Wiener Nachträge III: Assads Geschäftsgang

Das beste Beispiel ist mir natürlich zu spät untergekommen. Auf der IÖG-Jahrestagung wollte ich die gesellschaftliche Relevanz der Aktenkunde aufzeigen, die eben kein verschrobenes Glasperlenspiel nur für den Lesesaal ist. Aber erst jetzt stoße ich auf eine Reportage zur Arbeit der Commission for International Justice and Accountability (CIJA), die mit aktenkundlichen Methoden die direkte Verantwortung des syrischen Präsidenten Assad für Verbrechen der Regierungstruppen im syrischen Bürgerkrieg nachzuweisen will.

Die CIJA sammelt als Nichtregierungsorganisation Beweismaterial für Kriegsverbrechen und bereitet es zur Verwendung in Prozessen vor. Der US-Journalist Ben Taub schildert ihre Arbeit in einer Reportage, die auf Deutsch in der Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Internationale Politik erschienen ist (Taub 2016 b; auch online). Ein teilweise identischer Test aus dem New Yorker (Taub 2016 a) steht ebenfalls online.

Bei diesen Beweisen handelt es sich um Akten, die der CIJA entweder als Beute von Rebellen übergeben oder von Whistleblowern aus Assads Machtapparat durchgestochen wurden. Wie die Juristen damit umgehen, ist nicht nur hinsichtlich des Ziels — der Feststellung von Verantwortlichkeit — klassische Aktenkunde, sondern auch der Vorgehensweise nach.

Die Aktivisten verschafften sich ein Bild von der Verwaltungsstruktur, in der Entscheidungen getroffen wurde: Mit dem Beginn der Aufstände bildete Assad einen Krisenstab unter dem Vorsitz eines Vertrauten, der ihm zuarbeiten und die Repression im Land koordinieren soll. Für diesen Stab wurde ein bürokratischer Unterbau eingerichtet, der die Berichte, die aus dem Repressionsapparat eingehen, sammelt und auswertet; hier saß der Whistleblower.

Sie analysierten den Geschäftsgang dieser Struktur: Die Auswertungen der Berichte werden als Vorlage im Krisenstab besprochen. Darüber werden Protokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden genehmigt und dann Assad weitergeleitet werden. Die Protokolle enthalten Vorschläge für „Maßnahmen“ (Taub 2016 b, S. 116):

Assad überprüfte die Beschlüsse, unterzeichnete sie und schickte sie zur Ausführung an den Krisenausschuss zurück. Manche der Maßnahmen wurden von ihm überarbeitet, manche gestrichen, andere durch neue ersetzt.

Offenbar ist der syrische Präsident ein klassischer Aktenarbeiter, der mit dem Stift in der Hand schriftlich durch Vermerk und Verfügung regiert.

Die Aktivisten sicherten den Kontext dieses Befunds aus dem Geschäftsgang der Vorlagen und Protokolle ab, indem sie den Berichtsverkehr der ausführenden Organe und die Querkommunikation des Krisenstabs mit den Büros Assads und seiner Minister einbezogen. So verifizierten sie die tatsächliche Ausführung von Assads Weisungen.

Und natürlich prüften sie die Authentizität der erlangten Unterlagen anhand der Beglaubigungsmittel (Prägesiegel und Unterschrift) und anderer Merkmale wie der Verwendung von Briefpapier. Die zuliefernden Rebellen wurden ermahnt, die innere Ordnung erbeuteter Akten nicht zu stören, schreibt Taub (2016 b, S. 118):

Unter keinen Umständen dürften sie sie durchwühlen, da die Verteidigung sonst immer behaupten könnte, die Akten seien manipuliert worden.

Lehrbuchhafter geht es kaum. Dabei wird bei der CIJA wohl niemand ein Lehrbuch gelesen haben. Hier kommen gesunder Menschenverstand und jahrhundertalte Traditionen der richterlichen Beweiswürdigung zum Tragen. Aktenkunde als Wissenschaft kann darüber hinaus helfen, weil sie Vergleichsmaterial und epistemologische Konstrukte liefert, die die Annäherung an unbekannte Aktenüberlieferungen und die Prüfung darauf gegründeter Hypothesen erleichtern. Nicht nur für’s Lehrbuch, nicht nur im Lesesaal.

Literatur

Ben Taub (2016 a): „The Assad Files. Capturing the top-secret documents that tie the Syrian regime to mass torture and killings“. In: The New Yorker. Online-Ausgabe, 18.4.2016.

Ders. (2016 b): „Die Akte Assad. Auf der Suche nach Beweisen für die Verbrechen des syrischen Regimes“. In: Internationale Politik. 71, Nr. 5, S. 114–125. Online.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (20. Dezember 2016). Wiener Nachträge III: Assads Geschäftsgang. Aktenkunde. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/axru


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