Der Graf des Freiherrn Diener? Ein komplexes Handschreiben

Im Ancien Régime wurden herrschaftliche Schreiben mit der vollen Strenge eines bis ins letzte Detail geregelte Kanzleizeremoniells durchkomponiert. Sein Zweck war es, „in der zeremoniellen Gestaltung von Schriftstücken Form und Inhalt zu einer Einheit ‚voll Würde und Wirksamkeit‘ zu verschmelzen“ (Kloosterhuis 1999: 465). Doch im Zentrum des Formularorkans wurde es still: In der Fürstenkorrespondenz kam der einfache, auch intime, Briefstil durch. Einfache Form korrespondiert aber nicht notwendigerweise mit einfachen Verhältnissen. Ein Handschreiben Christian Ernsts zu Stolberg-Wernigerode (1691–1771) verrät nicht nur etwas über die Geschlechtskrankheiten der Pietisten, sondern auch über die mehrdimensionalen Beziehungssysteme als Grundlage des Korrespondenzstils.

Der Begriff des „Handschreibens“ hat zunächst – das ist aktenkundliches Basiswissen – nichts mit eigenhändiger Niederschrift zu tun. Nur die Unterschrift stammt per definitionem obligatorisch vom Fürsten (Meisner 1935: 27 f.). Das wirklich „Eigenhändige Handschreiben“ verkörpert eine nochmalige Intensivierung der Intimität des einfachen Briefstils. Dieser Fall liegt auch hier vor: Das dreiseitige Schreiben stammt durchgängig von Christian Ernsts eigener Hand, geschrieben in Wernigerode am 21. Oktober 1747.

Handschreiben waren das Medium der fürstlichen Sphäre, d. h. unbedingt gehörte der Verfasser dieser an, nicht zwangsläufig jedoch auch der Adressat. Betont höflich waren diese Schreiben gegenüber jedermann, beginnen immer mit einer Anrede des Adressaten statt den eigenen Titeln und laufen in einer Höflichkeitsformel, der „Courtoisie“, aus. Und immer sprach der Verfasser von sich in der ersten Person des Singulars statt in der ersten oder dritten Person des Plurals (Meisner 1935: 28; Kloosterhuis 1999: 513 f.).

Und trotzdem verliehen unterschiedliche soziale Konstellationen zwischen Verfasser und Adressat diesem reduzierten Formenrepertoire eigene semantische Konnotationen. Nach Kloosterhuis (1999: 514) drückt die Verwendung des Handschreibens aus:

„gegen Ranghöhere: Zeichen des Respekts bei Betonung bzw. als Konsequenz eigener Rangniedrigkeit, gegen Ranggleiche: Zeichen der Freundschaft, gegen Rangniedere: Zeichen der Achtung.“

Dieser Blickwinkel ist vom Absender dominiert. Ebenso wichtig wie dessen Absicht war die Disposition des Empfängers, welche Reaktionen auf das Schreiben also in seiner Macht lagen und wie ihn die übermittelte Nachricht nach Inhalt und Form beeinflussen mochte. Dadurch wurde die Sache komplizierter als das reine soziale Rangverhältnis. Wir reden über das ganze Spektrum der „konventionellen Formen des kommunikativen Zusammenwirkens – des Fragens, Bittens, Befehlens; des Antwortens, Gewährens, Gehorchens; des Berichtens, Beratens, Vereinbarens” (Leidel 2004: 116).

Sehen wir uns also dieses Handschreiben Graf Christian Ernsts von Stolberg-Wernigerode an an den Freiherrn Gerlach Adolph von Münchhausen an, ein Mitglied der Geheimen Rats des Kurfürsten Georg II. August von Hannover. Die Anrede ist „Hochwohlgebohrner Her, hochgeehrster Her Geheimbter Rath“, den Schluss bildet die die Diensterbietung „Übrigens verharre in aller Hochachtung, Ew. Excellenz ergebenster Diener“.

Auf der ersten Seite erklärt Christian Ernst, warum sich ein Treffen mit einem seiner Brüder (Friedrich Carl in Gedern oder Heinrich August in Schwarza) verzögerte, das für den Empfänger offenbar von Bedeutung war. Ganz interessant ist die Begründung: „Da ich am Gono[r]ra laborire“ – weil er sich einen Tripper eingefangen hatte. Christian Ernst gilt als ein Musterbeispiel eines pietistischen Landesvaters (Jacobs 1893).

Im Rest des Schreibens teilt er Münchhausen seine Einschätzung zu Plänen mit, in dem nördlich von Nordhausen gelegenen Ort Ilfeld Manufakturen einzurichten; Leinwand verspreche mehr Erfolg als Wolle.

Wie wörtlich ist die Diensterbietung des Grafen gegenüber dem Freiherrn nun zu nehmen?

Ein regierender Fürst schrieb an einen Beamten eines anderen Fürsten – einen hochrangigen zwar, aber dennoch nur ein Werkzeug seines Herrn. Der Abstand an Sozialkapital und Handlungsspielraum war groß.

Allerdings: Christian Ernst war kein souveräner Fürst. Stolberg-Wernigerode stand unter kurbrandenburgischer Suzeränität. Die oberste Landeshoheit wurde durch den preußischen König, Friedrich Wilhelm I., ausgeübt. Christian Ernst hatte 1714 einen Vertrag dieses Inhalts abschließen müssen (Loewe 1913: 58–67). Hinter Münchhausen stand aber der Kurfürst von Hannover, der nicht nur einer der mächtigsten Reichsfürsten war, sondern in Personalunion auch König von Großbritannien und Irland – wahrhaftig souverän und Haupt einer Großmacht.

Und doch: Christian Ernst konnte weit über seiner Liga spielen. Er hatte er bis in die 1730er-Jahre als Diplomat erfolgreich zwischen den protestantischen Vormächten Dänemark, Hannover und Preußen vermittelt (Stolberg-Wernigerode 1965: 103–109).

Schließlich: Auch zu Gerlach Adolph von Münchhausen bestand ein persönliches freundschaftliches Verhältnis. Die Basis war hier nicht der Pietismus, sondern vielleicht eher das beiden gemeinsame Interesse an Wissenschaft und Kunst (Stolberg-Wernigerode 1965: 95).

Dann der Inhalt: Im ersten Teil scheint sich Christian Ernst rechtfertigen zu müssen. „Es erfordert also meine Schuldigkeit, Ew. Excell[enz] darvon Nachricht zu geben“ – davon, dass er wegen einer Geschlechtskrankheit einen Termin in der Familie versäumt hat? Christian Ernst sah sich Münchhausen hier verpflichtet und warb um Verständnis.

Um was es ging, erhellt aus dem Aktenzusammenhang. Ilfeld war eine Enklave in der ansonsten zwischen den stolbergischen Linien aufgeteilten Stammgrafschaft Hohnstein, die Hannover in die Zeit nach dem Westfälischen Frieden hinübergerettet hatte (Schnath 1938: 5). Bedeutend war an dem Ort eine traditionsreiche Gelehrtenschule. Die Stolberger finanzierten eine Anzahl von Freitischen, also Stipendien, für die Schüler. Wegen dieser Freitische wollte Münchhausen das Gymnasium nach Göttingen verlegen und so das finanzielle Fundament seines liebsten Kindes, der 1734 auf sein Betreiben gegründeten Göttinger Universität, verbreitern. Das Gesamthaus Stolberg musste dem zustimmen.

Christian Ernst berührte hier also eine Herzensangelegenheit des mächtigen Ministers. Dieser Druck einerseits und das persönliche Verhältnis andererseits brachten dann offenbar auch die Geschlechtskrankheit als Begründung auf den Tisch. Am Ende scheiterte die Verlegung nach Göttingen dennoch (dazu insgesamt Ites 1927).

Im zweiten Teil schreibt der Graf freimütiger. Hier war er auf Augenhöhe als ortskundiger Ratgeber gefragt.

Ist also schon das Rangverhältnis zwischen Absender und Empfänger nicht eindeutig, verändern sich innerhalb des kurzen Schreibens auch ihre Rollen. Wo bleibt da die Einheit von Inhalt und Form? War der Graf Diener, Partner oder Freund des Freiherrn? Das Schriftstück lässt sich auf keinen Nenner bringen, sondern oszilliert in seinem semantischen Gehalt. Allerdings ist diese Vielgestaltigkeit aktenkundlich wiederum mit einer bestimmten Form verbunden: der Stilform des fürstlichen Handschreibens.

Archivale

Universitätsarchiv Göttingen, Ilfeld 7: Verlegung des Pädagogiums nach Göttingen (1747), Bl. 40-41.

Literatur

Ites, Marcus (1927): „Die Verlegung der Ilfelder Klostereinkünfte nach Göttingen im Jahr 1747.“ In: Göttinger Beiträge zur deutschen Kulturgeschichte. Der 56. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner in Göttingen vom 26.-30. September 1927. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 90–130.

Jacobs, Eduard (1893): „Stolberg-Wernigerode, Christian Ernst Graf zu“. In: Allgemeine Deutsche Biographie 36 (1893), S. 381–386. (Online)

Kloosterhuis, Jürgen (1999): „Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium“. In: Archiv für Diplomatik 45 , S. 465–563. (Preprint online)

Leidel, Gerhard (2004): „Über die Prinzipien der Herkunft des Zusammenhangs von Archivgut“. In: Archivalische Zeitschrift 86 , S. 91–130.

Loewe, Victor (Hg., 1913): Preußens Staatsverträge aus der Regierungszeit König Friedrich Wilhelms I. Leipzig: Hirzel (Publikationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven 87).

Meisner, Heinrich Otto (1935): Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens. Berlin: Mittler.

Schnath, Georg (1938): Geschichte Hannovers im Zeitalter der neunten Kur und der englischen Sukzession 1674–1714, Bd. 1. Hildesheim: Lax.

Stolberg-Wernigerode, Otto Graf zu (1965): „Christian Ernst Graf zu Stolberg-Wernigerode als Politiker (1691–1771).“ In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 13/14, S. 88–109. (Online)

Titelbild: https://provenienz.gbv.de/Datei:Stolberg-Wernigerode_Christian_Ernst_zu_Exlibris_DE-1_Yg5112.jpg (offenbar gemeinfrei).


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Holger Berwinkel (29. April 2021). Der Graf des Freiherrn Diener? Ein komplexes Handschreiben. Aktenkunde. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/axt6


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