Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699, von Jürgen KLOOSTERHUIS (Schluss)

7. Anspruchstitulaturen von „Nicht-Possidierenden“ in bildkünstlerischer Gestaltung, 1620 und 1699 (Regierungsgebäude und Schlosskapelle der Ehrenburg zu Coburg)

Im ancien Régime bildete die fürstliche Intitulatio, schriftlich zusammengesetzt aus der Gottesgnaden-Formel und der Aufzählung irdischer Besitztitel (in vollständiger, leicht oder stark gekürzter Fassung, am Ende jedenfalls durch ein salvatorisches „etcetera“ für Eventualitäten offengehalten), ebenso wie deren bildkünstlerische Gestaltung in Siegeln und Wappen drei Erscheinungsformen derselben Sache: der Selbstdarstellung der Landesherrschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Daher nahmen die „possidierenden“ Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg 1609 sofort die Bildsymbole der Erbfolgeländer in ihre Besitzheraldik auf. Im Klever Hauptvergleich von 1666 vereinbarten sie u.a., auf je eigener Seite auch ferner alle Titel und Wappen der unter sie aufgeteilten Länder in toto führen zu dürfen. Noch feiner wurde ihr reziproker Titulaturengebrauch im 18. Jahrhundert ausgewogen, wie das „Neu eröffnete europäische Staats-Titulaturbuch“ von 1709 wusste: Demnach setzte das Königreich Preußen „das Hertzogthum Cleve, welches es besitzet, und durch Heyrath an dasselbe kommen, dem Herzogthum Jülich vor, dahingegen Chur-Pfaltz, deme dieses zugehöret, solches voransetzet. Beyde aber geben keinem Hertzoge zu Sachsen das Praedicat: Hertzog zu Jülich, Cleve und Berg, dergleichen diese jenen auch nicht thun“ (a.a.O. S. 29).

Auch das Haus Wettin hatte sich 1609 ja für erbfolgeberechtigt gehalten; auch von seinen verschiedenen Landesherren, sowohl der albertinischen als auch der ernestinischen Linien, waren Jülich, Kleve, Berg usw. damals besitzheraldisch vereinnahmt worden. Das ließ sich von den „Possidierenden“ umso weniger von der Hand weisen, als sich Kurbrandenburg im Zuge der zu Jüterbog 1611 geführten Verhandlungen bereit gezeigt hatte, die „Reception“ der sächsischen Ansprüche in das Erbproblembündel zu akzeptieren. Obwohl diese Option auf pfalz-neuburgischen Einspruch stieß und 1666 endgültig unter den Tisch fiel, blieb es dabei, dass die „nicht-possidierenden“ Wettiner an den niederrheinisch-westfälischen Anspruchstitulaturen bis 1918 festhielten. Das lief nicht auf seltsamen Realitätsverlust hinaus, sondern folgte dem ungeschriebenen Gesetz der zwischenstaatlichen Rangwahrung im europäischen Mächtesystem des ancien Régime.

Beispielsweise Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg (1564 – 1633, reg. ab 1586), verstand es, seinen jülich-kleve-bergischen usw. Anspruchstiteln eine öffentlich wirksame Gestaltung zu geben, als er im Zuge eines ambitionierten Residenzbauprogramms 1597/1601 an der Nordseite des Coburger Marktplatzes von Peter Sengelaub ein mehrgeschossiges Regierungsgebäude, die „Cantzley“, errichten ließ. Das imposante Behördenhaus wurde ca. 1610/20 an seinen beiden Südecken mit zwei turmartigen zweigeschossigen Erkern geschmückt. Deren quadratische Wandflächen unter den je fünf Fensterbrüstungen eines Geschosses schmückte Bildhauer Nikolaus Berger – natürlich im Auftrag Johann Casimirs – u.a. mit bunt bemalten Kartuschen, die entweder Bilder des herzoglichen Wappens oder allegorisch figurierte Kardinaltugenden zeigten. Genau gezählt, kamen 16 von 19 casimirianischen Wappenfeldern und 4 von den 7 Tugenden zur Darstellung. Was genau war an der vornehmsten Stelle des Ensembles zu sehen, nämlich in der unteren Reliefreihe des am Gebäude heraldisch rechts platzierten Erkers? Vermutlich (denn der ursprüngliche Befund ist nicht mehr sicher belegbar) der herzoglich-sächsische Rautenkranz, die Löwen von Jülich und Berg, das klevische Lilienrad und die Justitia. Und im Geschoss darüber? U.a. der märkische Schachbalken, die ravensbergischen Sparren und die Spes. Eindrücklicher konnte die Hoffnung eines sächsischen „Nicht-Possidierenden“ auf irdische Gerechtigkeit und damit die Verwirklichung seines Anspruchs auf die Erbfolgelande am Niederrhein und in Westfalen für jedermann sichtbar wohl kaum inszeniert werden.

Auch Herzog Albrecht von Sachsen-Coburg (1648 – 1699, reg. ab 1680) verstand es, bei einem großen Bauprojekt in seiner Residenzstadt Wappenbilder für sich sprechen zu lassen. Es ging dabei um das Stadtschloss Ehrenburg, das 1690 einer Brandkatastrophe weitgehend zum Opfer gefallen war. Nun wurde im westlichen Flügel des Fürstentrakts im Erd- und ersten Obergeschoss eine großzügig angelegte Schlosskapelle und darüber im zweiten Obergeschoss ein im Grundriss fast ebenso dimensionierter Festsaal hochgezogen. Unter Leitung des Oberlandbaumeisters Christian Richter entstand 1690/93 der Rohbau, während die Brüder Bartolomeo und Domenico Luchese mit ihren Mitarbeitern 1695/99 die Stuckausstattungen und Freskenmalereien besorgten. Die Künstler schmückten den Festsaal mit 28 riesigen Atlasfiguren. Sie trugen ein Gebälk, dessen hohlgekehlter Übergang zur Decke mit Voluten geschmückt war, die Platz für 56 Wappenbilder boten. Hier war wirklich alles vereinigt, was nach Meinung der Heraldiker ein Coburger „von Gottes Gnaden“ in grauer Vorzeit, tatsächlich und v.a. an Anspruchstiteln aufzubieten hatte (vgl. die Titelbilder zu den Beiträgen dieser Serie). Sozusagen auf’s Wesentlich-Wichtige konzentrierte sich dagegen die Wappendarstellung in der Schlosskapelle über der Fürstenloge im oberen Teil der hinteren Raumwand. Sie zeigte einmal mehr: den herzoglich-sächsischen Rautenkranz, den schwarzen Löwen von Jülich und den roten von Berg, sowie das klevische Lilienrad. Dazu war der Wappenschild individuell geziert mit dem Danebrogkreuz und dem Kleinod des dänischen Elefantenordens, die sich Albrecht als junger Prinz im Schonischen Krieg erworben hatte. Auch an dieser Stelle ergänzten sich der politische Zwang zur Rang- und Anspruchswahrung und ein barock besonders ausgeprägter Repräsentationsdrang zu einer Wirkungseinheit, sogar – oder gerade ? – im Gotteshaus.

Literatur: P. Lehfeld und G. Voss (Bearb.): Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens. Heft XXXII Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha, Jena 1906, S. 250 ff (Regierungsgebäude), S. 224 ff (Schlosskapelle). Helga Baier-Schröcke: Die Schlosskapelle der Ehrenburg zu Coburg. Ihre stilistische Herkunft und ihre Stukkateure, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 4 (1958), S. 185 – 203. Rainer Hambrecht: Wettiner Wappen im Riesensaal der Ehrenburg zu Coburg, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 30 (1985), S. 1 – 88.

Zitierempfehlung: Jürgen Kloosterhuis, Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699 (Schluss), in: Aktenkunde, 9. November 2021, https://aktenkunde.hypotheses.org/1949.

Abbildungsnachweis

Für freundliche Publikationsgenehmigungen ist dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, den Koninklijke Verzamelingen, dem Landesarchiv Nordhrein-Westfalen / Abteilung Westfalen, der Historischen Kommission für Westfalen und der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen / Schloss und Gartenverwaltung Coburg verbindlich zu danken.

  • 2. Abschnitt Fotos: Chr. Ziegler, GStA PK
  • 3. Abschnitt Foto: M. Eckrodt, LAV NRW W
  • 4. Abschnitt Fotos: M. Eckrodt, LAV NRW W; Chr. Ziegler, GStA PK
  • 5. Abschnitt Fotos: M. Eckrodt, LAV NRW W
  • 6. Abschnitt Fotos M. Eckrodt, LAV NRW W; B. Grishaaver, Koninklijke Verzamelingen
  • 7. Abschnitt: Fotos: Privat; V. Treyse, Ebersdorf bei Coburg

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Holger Berwinkel (9. November 2021). Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699, von Jürgen KLOOSTERHUIS (Schluss). Aktenkunde. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axte


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