In meinem Referat auf der IÖG-Jahrestagung hatte ich die Veröffentlichung zehntausender diplomatischer Dokumente durch Wikileaks im Jahre 2010 als Beispiel genommen, dass die Aktenkunde nicht nur im Archiv zuhause ist — und wo die Schwierigkeiten bei Material liegen, das aus dem Zusammenhang gerissen ist. Jetzt, vier Wochen später, liefert Wikileaks dafür auch ein heimisches Beispiel: Akten von … ja von wem eigentlich? Sind es überhaupt Akten?
Schon 2015 hatte Wikileaks Protokolle des NSA-Untersuchungssausschusses des Deutschen Bundestages kompromittiert. Jetzt wurden auch noch 2000 per Beweisbeschluss vom Ausschuss erhobene Unterlagen aus den Jahren 2014 und 2015 an dieselbe Plattform durchgestochen (neudeutsch: „geleakt“). Die Veröffentlichung machte vor einer Woche Furore in den Medien; in der Community wies Archivalia darauf hin.
Es wäre nicht sehr interessant, die mageren Formmerkmale dieser zeitgenössischen Behördenschriftstücke durchzukauen. Gut finden kann ich diese Hehlerware, deren Veröffentlichung der Sache der parlamentarischen Untersuchung der NSA/BND-Kooperation schweren Schaden zufügt, auch nicht; siehe nur MdB Konstantin von Notz auf Twitter.
Interessanter ist die Frage, was dieses 90-Gigabyte-Sammelsurium eigentlich darstellt. In Wien habe ich in 30 zugespitzten Minuten davor gewarnt, Aktenkunde zur Registraturkunde und Beschreibung der Ablageformen umzubiegen. Nicht verneinen wollte ich damit, dass dieser Methodik zentrale Bedeutung für die quellenkritische Einordnung von Aktenstücken zukommt.
Dies sind keine Akten. Es handelt sich durchaus um Aktenstücke, also Arbeitsmittel von Behörden. Aber sie wurden den Akten entnommen (bildlich gesprochen, übermittelt wurden Kopien) und bei einer dritten Stelle in einer neuen Ordnung abgelegt. Diese Ordnung ist nicht aus einem Arbeitsprozess entstanden, sondern dient nur dem schnellen sachthematischen Zugriff. Nennen wir es ein „Dossier“.
Die formende Kraft ist nicht die eigene Aufgabenerledigung, sondern die Beweiserhebung bei Anderen. Es handelt sich bei dieser Ablage weder um „die Akten“ der untersuchten Behörden noch um „die Akten“ des Untersuchungsausschusses, mit denen dieser seine Arbeit steuert; die liegen hoffentlich sicher in den Büros der Abgeordneten oder einer Registratur der Bundestagsverwaltung.
Bemerkenswert ist allerdings, dass Wikileaks die Struktur der erbeuteten Dateiablage überhaupt reproduziert. In anderen Fällen präsentiert die Plattform die einzelnen Dokumente isoliert über ein Datenbank-Frontend. Hier gibt es zwar auch eine Suchfunktion, wir können uns aber durch die Ordnerstruktur klicken, so wie sie vor dem Verrat auf einem Server unseres Parlaments lag.
Was die Behörden abgeliefert haben, liegt als Scans (große PDFs) in Ordnern, die nach den Behörden benannt sind. Im Inneren weisen sie Unterteilungen auf, die offenbar rein praktischen Zwecken dienen. Da sind z. B. Unterlagen aus dem AA in Ordnern mit Namen wie MAT A AA abgelegt.
Selbst eine abgeleitete, sekundäre, Struktur wie diese kann aber helfen, aktenkundliche Grundfragen wie die nach der Verantwortung zu beantworten.
Das sehen die Geheimschützer bei der Bundestagsverwaltung auch so. Spiegel Online berichtete am vergangenen Freitag, ein genauer Vergleich der Ordnerstruktur auf Wikileaks mit der auf den eigenen Servern habe ergeben, dass das Leck nicht im NSA-Untersuchungsausschuss zu suchen sei. Denn ein einzelnes, auf Wikileaks vorhandenes, Dokument sei nur in zwei regulären Ausschüssen (Auswärtiges und Europa) verteilt worden. Damit ist der Kreis der Verdächtigen eingegrenzt und für die Glaubwürdigkeit des Untersuchungsausschusses viel gewonnen.
Mit dieser Expertise hat Wikileaks nicht gerechnet und, offenbar erschrocken, das verräterische Aktenstück Bundestag Vorabunterrichtung RfAB 23.6.2014-1.pdf in einen anderen Ordner verschoben (Nachtrag zum zitierten Artikel auf Spiegel Online). Ein Zugriffsversuch über die Suchfunktion scheitert jetzt (9. Dezember, 19.45 Uhr) am Fehler 404. Wo mag es sein?
„RfAB“ könnte sich auf den Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union beziehen. Wer ist dafür zuständig, den Bundestag über außenpolitische Vorgänge wie solche Ratstagungen zu unterrichten? Das Auswärtige Amt. Und tatsächlich: Das Stück befindet sich im Ordner AA. Es handelt sich übrigens um eine formlose Aufzeichnung aus dem Referat EU-KOR („Europäischer Korrespondent“) des Auswärtigen Amts, das im veröffentlichten Organisationsplan an zweiter Stelle in der Politischen Abteilung 2 zu finden ist.
Wir sehen, dass auch der Name eines PDFs aus einer Datei-Ablage, dem Gegenteil von Aktenführung und Albtraum der archivischen Überlieferungsbildung, aktenkundliche Informationen liefern kann. Und dass Wikileaks durch das intransparente Verschieben der Datei wichtige Strukturinformationen verwischen wollte. Und dies post festum, zu einem Zeitpunkt, als die Ermittler die entscheidende Erkenntnis schon gewonnen hatten (und wirkungslos, da der ursprüngliche Pfad noch in der internen Suchmaschine steckt).
Dieser manipulative Umgang ist eine Facette der Ambivalenz von Wikileaks, zu der in der Süddeutschen Zeitung vom 2. Dezember insgesamt das Nötige gesagt wurde.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (9. Dezember 2016). Wiener Nachträge I: Das Problem Wikileaks. Aktenkunde. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axrs