Was nur Originale können: Zu einem Blogpost von Jan Keupp

Professor Keupp (Münster) hat im Mittelalter-Blog einen gedankenreichen Beitrag zum “Mehrwert des Materiellen”, d. h. “zur Epistemologie des archivalischen Originals” veröffentlicht. Er diskutiert verschiedene Ansätze zur Begründung, warum Scans oder andere Wiedergabeformat das Original eines Archivdokuments niemals ersetzen können. Sein Befund ist uneindeutig: Einen wirklichen Beweis, dass es ohne die Originale nicht geht, würden diese Ansätze schuldig bleiben. Was einen bei der Akteurstheorie (das Schaf schreibt mit) auch nicht wundert.

Allerdings streift Keupp den Aspekt nur, den Archivare vielleicht als erstes nennen würden: den der Bearbeitungsspuren. Womit wir bei der Aktenkunde sind.

Aus aktenkundlicher Sicht gibt es im Grunde keine monolithischen “Dokumente”, sondern nur Kompositionen von aufeinander bezogenen Texten und Zeichen, die sich denselben Beschreibstoff teilen. In seinem voll ausgebauten Zustand ist dieses Aktenwesen natürlich ein neuzeitliches Phänomen. Die Kanzleivermerke auf einer spätmittelalterlichen Papsturkunde sind aber nichts anderes.

Diese “ephemere[n] Abstimmungsinstrumente” sind “häufig gefährdet”. Dabei machen gerade sie die “Aura des Authentischen” bei Verwaltungsschriftgut aus (Menne-Haritz 1997: 83). Die Gefährdung rührt daher, dass die Vermerke und Verfügungen durch ihre Beiläufigkeit und Flüchtigkeit besonders eng mit der Materialität des Schriftstücks verbunden sind.

Es sind feinste materielle Details, die es manchmal noch erlauben, mehrere Vermerke desselben Bearbeiters in eine zeitliche Reihenfolge zu bringen. Der Text unter Tilgungen lässt sich mitunter nur identifizieren, wenn man das Stück schräg unter das Licht hält, weil die Tinte des Getilgten stärker reflektiert als die Tinte der Tilgung usw.

Die Verflachung dieser Merkmale zum 2D-Scan mag den Inhalt des “Dokuments” (das Konzept des eigenen Schreibens, den Eingang von außerhalb) im Sinne einer auf den Text fixierten historischen Quellenkritik nicht betreffen – bei den ephemeren Vermerken ist das Verlustrisiko wesentlich größer.

Wenn aber die Bearbeitungsschritte nicht mehr vollständig rekonstruiert werden können, verliert das Schriftstück seinen prozessgenerierten Charakter und damit sein Proprium als Verwaltungsschriftgut.

Vom Quellenwert der Gebrauchsspuren ganz zu schweigen; dazu jetzt Klinke/Meyer (2015). Wenn der Amtmann Rotwein auf seinen Entwurf gekleckert hat, sagt das etwas über seine Arbeitsprozesse aus, das sich nicht einmal mit einem 3D-Drucker nachempfinden ließe.

Dann sollte man bei einer generellen Betrachtung des Themas auch den juristischen, politischen und historischen Beweiswert einbeziehen, den nur das Original verkörpern kann. Aus mediävistischer Perspektive ist dieser Aspekt zugegebenermaßen meist nicht relevant.

Bei Archivführungen in meinem Hause kann ich die regelmäßigen Fragen, warum man das ganze Papier nicht einfach scannt und dann entsorgt, immer recht einfach mit dem Hitler-Stalin-Pakt kontern, dessen deutsches Alternat nur als Mikrofiche überlebt habt. Das ermöglichte es der Sowjetunion 40 Jahre lang, seine Authentizität zu bestreiten.

Man sehe sich nur die Reproduktion des “Dokuments” in den Wikimedia-Commons an: Sieht aus wie original, ist aber eine invertierte Ablichtung der Rückvergrößerung von einem Mikrofiche. Wer einmal die Vorlage auf welligem Fotopapier mit weißem Text auf schwarzem Grund in den Händen hatte, wird den Mangel an Aura und damit deren Quellenwert empirisch sofort bestätigen können.

(Trolle aufgemerkt: Das sowjetische Alternat ist nach 1989 wieder aufgetaucht, das Geheime Zusatzprototokoll zum Hitler-Stalin-Pakt ist so authentisch wie es nur geht.)

Digitalisate können Originale nicht in vollem Umfang ersetzen. Sie eröffnen durch bessere Teilhabe und Verknüpfbarkeit vielmehr zusätzliche Möglichkeiten. Die Arbeit mit Ihnen klemmt einen Teil unseres analogen, ganzheitlichen Sensoriums ab. Damit ist immer das Risiko eines Verlust verbunden, vielleicht nicht an Informationen, aber an Erkenntnis, die sich nicht in diskrete Einheiten herunterbrechen lässt.

Ganz besonders gilt dies für den Nachvollzug menschlichen Handelns, der sich in Bearbeitungsspuren manifestiert und das Hauptanliegen der Aktenkunde ist.

Literatur

Klinke, Thomas/Meyer, Carla 2015. Geknickt, zerrissen, abgegriffen. Gebrauchsspuren auf historischen Papieren und ihr kulturhistorischer Aussagewert. In: Meyer, Carla u. a., Hg. 2015. Papier im mittelalterlichen Europa. Berlin. (Online)

Menne-Haritz, Angelika 1997. Schriftlichkeit im Entscheidungsprozeß der Verwaltung. Die Geschäftsordnung der preußischen Regierung Kassel von 1867. In: Jahrbuch für Europäische Verwaltungsgeschichte 9. S. 83-96.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (10. Juni 2015). Was nur Originale können: Zu einem Blogpost von Jan Keupp. Aktenkunde. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axqw


3 Gedanken zu „Was nur Originale können: Zu einem Blogpost von Jan Keupp

  1. Vielen Dank für diesen substantiellen Beitrag zu meinem Blogpost, der tatsächlich vor allem als Frage an Experten gemeint war. Ich stehe mit meinen Überlegungen an einer Startlinie, die andere bereits hinter sich gelassen haben. Trotz aller Zweifel danke auch ich, dass materielle Dinge eng mit Praktiken und Performanzen verbunden sind und womöglich Ansatzpunkte zu deren Rekonstruktion beinhalten, die sich mit heutigen Methoden jedenfalls nicht reproduzieren lassen. Insofern bin ich für jeden Hinweis dankbar, der diesen Eindruck durch konkrete Erfahrungen bestätigt.

    Schön wäre es, diese Überlegung in absehbarer Zeit auf eine festere methodische Basis zu stellen, die über Einzelbelege hinausgeht. Die etwas esoterisch wirkende Akteur-Netzwerk-Theorie mag dafür kein völlig überzeugendes Mittel sein, obwohl: Wer wollte bezweifeln, dass der genannte Rotwein des Amtmanns Auswirkungen auf die Gestalt und Genese der Akte hat, also vielleicht doch mitschreibt…

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