Schon gut, der Titel ist Click-Bait. Die Akte, um die es geht, ist auch ein alter Hut. Seit 2016 steht sie online, hat es in die internationalen Medien geschafft, wurde aber auch sachkundig abgehandelt, zuletzt im ersten Lockdown von Archivist at home. Es geht um den gescheiterten Versuch des Auswanderers Friedrich Trump, des Großvaters von Donald Trump, wieder in seine pfälzische Heimat zurückzukehren. Seit 2016 wollte ich mir die Akte genauer ansehen, aber der Widerwille gegen den Enkel hat immer gesiegt – dieser Gedanke „was wäre uns erspart geblieben, wenn …“ Dieses Problem hat sich gelöst. Im Folgenden geht es natürlich nicht um Politik und Zeitgeschichte, sondern ganz hilfswissenschaftlich um Einzelfallakten bayerischer Behörden kurz nach 1900.
Die Geschichte
… ist nach Rummel (2016; vgl. Wikipedia) rasch erzählt: Der 16-jährige Friedrich Trump aus Kallstadt in der bayerischen Pfalz war 1885 in die USA ausgewandert und brachte es dort zu einem Vermögen. 1901 kehrte er das erste Mal heim und heiratete. Das Paar lebte für kurze Zeit wieder in New York. 1904 wollte es sich endgültig in der Pfalz niederlassen. Doch Trump hatte die Rechnung ohne die bayerischen Behörden gemacht, immerhin hatte er sich dem Wehrdienst entzogen. Alle Instanzen, die er bemühten, lehnten seine Wiedereinbürgerung ab (im Kaiserreich bestanden noch die Einzelstaatsbürgerschaften der Bundesstaaten). Am Ende stand 1905 die Ausweisung. So wurde Friedrich jr. oder Frederick nicht in Kallstadt, sondern in New York geboren, und der Rest ist (hoffentlich) Geschichte.
Die Akte
Wir reden über ein Archivale im Landesarchiv Speyer, dem zuständigen staatlichen Archiv für den heute rheinland-pfälzischen Löwenanteil der ehemaligen bayerischen Pfalz. Die Akte (oder, in bayerischer Tradition: der Akt) trägt die Signatur H 32, Nr. 104/2 und steht in Einzelbildern im Findmittelsystem der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz online. Man kann sich das komplette Digitalisat auch als PDF herunterladen, sofern man auf das bekannte Wasserzeichen verzichtet.
Die Provenienzstelle ist das Königliche Bezirksamt Dürkheim. Bezirksämter bildeten seit der Verwaltungsreform von 1862, mit der Justiz und allgemeine Verwaltung in Bayern entflochten wurden, die unterste Ebene der Verwaltung, ausgestattet mit breiter Zuständigkeit und der jeweiligen Regierung als Mittelbehörde unterstellt. Damit entsprachen sie den preußischen Landräten (Volkert 1983: 44 f.). Die zuständige bayerische Regierung war jene der Pfalz mit Dienstsitz in Speyer. Als Behörde bestand die Regierung aus zwei Abteilungen, der Kammer des Innern und der Kammer der Finanzen, von denen erstere die Aufsicht über die Bezirksämter ausübte (Volkert 1983: 37 f.). Unser Bezirksamt Dürkheim war erst 1902 aus dem Bezirksamt Neustadt an der Haardt (heute: Neustadt an der Weinstraße) ausgegliedert worden (Volkert 1983: 450) – daher die durchgestrichene alte Behördenbezeichnung auf Blatt 1r des Aktenbandes.
Der Registrator des Bezirksamtes bildete für diese Einzelfallakte den Titel Gesuch des amerikanischen Staatsangehörigen Friedrich Trump in Kallstädt um Naturalisation. Damit war der Akte eine gewisse formale Feindseligkeit schon eingeschrieben. Es ging nicht um die Rückkehr eines verlorenen Sohns der Pfalz – nein, ein Amerikaner wollte Bayer werden!
Wenn wir davon ausgehen, dass die heutige Gliederung des Archivbestandes dem damaligen Registraturaufbau folgt, wird durch die Einordnung des Vorgangs unter Militärsachen auch sofort klar, unter welchem Aspekt die Verwaltung den Fall sah und wo das Problem lag.
Ein Vorbehalt
Beim Blättern in der Akte drängt sich die Frage auf, was an Arbeitstechnik und Formen daran typisch gewesen sein mag für die bayerische Verwaltung – umso mehr, als die aktenkundliche Literatur weit überwiegend auf Preußen bezogen ist; ich nenne es die Meisner-Blase. Hochedlinger (2009) hat zwar ein Äquivalent für Österreich geschaffen, aber das „Dritte Deutschland“ zwischen Habsburg und Preußen bleibt Terra Incognita, sofern man vom Schmidt (1959) absieht, der erstens „Graue Literatur“ ist und zweitens als Werk aus der DDR bayerische Verhältnisse nicht berücksichtigen konnte.
Die Archivalienkunde der Staatlichen Archivverwaltung Bayerns (Druckfassung: Wild 2019) ist eine allgemeine Einführung in die gesamte Materialvielfalt, der keine Aufschlüsse über spezifische Formen des Schriftgutes um 1900 abverlangt werden können. Aus der gleichen Quelle bringt die ausgezeichnete Digitale Schriftkunde (Druckfassung: Bošnjak et al. 2015) einige Vergleichsstücke. Um die Frage nach spezifisch bayerischen Formen zu beantworten, reicht das freilich nicht aus.
Vielleicht findet dieser Beitrag Leserinnen und Leser mit bayerischer Aktenerfahrung, die sich in den Kommentaren dazu äußern möchten?
Der Auftakt
Es war eine Routinemeldung. Das zeigt schon der generische Betreff Kontrole [sic!] der Rückwanderer an, unter dem das Bürgermeisteramt Kallstadt in Erfüllung einer vom Staat gestellten Aufgabe an dessen unterste Instanz, das Bezirksamt Dürkheim, am 8. August 1904 meldete, dass sich Trump bei ihm polizeilich gemeldet habe. Und sogleich gerät das Verfahren auf die Bahn der Wehrpflicht: Zur Prüfung schaltet die örtliche Musterungsdienststelle (Der Civilvorsitzende) die Kollegen in Neustadt ein, wo Trump vermerkt sein muss (Bl. 1r) – die eigene Behörde war ja (s. o.) erst zwei Jahre alt.
Die Neustädter reagieren schnell (B. 1v): Trump hat sich einer deutschen Ersatzbehörde nicht gestellt […]. Diese Auskunft verzögert sich allerdings etwas, weil sie (wohl durch ein Postversehen) als Irrläufer zuerst dem Landrath Saarbrücken zugestellt wird, also eine preußische Behörde der benachbarten Rheinprovinz. Unzuständiger geht es nicht; ein kleines, feines Detail in der Blattmitte.
Nun nimmt die Sache fahrt auf: Einen Tag später weist das Bezirksamt das Bürgermeisteramt schon recht definitiv an, Trump zu fragen, wann er gedenkt, wieder nach Amerika zurückzukehren. Der Rest der Akte handelt von Friedrich Trumps Versuchen, eben dies mit allen Mitteln – des Rechtsstaates! – zu verhindern.
Rationelle Verwaltung
Dieses erste Schriftstück gibt nicht nur inhaltlich, sondern auch aktenkundlich den Ton der Akte an: Durchführungsverwaltung der unteren Ebene, massenhafte Einzelfälle, rationelle aktenmäßige Umsetzung. Als Erstes springt das urschriftliche Verfahren ins Auge: Es ist ein Schriftstück, das hin und hergeschickt wird, auf das alle Beteiligten ihre Schreiben und Bearbeitungsspuren aufgesetzt haben.
Im klassischen Paradigma der genetischen Aktenkunde würden wir für jeden Kommunikationsakt einen Entwurf in den Akten des Absenders und eine Ausfertigung in denen des Empfängers voraussetzen. Im äußersten Fall hätte dieser Geschäftsvorfall dann acht Schriftstücke produzieren können – wenn nämlich der Saarbrückener Landrat den Irrläufer noch ganz korrekt mit einem Begleitschreiben zurückgeschickt hätte. Aber auch der landesfremde Beamte fügt sich mit Eingangsstempel und Bleistift-Verfügung in diese minimalisierende Verwaltungstechnik ein.
Wir haben also eine vom Bezirksamt Dürkheim behändigte Ausfertigung des Bürgermeisteramts Kallstadt vor uns, die unter den Händen des Bezirksamts zu einer Direktschrift wurde, die innerdienstlich vom Zivilversteher, dann im externen Schriftverkehr von den Neustädtern und in der Rheinprovinz weiter behändigt wurde und schließlich in der Absender-Provenienz Dürkheim zu den Akten kommt – also der ursprünglichen Empfänger-Provenienz, als es noch ein Bericht aus Kallstadt war.
Verwirrt? Urschriftlicher Verkehr verwirrt und gefährdet in der Tat die Aktenlage. Über Begriffe und Konsequenzen orientiert Uhde (2016: 55 f.).
Überhaupt: Stempel. Das aufgesetzte Schreiben des Dürkheimer Zivilvorstehers an den Neustädter Kollegen (Bl. 1r) besteht aus:
- Handschriftlicher Tagebuchnnummer,
- aufgestempelter Adresse mit Beilagenvermerk,
- handschriftlicher Disposition,
- aufgestempelt: Ort, Datum Behörden-Firma,
- eigenhändiger Unterschrift.
Ein fröhliches Flickwerk, das sich weit von den hochstilisierten Gesamtkunstwerken amtlicher Schreiben des 17./18. Jhs. – Meisners Referenz – entfernt hat.
Neben den Stempeln sind davon die vorgedruckten Briefköpfe beredter Ausdruck, insbesondere wenn neben dem Absender auch schon der Empfänger vorgedruckt ist. Dann handelt es sich um einen durch den Verwaltungsaufbau standardisierten Kommunikationskanal. Briefköpfe waren das aktenkundliche Erbe der Französischen Revolution – eine Herkunft, die ihre Rezeption in konservativen deutschen Staaten wie Preußen lange im Wege stand (Stein 1996: 27, Hochedlinger 2009: 132)!
Der Vorgang
Man könnte diese inneren Merkmale und die dahinter stehenden aktenbildenden Faktoren jetzt Schriftstück für Schriftstück durchgehen. Das wäre an diesem Ort zu viel des Guten. Werfen wir also nur noch einen Blick auf die Anatomie des Vorgangs, nachdem klar wird, dass Trump nicht die Absicht hat, wieder nach Amerika zu gehen (Bl. 2).
- Das Bürgermeisteramt erforscht weisungsgemäß Trumps persönliche Verhältnisse genauer; dabei rückt ihn die Gemeinde aber auch in ein möglichst gutes Licht (Bl 2 ff.).
- Trump wendet sich mit einer sehr förmlichen Bittschrift über das Bezirksamt an die Regierung der Pfalz als zuständige Mittelinstanz; neuerliche Nachforschungen, ein Strafregisterauszug wird eingeholt. (Bl. 8 ff.)
- Der entscheidende Punkt ist der Wehrdienst. Trump muss sich dazu äußern, bevor die Regierung seinen Antrag an das letztinstanzliche Innenministerium weiterleitet (Bl. 18 ff.).
- Bl. 29, die Peripetie: Auf „Entschließung“ (preußisch: Erlass) des Innenministeriums hat Trump Bayern zu verlassen, teilt die Regierung dem Bezirksamt mit.
- Der Rest des Vorgangs diente der Umsetzung der Ausweisung und dokumentiert Trumps Gegenmanöver und Verzögerungstaktik mit dem Höhepunkt einer Immediat-Eingabe beim Prinzregenten Luitpold – der aus dem Vorspann zum Königlich Bayerischen Amtsgericht, doch hatte es Trump zu seinem Schaden nicht mit Amtsgerichtsrat Stierhammer zu tun, sondern mit einer den Vorgang zäh vorantreibenden Verwaltung. Sein letztes Wort musste Trump wieder aus New York schreiben (Bl. 45).
Seine Form gibt diesem Drama ein begrenztes Arsenal von Schriftstücktypen. Es sind vor allem Berichte und Verfügungen im Wechselspiel, daneben Protokolle in zwei grundverschiedenen Ausführungen, erstens nämlich Beratungs- oder Beschlussprotokolle der Sitzungen von Gremien und zweitens Protokolle von Anhörungen vor einem Gremium. Man könnte den Formenapparat dieser Typen mit dem preußischen Referenzmodell vergleichen, bräuchte dafür freilich eine breitere Materialbasis, womit wir wieder beim eingangs angesprochenen Forschungsdefizit zum „Dritten Deutschland“ sind.
Unter dem Strich bleibt ein schönes Beispiel für Akten einer Durchführungsverwaltung in der Achsenzeit um 1900, Produkt eines bis zur Grenze des Möglichen rationalisierten, aber noch klassischen Aktenwesens an der Schwelle eines durch technische Innovation getriebenen Paradigmenwechsel, der später „Büroreform“ genannt werden sollte. Auch im Bezirksamt Dürkheim stand schon eine Schreibmaschine.
Titelbild: Prekario auf Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
Archivale
Landesarchiv Speyer, H 32, Nr. 104/2: Gesuch des amerikanischen Staatsangehörigen Friedrich Trump in Kallstadt um Naturalisation (1904–1907).
Während der Niederschrift dieses Beitrags schaltete die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz ihr neues Portal Apertus frei. Hier findet sich das Digitalisat ohne Wasserzeichen, aber auch ohne Verlinkungsmöglichkeit und nur noch in Schwarz-Weiß (vgl. Compgen via Archivalia).
Literatur
Bošnjak, Ellen et al. (2015): Übungsbuch Deutsche Schriftkunde. Schriftbeispiele des 12. bis 20. Jahrhunderts aus bayerischen staatlichen Archiven. München: Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns 15). (Online-Fassung)
Hochedlinger, Michael (2009): Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien, Köln und Weimar: Böhlau.
Stein, Wolfgang Hans (1996): Französisches Verwaltungsschriftgut in Deutschland. Die Departementalverwaltungen in der Zeit der Französischen Revolution und des Empire. Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 24).
Volkert, Wilhelm (Hrsg., 1983): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München: Beck.
Rummel, Walter (2016): „Speyer: ‚Trump‘-Akte im Landesarchiv.“ In: Unsere Archive. Mitteilungen aus den Rheinland-Pfälzischen und Saarländischen Archiven 62, S. 33–34. (online, auch als Blogpost)
Schmid, Gerhard (1959): Aktenkunde des Staates. Potsdam: Fachschule für Archivwesen.
Uhde, Karsten (2016): „Schriftgut des 20. und 21. Jahrhunderts genetisch betrachtet“. In: Holger Berwinkel, Robert Kretzschmar und Karsten Uhde (Hrsg.) Moderne Aktenkunde. Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 64), S. 51–72.
Wild, Joachim (2019): Kleine Archivalienkunde in Beispielen. München: Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns 11). (Online-Fassung)
Nicht zugänglich war mir:
Paul, Roland (2016): „Der Amerika-Auswanderer Friedrich Trump aus Kallstadt und das Scheitern seiner Rückwanderung.“ In: Pfälzer Heimat 67, S. 15–21.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (9. Februar 2021). Ein Trump muss draußen bleiben. Aktenkunde. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axt4