Der Titel hat einen doppelten Sinn: Zufällig bin ich in den Fußnoten einer alten Dissertation auf eine kleine Abhandlung zur Kennzeichnung von Verschlusssachen in der Wehrmacht gestoßen. Leider ist das ganze Thema der Geheimhaltung und ihrer Spuren in den Akten außerdem nur eine Fußnote in der aktenkundlichen Literatur. Auch unsere Moderne Aktenkunde (Berwinkel/Kretzschmar/Uhde 2016: 39) streift das Thema nur. Dabei sollte man für die Archivarbeit über ein Basiswissen zur Geheimhaltung und ihren sichtbaren Merkmalen verfügen.
Geheimhaltung im Allgemeinen …
Geheimhaltung ist natürlich ein uraltes Phänomen. Nach Hochedlinger (2009: 73) wurden bereits Ende 18. Jahrhunderts in österreichischen Behörden vertrauliche „Reservatsachen“, die für die Behördenleitung reserviert waren, gesondert registriert. Die Literatur konzentriert sich auf die Geheimhaltungsgrade diplomatischer Depeschen, vielleicht wegen der Prominenz der Haupt- und Staatsaktionen oder den pittoresken französischen Begriffen wie „réservée“ oder „secrète et particulière“ (Meisner 1969: 275 f.; Hochedlinger 2009: 73). Dahinter stehen aber andere Voraussetzungen als in der innerstaatlichen Geheimhaltung, denn Depeschen changierten zwischen in einem Spektrum gradueller Abstufungen von Öffentlichkeit und Vertraulichkeit. Manchmal waren sie sogar als „ostensibel“ eingestuft und sollten weitergegeben werden.
Das reguläre Verschlusssachen-Wesen geht dagegen von einem grundsätzlichen Amtsgeheimnis aus: Kein Schriftstück dringt nach außen. Zusätzliche Geheimhaltung soll nach innen wirken und den Kreis der zur Lektüre berechtigten Personen im eigenen Verwaltungsapparat und bei zugangsberechtigten Partnern einschränken. Deshalb müssen die Schriftstücke eine Kennzeichnung erhalten, wer zum Umgang damit berechtigt sein soll: den Geheimhaltungsgrad, auch „Einstufung“ genannt.
Daraus entsteht ein besonderes Kommunikationssystem, das Regeln für die Herstellung, Übermittlung und Ablage dieser Verschlusssachen erfordert. Womit wir den Inhalt der heute maßgeblichen Vorschrift für die Geheimhaltung deutscher Bundesbehörden, die Verschlusssachenanweisung (VSA) bereits umrissen haben. Die Rechtsvorschrift ist auch ein schönes aktenkundliches Kompendium zu rezenten Geheimdokumenten. Vor allem die Muster in Anlage VII ermöglichen die Zuordnung von so ziemlich allem, was im Archiv begegnen kann (was also gar keine gültige Verschlusssache mehr ist, sondern „offen gelegt“ wurde – sonst bekäme man es ja nicht zu sehen).
Die Vergabe von Geheimhaltungsgraden ist nur eine Seite der Geheimhaltung; die andere ist die Chiffrierung, also die Unkenntlichmachung des Texts für die Übermittlung mithilfe einer geheimen Chiffre (umfassend beschrieben für die deutsche Diplomatie des Jahres 1914 von Meyer 1920: 83–92). Doch auch was geheim übermittelt wurde, muss vielleicht im Klartext besonders geschützt werden und zur Veraktung doch wieder „eingestuft“ werden (siehe nochmals Meyer 1920: 32 f. zur Geheimregistratur des Auswärtigen Amts).
Die Kenntnis dieser Geheimhaltungsgrade ermöglicht zweierlei: zum einen Rückschlüsse auf die inhaltliche Bedeutung eines Schriftstückes und die potenziell oder real damit befassten Entscheidungsträger, wobei Praktiker haarsträubende Beispiele der Geheimhaltung banalster Schriftstücke erzählen könnten, weil die Einstufung oft einzig von der Anwendung formaler Regelwerke erzwungen wird.
Zum anderen sind selten ganze Vorgänge geheim, sondern nur einzelne Schriftstücke. Die Einstufung führt dann zur Aufspaltung des Vorgangs in einzelne Stränge unterschiedlichen Geheimhaltungsgrades. Die Kunst besteht darin, das Puzzle wieder zusammenzusetzen – und überhaupt zu erkennen, dass es im jeweils anderen Bereich des Schriftgutes, dem „eingestuften“ und dem „offenen“, noch mehr Unterlagen zum Thema geben kann. Denn diese Spaltung bleibt im Archiv bestehen, auch wenn die Geheimhaltungsgrade schon erloschen sind oder gelöscht wurden. Es ist leicht einzusehen, dass der Umgang mit Verschlusssachen die einschlägigen Archive des Bundes und der Länder vor ebenso große Probleme stellt wie die Geschichtswissenschaft (Niederhut/Zuber 2010; Hering/Kretzschmar 2013).
… und besonders in der Wehrmacht
Aus beiden Gründen ist es also wichtig, auch bei älteren Akten die frühere Einstufung zu beachten. Wie immer gibt es zur Orientierung einen Wikipedia-Artikel, die beste konzentrierte Darstellung bietet aber wieder einmal Rösler (2015: 224–226) unter Einbeziehung auch der nichtstaatlichen Geheimhaltung im Schriftgut von Wirtschaftsunternehmen.
Nun endlich zu dem Zufallsfund: Einigermaßen versteckt im Anmerkungsapparat von Hans-Adolfs Jacobsens Dissertation findet sich eine wertvolle Zusammenstellung der Geheimhaltungsgrade der Wehrmacht. Nicht nur, dass der 1925 geborene Jacobsen selbst noch als Offizier am Zweiten Weltkrieg teilgenommen hatte. Seine Doktorarbeit wurde auch noch von Percy Ernst Schramm betreut, dem bedeutenden Mediävisten, der, als Reserveoffizier eingezogen, von 1943 bis 1945 das Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht führte und mit den geschilderten Praktiken natürlich besonders vertraut war. Ich paraphrasiere und straffe hier Jacobsens (1957: 288 f.) Darstellung, die sich nahe am Sprachgebrauch der Insider bewegt:
- „Nur für den Dienstgebrauch“, abgekürzt als „n. f. D.“: Wie der Name schon sagt, nur für den innerdienstlichen Gebrauch der Wehrmacht bestimmt und hier grundsätzlich allen Dienstgraden zugänglich – man ergänze: soweit dies nötig war. Diesen zentralen Grundsatz des Verschlusssachen-Wesens, „Kenntnis nur wenn nötig“, nennt Jacobsen nicht explizit.
- „Geheim“: Das Schriftstück war regulär nur Offizieren zugänglich; Unteroffiziere benötigten eine besondere Genehmigung.
- „Geheime Kommandosache“: Nur für Offiziere.
- „Geheime Kommandosache-Chefsache“: Nur für Generalstabsoffiziere des Oberkommandos der Wehrmacht und nachgeordneter Stäbe bis zum Generalkommando eines Armeekorps; durften auch nur durch zuständige Offiziere geschrieben und befördert werden. Sie tragen deshalb zusätzlich „Nur durch Offizier“.
Jedes Geheimhaltungssystem muss schnell und eindeutig erkennen lassen, auf welcher Stufe das Schriftstück eingeordnet ist. Dazu dienten verschiedene Gestaltungsmittel:
- Farbe: „n. f. D.“ war schwarz gestempelt, die anderen rot. Die deutliche Abstufung zwischen „n. f. D.“ und den ernsthafteren Graden hat sich bis heute erhalten.
- Schrifttype: Antiqua für „Geheim“, Fraktur für die beiden Arten der Kommandosache.
- Mappe: Über „n. f. D.“ waren Verschlusssachen in besonderen Mappen zu transportieren, deren Farbe von außen bereits die Brisanz des Inhalts erkennen ließen. Die Signalfarbe Rot stand ohne Zusatz für „Geheim“, mit einfachen gelben Streifen für eine Kommandosache und mit gekreuzten gelben Streifen für eine Kommandosache-Chefsache.
Das Bild zeigt eine genaue Umsetzung dieses Reglements für eine „nur durch Offizier“ (blau) zu befördernde „Geheime Kommandosache“ (rote Fraktur), die zusätzlich „Chefsache“ war (blau als Teil des zweiten Stempels). Der Abdruck stammt von dem Befehl an den Kommandanten des Linienschiffs Schleswig-Holstein für den Feuerüberfall auf die Danziger Westernplatte am Morgen des 1. September 1939, mit dem der Zweite Weltkrieg begann. Das Dokument stammt aus dem mittlerweile veröffentlichten EHRI-Modul zur militärischen Aktenkunde (das Projekt habe ich 2017 besprochen). Diese eingehende Präsentation vermittelt sehr viel, aber nicht die Formen der Geheimhaltung, die gerade im militärischen Bereich besonders wichtig sind. Jacobsens Fußnote bleibt daher eine wichtige Ressource.
Literatur
Berwinkel, Holger/Kretzschmar, Robert/Uhde, Karsten (Hrsg., 2016): Moderne Aktenkunde. Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 64).
Hering, Rainer/Kretzschmar, Robert (Hrsg., 2013): Zeitgeschichte, Archive und Geheimschutz. Beiträge einer Sektion auf dem 49. Deutschen Historikertag 2012 in Mainz. Stuttgart: Kohlhammer.
Hochedlinger, Michael (2009): Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien/Köln/Weimar: Böhlau.
Jacobsen, Hans-Adolf (1957): Fall Gelb. Der Kampf um den deutschen Operationsplan zur Westoffensive 1940. Wiesbaden: Steiner (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte 16). Zugleich Diss. phil. Göttingen 1955.
Meyer, Hermann (1920): Das politische Schriftwesen im deutschen auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen: Mohr. (Online)
Meisner, Heinrich Otto (1969): Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918. Leipzig: Koehler & Amelang.
Niederhut, Jens/Zuber, Uwe (Hrsg., 2010): Geheimschutz transparent? Verschlusssachen in staatlichen Archiven. Essen: Klartext (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 34).
Rösler, Harald (2015): Bürokunde und ein Blick ins Archiv. Duisburg: Re di Roma.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (29. September 2020). Geheimhaltungsgrade: Eine Fußnote zur Aktenkunde. Aktenkunde. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/axt2
Lieber Holger Berwinkel,
Ich habe diesen Artikel voller Interesse gelesen. Er hat meinen Horizont erweitert!
Vielen Dank.