dargeben
  6. bin, das ich billicher ursache hette mich
  7. zu beclagen, der injurien, seel, eher und
  8. gutten leimut betreffende. Aber ich
  9. schweig des alles, dar in mir Christus
  10. gebeut, auch den feinden gunstig zu sein,
  11. wilchs ich31 auch bisher dan habe mit mey-
  12. nem armen gebet, gegen Got fur ewer furstlich
  13. ungnad. Und erbiet mich noch ewer furstlich32
  14. ungnad zu dienen, womit ich kan,
  15. one alles falsch gesucht. Ist das veracht,
  16. da kann ich nicht zu. Ich werde33 mich
  17. dorumb vor keinen wasserblassen
  18. zu tode furchten. Ob Got will und mein
  19. her Christus der wolle ewer furstlich ungnade
  20. augen und hertz erluchten und im ge-
  21. fellig und mir einen gnedigen gunstig[en]
  22. fursten machen uff ewer furstlich ungnad, amen.
  23. Geben zu Wittenberg am achten dage
  24. Johannes im jar drey und zwentzig.
  25. Dem durchlauchtigen et cetera hern Jeorgen
  26. hertzogen zu Sachssen meinem
  27. ungnedigen herrn.

Zitierempfehlung: Karsten Uhde, Schreiben und abschreiben – Gedanken über einen besonderen Lutherbrief, in: Aktenkunde, 11. September 2017, https://aktenkunde.hypotheses.org/726.

Titelbild: Paul Thumann (gest. 1908), Luther verbrennt die Bannandrohungsbulle, Ausschnitt, Öl auf Leinwand, 1872/73, Eisenach, Wartburg-Stiftung, gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:LutherverbrenntBulle_Thumann1872-73.jpg#/media/File:LutherverbrenntBulle_Thumann1872-73.jpg

Nachbemerkung des Blog-Betreibers

Dieser Aufsatz kann auch als implizite Antwort zu der von Karoline Döring im Hypotheses-Redaktionsblog wieder aufgeworfenen Frage des Sinns von Wissenschaftsblogs gelesen werden. Es handelt sich um die Langfassung einer Abhandlung, die im Druck nur gekürzt erscheinen konnte und im Medium „Blog“ der Wissenschaft nun vollständig zur Verfügung steht. HB

Anmerkungen

  1. Siehe z. B. die Archivnachrichten des Landesarchivs Baden-Württemberg, Nr. 54/März 2017, das Sächsische Archivblatt, Heft 1/2017 oder die Ausgabe 17/1 der Archivnachrichten aus Hessen. In letzteren findet sich auch eine stark gekürzte Fassung dieses Textes. ↩︎
  2. Siehe D. Martin Luthers Werke, Abt. 4, Briefwechsel, Bd. 2, Weimar 1931, Nr. 564. ↩︎
  3. Sächsisches Staatsarchiv – Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10299/8, Bl. 87 r–v ↩︎
  4. Diesen Beginn nutzt Luther nicht selten z. B. in Briefen an Spalatin, zum Teil auch bei Fürsten, dort aber seltener. ↩︎
  5. „In der Neuzeit bleibt sie [die Invocatio] typisch für Kaufmannsbriefe …, Notariatsinstrumente, … Landtagsschlüsse der Stände, (Ehe-) Verträge und Testamente.“ Zitiert nach Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit, Wien/München 2009, S. 134. ↩︎
  6. Anrede aus einem Schreiben an Herzog Heinrich V. von Mecklenburg, v. 27. November 1529, zitiert nach: D. Martin Luthers Werke, Abt. 4, Briefwechsel, Bd. 5, Weimar 1934, Nr. 1499.
    Eine ähnliche Anrede nutzt Luther in einem Schreiben an Herzog Georg von Sachsen selbst: „Gnad und fryde in Jesu Christo unnserm herren unnd heilandt und mein underthenigste dinste, durchlauchtigster hochgeborner furst und gnädiger herr“ (StA Marburg 3/2720, fol. 35 ff. vom 22. März 1526). Es handelt sich um eine in der Kanzlei Georgs erstellte Abschrift. ↩︎
  7. Dass diese Formulierung als Gruss zu verstehen ist, wird auch daraus deutlich, dass bis in den Mai 1522 hinein, an dieser Stelle vor allem bei lateinischen Schreiben „Salutem“ stand. Während die deutsche Fassung „Gnad und Friede in Christo“ schon vorher schon einige Male benutzt wurde, tritt das „Gratia et pax“ zuvor nur selten auf, verdrängt das „Salutem“ dann aber innerhalb des Mai/Juni 1522 fast vollständig. Siehe dazu die Bände 2 und 3 des Briefwechsels in der Gesamtausgabe: D. Martin Luthers Werke, Abt. 4, Briefwechsel, Bd. 2, Weimar 1931 und Bd. 3, Weimar 1933. ↩︎
  8. StA Marburg 3/2720 vom 22. März 1526. ↩︎
  9. In einem Schreiben an Erzbischof Albrecht von Mainz vom 1. Dezember 1521, zitiert nach: D. Martin Luthers Werke, Abt. 4, Briefwechsel, Bd. 2, Weimar 1931, Nr. 442. ↩︎
  10. z.B. in einem Brief an Kurfürst Johann von Sachsen, zitiert nach: D. Martin Luthers Werke, Abt. 4, Briefwechsel, Bd. 5, Weimar 1934, Nr. 1497 vom 23. November 1529. ↩︎
  11. Zitiert nach: D. Martin Luthers Werke, Abt. 4, Briefwechsel, Bd. 1, Weimar 1930, Nr. 150. Nahezu wortgleich sind die drei Formularteile in den Briefen vom 28. April 1519 (Nr. 168) und 16. Mai 1519 (Nr. 177). ↩︎
  12. Sächsisches Staatsarchiv – Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10299/8, Bl. 87 r–v ↩︎
  13. LA Hessen, StA Marburg, 3/2720, fol. 35 ff. ↩︎
  14. Zitiert nach: D. Martin Luthers Werke, Abt. 4, Briefwechsel, Bd. 4, Weimar 1933, Nr. 1346. ↩︎
  15. Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. N., Nr. 33, Bl. 32. ↩︎
  16. StA Marburg 3/2719, fol. 8r–9 r. ↩︎
  17. Zitiert nach dem Konzept des Schreibens: Sächsisches Staatsarchiv – Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10299/8, Bl. 86 r. ↩︎
  18. Die übrigen Schreiben Herzog Georgs aus dieser Zeit weisen als Wasserzeichen den Sächsischen Wappenschild auf. ↩︎
  19. Wasserzeichen-Informationssystem, DE1335-PO-52463. ↩︎
  20. Der Neundte Teil der Buecher des Ehrwirdigen herrn D. Martini Lutheri…, Wittemberg 1558, pag. 169 v. ↩︎
  21. Eine Kleinigkeit ist die Abweichung in dem Satz: „Ist das veracht, da kann ich nicht zü“ [Luther 1523], der 1557 lautet: „…da kann ich nicht dazu“. ↩︎
  22. Johann Georg Walch: D. Martin Luthers sowol in deutscher als lateinischer Sprache verfertigte und aus der letztern in die erstere uebersetzte Saemtliche Schriften, 19. Theil, Halle 1746, Sp. 594 f. ↩︎
  23. Vgl. hierzu das Originalschreiben. ↩︎
  24. Wilhelm Martin Leberecht de Wette: Dr. Martin Luthers Briefe, Sendschreiben und Bedenken: vollständig aus den verschiedenen Ausgaben seiner Werke und Briefe, aus andern Büchern und noch unbenutzten Handschriften gesammelt, kritisch und historisch bearbeitet, zweiter Teil, Berlin 1826, S. 284 f., Nr. CCCCLIX. ↩︎
  25. Der Türmer. Deutsches Lesebuch für höhere Schulen. Sechster Band für die Oberstufe. Bearbeitet von Dr. Heinrich Michaelsen, Bielefeld 1950, S. 175/76. ↩︎
  26. Fritz Reck-Malleczewen: Der grobe Brief, Berlin 1940, S. 29–31. ↩︎
  27. Erstellt nach der Transkriptionsrichtlinie der Archivschule Marburg. Aufgelöste Abkürzungen sind kursiv gesetzt. ↩︎
  28. Auch fast runde Kringel über „u“ werden als U-Bogen interpretiert. ↩︎
  29. Text hat hier, wie auch in Z. 27 und Z. 35 jeweils einen Schaft zu wenig, also entweder „leimut“ oder „leunut“ ↩︎
  30. Nachträglich am Rand eingefügt für gestrichen: „Darin“. ↩︎
  31. Über der Zeile eingefügt. ↩︎
  32. Folgt gestrichen: „ungn“. ↩︎
  33. Folgt gestrichen: „auch“. ↩︎

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (11. September 2017). Schreiben und abschreiben – Gedanken über einen besonderen Lutherbrief. Aktenkunde. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axs4


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