Aktenkunde extrem — zur Diskussion um den Erkenntniswert von Originaldokumenten

Ein Gastbeitrag von Harald Rösler

Ähnlich der feinsten Feinheit des „Kniffs“, an dem man erkennen kann, ob ein Telegramm dem Kaiser vorgelegen hat oder nicht (vgl. Meyer 1920), kann ein Umlaufzettelchen Informationen enthalten, die sich nur einem intimen Kenner der Organisationseinheit erschließen. Es sei dahingestellt, ob diese Informationen später einmal bedeutend sein werden — allein, sie zu kennen, macht einen Teil des Reizes historischer Forschungsarbeit aus.

Hier hängt so ein Umlaufzettelchen an einer Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift. Das ist anhand der Umschlagfarbe nur auf einem Farbbild erkennbar, aber nehmen wir einmal an, wir hätten das Original vor uns (und es wäre keine Publikation, sondern etwa ein wichtiges Rundschreiben).

Umlaufzettel mit ausgestrichenen Bearbeiterkennzeichen
Umlaufzettel mit ausgestrichenen Bearbeiterkennzeichen

Kontextwissen unbedingt nötig

In der Diskussion Nochmals zum Erkenntniswert von Original-Dokumenten vom 23. Juni 2015 stoßen wir auf Jan Keupps Beitrag über den Mehrwert des Materiellen und finden darin die Aussage:

„Die von Holmes praktizierte ‚abduktive‘ Methode bedarf eines umfänglichen Kontextwissens, um auch nur ansatzweise Plausibilität beanspruchen zu können. Nur selten reichen die Kenntnisse des Historikers aus, um dieses Verfahren auch auf die Vergangenheit zu übertragen.“

Damit hat er Recht, und das zunehmend mit wachsendem Zeitabstand zur Entstehung der Archivalien.

Nähern wir uns dem einmal am praktischen Beispiel:

Dass es sich um einen Nachweis des Umlaufs für das angeklammerte Medium handelt, sollte zum Grundwissen jedes im Büro Beschäftigten gehören. Leider nimmt dieses heute immer mehr ab, aber das gehört in eine andere Diskussion.

Ziemlich offensichtlich sehen wir Mitarbeiterkürzel; eines (BK) fällt durch die zwei Großbuchstaben auf. Das deutet auf einen Doppelnamen hin (was im vorliegenden Fall auch stimmt). 
Initialen wären ebenso denkbar, sind aber unwahrscheinlich, denn dann wären wohl auch die anderen Kürzel so gestaltet.

Die Kürzel sind nicht alphabetisch geordnet; in Frage käme z. B. Sortierung

  • hierarchisch
  • chronologisch (nach Eintrittszeit in die OE; der Zettel wäre „gewachsen“)
  • zufällig
  • nach der Telefonnummer des Hausanschlusses
  • praktisch

Im vorliegenden Falle waren es praktische Erwägungen, die der Raumaufteilung folgten. Entgegen dem Uhrzeigersinn befinden sich die Büros von BK, Mü, Ma, das Gemeinschaftsbüro von Ba + De + Vo, dann Rö.

Das Kürzel He ist deutlich vom oberen Block abgesetzt. 
Nachdem die anderen Bearbeiter quittiert haben, obliegt He die Ablage des Schriftstücks (Sammlung; Dokumentation).

BK und Mü und Vo hatten das Stück noch nicht in der Hand: sie haben sich noch nicht ausgestrichen.

Folgerung aus dem Indiz

Eine Folgerung basiert auf einem winzigen Indiz: während des Umlaufs war Vo vermutlich abwesend, da sie mit Ba und De in einem Büro sitzt – und wohl „abgezeichnet“ haben würde, bevor das Stück an Mü oder Rö weiterging.

Würden aus dem fraglichen Zeitraum Schriftstücke mit der Paraphe oder Unterschrift von Vo auftauchen, so wäre dies vielleicht kein Alarmzeichen, aber doch Ausgangspunkt für noch näheres Hinsehen.

Potenzial und Anstiftung

Das sieht wie ein akademisches Gedankenspielchen aus, vielleicht ist es eins. 
Dennoch bleibt das Potenzial, aus diesen winzigen Anzeichen, mit anderen Informationen angereichert, zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.

Fassen wir Keupps Aussage nicht resignierend, sondern herausfordernd auf, so sollten wir den Historiker anstiften, seine Kenntnisse zu erweitern und auch scheinbar nebensächliche Quellen zu sichten, etwa Fernsprechverzeichnisse, Raumbelegungspläne oder Organigramme.

Literatur

Meyer, Hermann 1920. Das politische Schriftwesen im deutschen auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen.


Anmerkung des Blogbetreibers

Woran ein jeder sehen mag, dass ich das Blog gern anderen Interessierten zur Verfügung stelle. Gastbeiträge sind willkommen!

Holger Berwinkel


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (15. Februar 2016). Aktenkunde extrem — zur Diskussion um den Erkenntniswert von Originaldokumenten. Aktenkunde. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/axr9


Ein Gedanke zu „Aktenkunde extrem — zur Diskussion um den Erkenntniswert von Originaldokumenten

  1. Als Mediävist kann ich hier eigentlich nur Reinmar von Zweter (Ausg. G. Roethe, S. 508) zitieren:

    Ich hân gehreret manegen tac,
    daz eteswenne ein nagel
    ein îsen wol behaben mac,
    unt ein îsen behabt ein ros,
    daz ros behabt ein biderben man:
    Sô wirt ouch eteswenne erwert
    ein burc von biderbem manne
    unt von der burc ein lant ernert.
    swaz grôzer dinge ergât,
    diu hebent sich von cleinen dingen an.

    Es ist also durchaus ein weiser Rat, sich mit der Beschaffenheit von Nägeln zu befassen, bevor man die Geschichte ganzer Reiche beschreibt.

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