3. Doppelte Warnung an Jobst von Landsberg, 1610 (Verdoppelung von Schreibelementen in einem gemeinsamen Auftragsreskript)
Die seit 1609 über Jülich-Kleve-Berg, Mark, Ravensberg und Ravenstein usw. gemeinsam ausgeübte Landesregierung der „Possidierenden“ Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg bedingte die Verdoppelung von Bestandteilen ihrer in der „Staatskanzlei“ zu Düsseldorf ausgefertigten gemeinsamen Schriftstücke. Dabei musste auf ihre differenzierten Rangverhältnisse geachtet werden.
Nr. 2 | Düsseldorf, 6. / 16. Februar 1610 |
Die Statthalter der „Possidierenden“ Markgraf Ernst von Brandenburg und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, an den kurkölnischen Rat Jobst von Landsberg zur Mark: Warnung vor einer feindlichen Anwerbung durch Graf Johann von Ostfriesland und Rietberg
LAV NRW W, U 132 Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.), Akten, Nr. 25182. Gemeinsames Auftragsreskript. Behändigte Ausfertigung. 1 Bogen Folio, S. 1 – 2 mit dem Reskript, S. 4 mit der Außenadresse und einer archivarischen Verzeichnung beschriftet. Präsentatum Haus Mark, 24. Februar 1610
Die Statthalter Markgraf Ernst von Brandenburg und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg warnen Jobst von Landsberg, kurkölnischer Rat und derzeit Pfandherr des Hauses Mark1, sich als Obristleutnant in den Dienst des Grafen Johann von Ostfriesland und Rietberg nehmen zu lassen, der Truppen gegen die „Possidierenden“ anwirbt. Landsberg möge sich vielmehr wie ein verständiger und erfahrener Adliger („Cavailler“) verhalten, eine solche oder andere feindselige Bestallung nicht annehmen, angesichts der drohenden Kriegsgefahren im Interesse des Landes („als ein treuer Patriot“) handeln und sich so ihrer künftigen Gnade versichern („damit Wir Ursache haben mögen, Euch hinfurter in allen Gnaden gewogen zu sein, und noch Gelegenheit, allen gnedigen Willen, damit Wir Euch woll beygethan, zu erweisen, welches Wir Euch anzufuegen nicht unterlassen wollen“).
1. Haus Mark (heute Stadt Hamm), um 1200 als Motte errichtete Landesburg der Grafen von der Mark
Verdoppelte Bestandteile im Text des gemeinsamen Auftragsreskripts: (1) Intitulatio, (2) direkte Subscriptio und (3) Auftrags-Subscriptio
(1) Verdoppelte Intitulatio nach heraldisch rechts ausgestellter gemeinsamer Gottesgnaden-Formel „Von Gottes Gnaden“, mit Vortritt des kurbrandenburgischen vor dem pfalz-neuburgischen Titel
Verdoppelte (partnerschaftliche) Unterschriften:
(2) Direkte Subscriptio: „Erns manu propria“; ranghöher heraldisch rechts dicht unter den Textblock platziert
(3) Auftrags-Subscriptio, (3a) Von Schreiberhand: „Ad Mandatum illustrissimi Domini Wolffgangi Wilhelmi, Comitis Palatini etcetera proprium subscripsit”; (3b) Eigenhändig: „Johann Bartholt von Wonsheim, Hoffmeister“; rangniederiger heraldisch links unter dem Textblock in drei Abstufungen platziert
Zur Klassifizierung: Die Unterschrift des Statthalters Markgraf Ernst erfolgte aufgrund der ihm erteilten Vollmacht im Namendes Kurfürsten (womit das Anweisungsschreiben im Wir-Stil in die Nähe eines Landesherrlichen Reskripts rücken könnte); die des Hofmeisters von Wonsheim nach entsprechend klar formuliertem Vermerk im Auftrag des Pfalzgrafen. Unterschriftsvollmacht und Unterschriftsbeauftragung zusammengenommen lassen die Klassifizierung als Auftragsreskript angemessen erscheinen.
(4) Außenadresse: „Dem vesten Unserm lieben Besondern, Jobsten Landtzberg, Chürfürstlichen Collnischen Rhatt, Inhaber Unsers Hauses Marck etcetera“
(2) und (3) Verdoppelte Subscriptio = (5) und (6) verdoppelte briefverschließende Versiegelung: So, wie die kurbrandenburgische Intitulatio über der pfalz-neuburgischen und die (2) Unterschrift des Markgrafen Ernst ranghöher vor der Auftragsunterschrift des (3) Hofmeisters von Wonsberg stand, wurde das briefverschließende Siegel des (5) Markgrafen heraldisch rechts vor dem des (6) Pfalzgrafen platziert
(7) Präsentatum „Pr[ä]sentirt ahm 24. Februarii Anno 1610 aufs Haus Marke“
Zitierempfehlung: Jürgen Kloosterhuis, Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699 (Teil 3), in: Aktenkunde, 26. September 2021, https://aktenkunde.hypotheses.org/1894.
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Holger Berwinkel (26. September 2021). Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699, von Jürgen KLOOSTERHUIS (Teil 3). Aktenkunde. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/axta