Die Vertretung der eigenhändigen Unterschrift des Herrschers durch eine gestempelte Nachahmung ist seit dem späten Mittelalter bekannt. Das Sächsische Staatsarchiv hat ein besonders interessantes Beispiel ins Netz gestellt.
Meisner (1969, S. 242 f.) und Hochedlinger (2009, S. 160 f.) kennen unter Bezeichnungen wie „Lugkerl“ Namensstempel der römisch-deutschen Kaiser seit Friedrich III. oder zumindest seit Maximilian I. Die eigenhändige Unterschrift (oder Subscripsi-Zeile) hatte sich gerade erst allgemein als Beglaubigungsmittel durchgesetzt, da wurde die Zahl der unterzeichnenden Schriftstück so groß, dass der Fürst zu diesem offenkundig problematischen Mittel greifen musste.
Das sächsische Beispiel – veröffentlicht als „Archivale im Focus“ auf der Website – stammt aus etwas späterer Zeit. Kurfürst August (1553–1586) ließ sich zwei Jahre vor seinem Tod, als seine Kräfte schwanden, einen cachet zum Gebrauch durch seinen Kammersekretär herstellen ließ. Alles weitere lese man in der sehr guten Präsentation der Dresdner Kollegen, die auch hochauflösende PDF-Downloads bietet.
Hier nur zwei Ausschnitte zum direkten Vergleich von Original und gestempeltem Faksimile, das recht deutlich als solches zu erkennen ist:
Die abweichende Konstruktion des A und des Schluss-s und die für die Handschrift typischen Verschleifungen (u-Haken aus dem Buchstabenabschwung hochgezogen, st-Ligatur) machen den echten „Augustus“ unverwechselbar.
Der Clou am sächsische Beispiel ist ein Register der gestempelten Stücke in den Akten des Geheimen Rats. So sicherte man sich also gegen den Missbrauch unautorisierten Stempelns ab. Die Beschriftung des Aktentitels lässt erkennen, dass der Namensstempel auch nach Tod des Namensträgers mit besonderer Erlaubnis seines Sohns und Nachfolgers Christian I. (1586–1591) noch benutzt wurde; auch das kennt man von den Habsburgern (Hochedlinger 2009, S. 160).
„Herrscherunterschriften“ bezeichnet Meisner (1969, S. 241) mit einiger Berechtigung als „Ausgangs- und Mittelpunkt der Betrachtung“ in der Aktenkunde der frühen Neuzeit. Die richtige Diagnostizierung einer bloß gestempelten Unterschrift ist zunächst ein Erfordernis für eine korrekte Formalbeschreibung eines Schriftstücks, etwa als Kopfregest in einer Quellenedition. Zweitens erzwingt sie die zentrale Frage nach der Authentizität des Schriftstücks bzw. des darin angeblich verkörperten Herrscherwillens. Schließlich eröffnet sie breite geschichtswissenschaftliche Perspektiven auf das Gefüge von Hof und Staat, Regierungsstil und Landesentwicklung.
Literatur
- Hochedlinger, Michael (2009): Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien/Köln/Weimar: Böhlau.
- Meisner, Heinrich Otto (1969): Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918. Leipzig: Koehler & Amelang.
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Holger Berwinkel (26. Juli 2016). Der Kurfürst lässt stempeln: Innovative Beglaubigung in Sachsen (16. Jh.). Aktenkunde. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axrh
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