Als der Kaiser musste: Eine Unterstreichung und die Schuld am Ersten Weltkrieg

In der Frankfurter Allgemeinen vom 9. Dezember 2015 interpretiert der Historiker Gerd Krumeich eine sattsam bekannte Quelle zur Julikrise 1914 aktenkundlich auf neue Weise. Die Freude über diese prominente Platzierung der Aktenkunde weicht allerdings methodischer Skepsis und am Ende einem Anflug von Ärger. Ein Lehrstück über Bleistiftstriche als Bedeutungsträger und quellenkritische Sorgfalt.

 

2014 wurden die Feuilletons von einer teilweise absurden “Kriegsschuld 2.0”-Debatte erschüttert: War das Deutsche Reich nun maßgeblich schuld am Ersten Weltkrieg oder nicht? – Eine Historikerschlacht mit verkehrten Fronten, in der der australisch-britische Historiker Christopher Clark Deutschland weitgehend absolvierte, während sein deutscher Kollege Gerd Krumeich vehement auf einer Fast-Allein- oder mindestens Mehr-als-Andere-Schuld beharrte.

In der FAZ Nr. 286 vom 9. Dezember 2015, S. N 3 (leider nicht online), hat Krumeich gemeinsam mit Britta Gillessen ein Detail nachgelegt, das seine Sichtweise stützen soll: eine Randbemerkung auf einem Bericht des deutschen Botschafters in Wien, des Grafen Tschirschky, die der Forschung als Schlüsseldokument bekannt ist – doch nur in edierter Form.

Das Dokument

In dem telegrafisch übermittelten Bericht vom 30. Juni 1914 (Krumeich spricht ungenau von “Schreiben”) referiert Tschirschky neben einem Gespräch mit dem österreichischen Außenminister die allgemeine Kriegsstimmung im Land. Deshalb warne er in Wien “vor übereilten Schritten”, wo er nur könne.

Der Bericht ist als Teil der “Weltkriegsakten” des Auswärtigen Amts online.

Es handelt sich um eine Entzifferung, d. h. um eine in der Berliner Zentrale des Auswärtigen Amts maschinenschriftliche Ausfertigung im Klartext des von der Botschaft Wien telegrafisch und chiffriert übermittelten Berichts (Meyer 1920: 89).

Der Bericht wurde dem Kaiser vorgelegt, der mit Tschirskys Besonnenheit gar nicht einverstanden war und sie mit scharfen Randbemerkung rechts unten auf der ersten Seite quittierte. Wilhelms Aufregung gipfelt in dem Satz “Mit den Serben muss aufgeräumt werden, und zwar bald.” – ein locus classicus für den Kriegskurs, den der Kaiser unmittelbar nach Sarajewo bereits eingeschlagen habe.

in die bereits 1919 veröffentliche Edition der diplomatischen Akten zur Julikrise wurde mit Tschirskys Bericht auch der Text der Randbemerkung aufgenommen (Schücking/Montgelas 1919: Nr. 7).

Auch die Edition steht online.

Welche neuen Informationen hat Krumeich diesem Stück nun entlockt? Wilhelm hat einzelne Worte seiner Marginalie unterstrichen. Im Originale sind es “muß” und “bald”. In der Edition ist freilich außer dem „bald“ das „und“ als unterstrichen wiedergegeben, nicht aber das „muß“. Das hat die Forschung, die sich auf die (insgesamt sehr sauber gemachte) Edition stützt, bislang übersehen.

Da ist dem Setzer wohl etwas verrutscht.

Die Interpretation

In ihrem Artikel nennen Professor Krumeich und Frau Gillessen dies “signifikant”: Die Unterstreichung des “muß” zeige an, wie sehr Wilhelm im Banne des zwanghaften Denkens des deutschen Führungszirkels stand, der Krieg sei unvermeidlich und man solle losschlagen, bevor es zu spät sei:

“Gegenüber dem rein temporalen “und – bald” ist die Unterstreichung des ‘muß’ und das Syntagma ‘muß – bald’ signifikant. Des Kaisers Unterstreichung von ‘muß’ und ‘bald’ zeigt noch einmal die Zwanghaftigkeit des ganzen Vorgehens, die gesamte ‘Muss’-Struktur, wie sie den Diskurs der wilhelminischen Politiker und Militärs spätesten seit 1912 und vermehrt seit dem Frühjahr 1914 prägte.”

Eine “kleine Unterstreichung” zeige also “die ganzen Zwänge, unter denen die Entscheider zu stehen glaubten”. Schlussfolgerung: “Es ist ausgesprochen wichtig, diese Zwanghaftigkeit des ‘muss – bald’ wiederzufinden, denn sie drohte, im Historiker-Diskurs der letzten Jahrzehnte zu verschwinden.”

Das mag in der Sache so sein; beurteilen mögen es Experten für die Julikrise. Auch dem einfachen interessierten Leser fällt auf, dass Clark die innenpolitischen Triebkräfte des Kaiserreichs eher am Rand abhandelt.

Als Wertbeweis der Aktenkunde zu schön, um wahr zu sein. Nur: Kann man aus der Unterstreichung eines Wortes diesen Schluss auch wirklich ziehen?

Wilhelm II. war ein ungemein fleißiger Aktenleser. Impulsiv wie er war, ließ er den freien Lauf seiner Gedanken bei der Lektüre oft direkt in die Feder, respektive den Bleistift fließen (Meyer 1920: 65-71). So bescherte er Historikern einen Fundus von tausenden gut lesbaren Randbemerkungen, einen “stream of consciousness” des allerhöchsten Aktenstudiums, wie er sich Absatz für Absatz mit dem Bezugstext entwickelt hat. Da steht Hellsichtiges neben grobem Unfug, Dahingeschriebenes neben Grundsatzentscheidungen (Keipert 2007: 34). Seine Marginalien ergeben ein durch und durch erratisches Bild und spiegeln darin getreu den Charakter “Seiner Majestät”.

Nur ein Beispiel: Noch am 28. Juli schrieb er unter den Text der serbischen Antwort auf das Wiener Ultimatum noch, nun sei jeder Kriegsgrund entfallen (Faksimile). Man beachte die markante Unterstreichung, korrekt wiedergegeben bei Mongelas/Schücking (1919: Nr. 271).

Die Signifikanz einer Unterstreichung setzt Absicht voraus. Aber wie absichtlich waren Wilhelms Hervorhebungen einzelner Worte in einem zusammenhängenden Satz? Krummich unterstellt Wilhelm eine sehr bewusste Unterstreichungspraxis, die nicht recht zum Gesamtbild des Niederschlags seines Aktenstudiums passt.

Wie umfangreich war das Dossier mit Berichten aus dem Auswärtigen Amt, das ihm am 28. Juni vorgelegt wurde, wie flüchtig war die Lektüre? Das zu rekonstruieren wäre mühsam, weil die Stücke nach der Rückgabe auf viele Aktenbände verstreut worden sein können, aber möglich.

Wie ist es um die Absichtlichkeit und Signifikanz der Unterstreichungen in anderen außenpolitischen Krisensituationen bestellt? Nötig wäre eine umfassende vergleichende Studie zur pragmatischen Schriftlichkeit Wilhelms II.

Ein Zufallsfund ergibt noch keinen tragfähigen Befund. Das gilt bereits für die klassische Lesesaalarbeit, erst recht aber im Zeitalter online verfügbarer Digitalisate. Gerade am Beispiel der zahlreichen Digitalisierungen zum Ersten Weltkrieg warnt Frau Pawliczek (2014: 699-704) mit vollem Recht davor, dass die Verfügbarkeit großer Mengen an Digitalisaten auf Knopfdruck ohne besondere methodische Disziplin die Gefahr birgt, Zufallsfunde eklektizistisch zu verallgemeinern.

Noch einmal: Ich kritisiere nicht Krumeichs historische These. Hinsichtlich des empirischen Befunds ist aber festzustellen: non sequitur!

Der Ärger

Professor Krumeich und Frau Gillessen sind stolz auf ihre Akribie und werfen den Herausgebern der gängigen Quellensammlungen Nachlässigkeit vor, weil sie den Text der fehlerhaften Erstedition nicht mit den Originalen kollationiert hätten. Da stutzt der Julikrisen-Jubiläumsjahr-geschädigte Leser. Hatte Krumeich nicht selbst …?

Natürlich ist in einer Zeitungsspalte wenig Platz, aber vielleicht hätte Krumeich doch irgendwie einflechten können, dass er selbst zu den Falschabdruckern gehört: Im Anhang zu Krumeich (2014) ist das Stück als Nr. 2 ohne jede Unterstreichung gedruckt, auf S. 66 wird es mit falscher Unterstreichung zitiert, und auf S. 204 verkündet der Verfasser nonchalent, die Dokumententexte ohne eigene Prüfung der Edition von Geiss (1963-1964) entnommen zu haben, der wiederum aus der Erstedition von Schücking/Montgelas (1919) schöpfte; Geiss habe die Stücke ja “offensichtlich” im Archiv überprüft.

Im Vergleich mit diesem Grad der Präzision erstaunt jetzt die punktuelle, aus dem Kontext gerissene Akribie an einem Dokument, dass ohne Professor Krumeich “weiterhin ungestört im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes geschlummert” hätte, wie es in der FAZ heißt.

Wir schlucken unseren Ärger darüber herunter, dass auch ein sehr anerkannter Historiker gängige Archivklischees bedient. Der Ärger ist umso größer, als das besagte Archiv die Akten zur Julikrise einschließlich dieses Stückes 2014 zum Jahrestag online gestellt hat: hochauflösend, ohne Wasserzeichen, verlinkt mit Digitalisaten der Edition und einführenden Materialien. Als Schlummer kann man das wohl nicht bezeichnen.

Darf man fragen, ob Krumeich oder seine Mitautorin gar nicht im Archiv, sondern im Netz ihren Fang gemacht haben, mit Digitalisaten? Dann wäre es ein feiner Zug gewesen, dies auch anzugeben, damit der Nutzen von Digitalisierungsprojekten aus Steuermitteln einmal klar sichtbar würde.

Angesichts der wichtigen Diskussion über den Quellenwert der Materialität historischer Dokumente müsste, zumindest bei einer Veröffentlichung außerhalb des Feuilletons, auch aus Gründen der wissenschaftlichen Nachvollziehbarkeit angegeben werden, ob mit Digitalisaten gearbeitet wurde oder mit Originalen.

Aber vielleicht hat das Autorenduo seine Entdeckung ja tatsächlich im Lesesaal des Archivs gemacht.

Der Artikel von Gillessen und Krumeich zeigt eindrücklich, dass Aktenkunde unverzichtbar ist – selbst bei Quellen-Corpora, die längst in soliden Editionen vorliegen. Nur wer jedes Detail kennt, weiß, was unwichtig ist. Auch wird demonstriert, dass von solchen Details, über die mancher theoriegetriebene Fachkollege die Nase rümpfen mag, direkte Verbindungslinien zu den großen Fragen der Geschichte führen können.

Nur: So “unterkomplex”, um es neudeutsch zu sagen, wie hier kann man es nicht machen – auch nicht im Feuilleton (jedenfalls nicht dem der FAZ :-). Daran wird deutlich, wie wichtig die festere Verankerung der Historischen Hilfswissenschaften an den Universitäten ist.

Literatur

Geiss, Imanuel, Hg. 1963-1964. Julikrise und Kriegsausbruch 1914. Hannover.

Krumeich, Gerd 2014. Juli 1914. Eine Bilanz. Paderborn.

Keipert, Maria 2007. Der Kaiser reagiert marginal auf ein Telegramm aus Belgrad. In: Biewer, Ludwig/Blasius, Rainer, Hg.  In den Akten, in der Welt. Ein Streifzug durch das Politische Archiv des Auswärtigen Amts. Göttingen. S. 34-37.

Meyer, Hermann 1920. Das politische Schriftwesen im deutschen auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen.

Pawliczek, Aleksandra 2014. Der Erste Weltkrieg im digitalen Gedächtnis. Archivquellen zwischen Ubiquität und Fragmentierung. In: ZfG 62. H. 9, S. 685-704.

Montgelas, Max Graf/Schücking, Walter, Hg. 1919. Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914. 4 Bde. Berlin.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (9. Januar 2016). Als der Kaiser musste: Eine Unterstreichung und die Schuld am Ersten Weltkrieg. Aktenkunde. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/axr6


12 Gedanken zu „Als der Kaiser musste: Eine Unterstreichung und die Schuld am Ersten Weltkrieg

  1. Ich freue mich immer über ein solches Lehrstück, das den eigenständigen Weg ins Archiv weist. Danke! Editionen sind nun mal stark selektive Repräsentationen von Quellen, die in erster Linie die Komplexität des Originals reduzieren. Als solche besitzen sie hohen Wert, aber eben keinen Alleinvertretungsanspruch.

  2. Es führt ein wenig vom Kernthema weg (danke für diesen unterhaltsamen Post, übrigens), aber ich will ganz bescheiden gerne mal die Aufmerksamkeit auf den Vorgang des Digitalisierens lenken. Ich bin ganz ausdrücklich kein Endzeitprediger der Papierindustrie, aber das hier ist für mich bezüglich der Güte von Digitalisaten und digitaler Archivierung eine absolute Katastrophe: David Kriesel letztes Jahr auf dem 32c3 über Pattern Recognition von Xerox-Scannern (und das macht quasi jede Dokumenten-Archivierungs-Workstation): https://www.youtube.com/watch?v=7FeqF1-Z1g0 – lohnt sich allein wegen des Vortragsstils, aber die Botschaft ist leider ein Debakel.

    1. Ganz und gar nicht off topic. Dieses Risiko hat kein digitalisieredes Archiv auf dem Schirm! Das Problem stellt sich, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht, wenn – wie es sein soll – zunächst ein unkomprimierter TIFF-Master gescannt wird (eigentlich: abfotografiert mit einer Zeutschel-Kamera). Kleinere Archive, die No-Budget-Digitalisierungen mit Bordmitteln fahren, müssen sich vor amok laufenden Kompressionsalgorithmen dagegenin Zukunft hüten.

      1. Ja, mit zwei Einschränkungen: Diese Dokumenten-Workstations, die das Problem am intensivsten haben, sind nicht die Billigheimer, sondern eben gerade die Platzhirsche, die überall in Firmen und Behörden stehen, um “papierlose Büros” anzutreiben. Das ist also nichts, was akut im Archiv stattfindet (es sei denn, die Archivalien laufen eben durch so ein Monster durch). Zweitens ist TIFF per se erstmal nicht “sicher”, weil zumindest die betroffenen Xerox-Scanner zumindest in einem TIFF-Modus ERST die Entitäten suchen und ersetzen und DANN ein TIFF aus dem Ergebnis rendern. Dann ist zwar die Datei selbst unkomprimierte Pixelgrafik, aber eben nach Pattern Matching.

        Im Endeffekt ist das Thema letztlich auch gegessen – wo digital mit solchen Kisten “archiviert” wird, geht das Papier meist direkt nach dem Scannen in den Schredder. Die Sache ist jetzt so 10-15 Jahre “in the wild” ist, das heißt folgich, dass der Schaden – wo er existiert – nicht mehr zu beheben ist, wenn das Papier fehlt. In weiteren 10-15 Jahren trifft’s dann auf die Zeithistoriker, und dann werden wir wissen, ob Bayern 2015 von Horst Seeotter regiert wurde oder nicht 😉

        1. Könnte ein Techie da draußen mal ein “Archivists’ Summary” des Problems schreiben und z. B. auf archivalia.hypotheses.org posten? Das interessiert die Zunft, sie wird es danken (sollte es zumindest)!

  3. Die Unterstreichung des ‘muss … bald’ führt nicht zwingend zur Interpretation, dass der deutsche Kaiser auf einen [grossen] Krieg aus war und ihn hier praktisch einforderte. Er könnte auch darauf hinweisen wollen, dass eine schnelle “Polizeiaktion” gegen die damalige serbische Regierung – Österreichs Truppen besetzen Belgrad und fordern die sofortige Übergabe der Attentäter – international zwar Naserümpfen, aber kein Eingreifen auslösen würde.

    1. Ich freue mich über Ihr Interesse an diesem Post. Die historische Interpretation des Aktenbefunds ist an dieser Stelle aber schon etwas “off topic”.

  4. ein sehr interessanter und pointierter Blogpost. Danke dafür!

    Anbei eine kleine Anekdote, die illustriert, wie unterschiedlich Unterstreichungen gemeint sein können. In ihrem investigativem Werk zum US-Surpreme Court der 70er-Jahre berichten die Journalisten Bob Woodward und Scott Armstrong, dass bei der Beerdigung von Surpreme Court Justice Hugo Black ein Pfarrer in Vorbereitung auf seine Predigt sich zahlreiche mit Unterstreichungen versehene Bücher in der Privatbibliothek von Black angesehen habe. [1]
    Darunter waren auch Passagen aus dem Buch “The Greening of America” von Charles Reich, die er in seiner Predigt vorlies. Richter Brennan, der Black gut kannte, wusste aber, dass Black in diesem Buch, das er er für “absurd” hielt, genau diejenigen Passagen unterstrich, die ihm nicht gefielen.[2]

    [1] Zur beeindruckenden Privatbibliothek von Black mit zahlreichen Unterstreichungen und Annotationen: http://www.library.law.ua.edu/special-collections/hugo-black-collection.php

    [2] Woodward/Armstrong, The Brethren, New York 1981, S. 185.

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