Neuzeitliche Aktenstücke zu interpretieren, stellt andere Anforderungen als die Lektüre mittelalterlicher Dokumente. Meist sind weniger Rätsel auf dem Weg zur Konstituierung des Texts zu lösen. Das Datum, könnte man meinen, gehöre als Problem ganz in die mittelalterliche Sphäre – vor allem die endlosen Variationsmöglichkeiten des Heiligenkalenders, die in einen Monatstag übersetzt werden müssen. Aber auch diese Regel wird von ihren Ausnahmen bestätigt. Hier ist ein Beispiel nicht nur für das Überleben solcher Gewohnheiten, sondern auch für das Weiterspinnen des Anachronismus’, indem lutherische Theologen nach dem Zweiten Weltkrieg ihre eigenen Festtage kreierten.
Die Urkunden
Es geht um Promotionsurkunden der Theologischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, die nach einem besonders feierlichen Formular ausgestellt wurden. Die Göttinger Theologie ist in ihren Urkunden noch heute konservativ im besten Sinne akademischer Tradition: Die Urkunde kann immer noch in lateinischer Sprache ausgestellt werden, das Formular eine glückliche Synthese von Vorlagen des 18. Jahrhunderts mit den Anforderungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes; vgl. das aktuelle Muster in den Amtlichen Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen 8/2016, S. 200.
Hier geht es um ein kleines Korpus von Ehrenpromotionsurkunden aus den 1940er- und 1950er-Jahren, das im Universitätsarchiv Göttingen verzeichnet wurde. Diese Urkunden verleihen den Grad eines Dr. theol. ehrenhalber verdienten Persönlichkeiten aus (evangelisch-lutherischer) Kirche und Gesellschaft. Um den Wert der Anerkennung zu versinnbildlichen, musste die Fakultät auf das feierliche lateinische Formular, das auch für reguläre Promotionen angehender Theologen benutzt wurde, noch etwas Versinnbildlichung drauflegen, z. B. besondere hochwertiges Leinenpapier, großes Format, Goldschnitt – und eben die außergewöhnliche Angabe des Promotionsdatums nach dem Festtagskalender.
Der Festtagskalender
Die Kennzeichnung der Tage des Jahres nach den Heiligenfesten der christlichen Kirchen ist aus dem Alltagsleben weitestgehend verschwunden. In stark katholischen Zusammenhängen wird man etwa die Marienfeste noch zuordnen können und im regionalen Brauchtum sind Feste wie der Johannistag (24. Juni) noch verankert. Wer sich aber jemals mit mittelalterlichen Urkunden, insbesondere Privaturkunden des späteren Mittelalters, befasst hat, kennt das System, das Tagesdatum durch seine Position im Verhältnis zum nächsten christlichen Feiertag, insbesondere zu den Heiligenfesten, zu bestimmen, nur zu gut.
Dieses Gemenge wird traditionell mit dem Grotefend gebändigt, dem von Hermann Grotefend begründeten Taschenbuch – zuletzt im unverwüstlichen blauen Plastikeinband, das nicht nur dadurch an die Materialtabellen von Ingenieuren erinnert. Dieses Buch war seit 1898 ein selbstverständliches Arbeitsinstrument (zuletzt wohl 2014 2007 aufgelegt, ich benutze Grotefend 1982). Es ist kaum zu fassen, dass es seit dem faktischen Ende der Hahnschen Buchhandlung zum ersten Mal seit Generationen im Buchhandel nicht mehr lieferbar ist. Das Ende einer Institution. Glücklicherweise ist für andere als speziell mediävistische Zwecke auch das Digitalisat der 5. Auflage von 1922 brauchbar oder man benutzt Grotefends ausführliches Handbuch (1891–1898), das als Digitalisat oder als genuine Online-Umsetzung verfügbar ist.
Die Datierungen
Mit solchem Rüstzeug, bei der Bestandsbearbeitung überrascht hervorgekramt zu Archivalien aus einer Zeit, für die man an solche Schwierigkeiten wirklich nicht mehr denkt, geht es zunächst leicht und schnell ans Werk:
Ein bewegendes Zeugnis: Vier Jahre nach Kriegsende, am 29. Juni 1949, dem Peters- und Paulstag, erhält der Bischof von Chichester, George Kennedy Allen Bell, der Freund Bonhoeffers, ein deutsches Ehrendoktorat.
Trotz ausgeprägten Falzes in der Mitte auch kein Problem, wenn man die abweichende evangelische Ansetzung des Festtages berücksichtigt: 21. September 1956, in der Urkunde für den Kirchenkämpfer Wilhelm Henke.
Der Spezialist für christlich-aramäische Texte Hugo Duensing war am 22. Juli 1951 an der Reihe, denn mit Sicherheit wird das Hauptfest Maria Magdalenens gemeint sein. – Es droht, monoton zu werden.
Aber das ist neu. Der Jahrestag des Augsburger Bekenntnisses gehört ja nicht zum klassischen Festtagskalender. Der religiöse Bezug ist aus evangelisch-lutherischer Sicht natürlich gegeben. Dennoch zeigt sich hier ein Anschauungswandel. Die Datierung nach den ökumenischen Heiligen hat ihren ursprünglichen Sinn verloren. Stattdessen wird ein Gedenktag benutzt, der seine Bedeutung nur in Bezug auf die Institution hat, der Ehrende und Geehrter (Walter Holsten) angehörten. Darin liegt durchaus eine Säkularisierung inmitten der Kirche. Beim nächsten Beispiel wird dies noch deutlicher.
Wie bitte?
Nun gut, durch interpretierende Übersetzung aus dem Neulateinischen in Verbindung mit Grundkenntnissen zur institutionellen Verfasstheit der lutherischen Kirchen kommt man auf die Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes, die hier als Festdatum aufgefahren wird. Diese Vollversammlung fand in der Tat 1952 und zwar vom 25. Juli bis zum 3. August in Hannover statt. Gesucht ist aber ein Tagesdatum! Hier ist der ursprüngliche Sinn der Festtagsdatierung ganz in den Hintergrund getreten.
Die offizielle Dokumentation der Versammlung (Lutherischer Weltbund 1952) liefert kein herausragendes Datum, dass sich zur Auflösung anbieten würde. Es handelte sich um eine lineare Abfolge von Arbeitssitzungen ohne zentralen Festakt. Immerhin ist zu erfahren, dass der Geehrte, der US-Amerikaner Paul Empie, Exekutivdirektor des National Lutheran Council und als Vertreter der United Lutheran Church in Hannover anwesend, in der 5. Sitzung am 31. Juli 1952 einen Vortrag zum Lutherischen Weltdienst gehalten hat (Lutherischer Weltbund 1952: 18, 86, 194). Das reicht aber nicht, ob um die Urkunde auf diesen Tag zu datieren. Es ist mangels erläuternder Aktenstücke völlig ungewiss, wann sie ausgestellt und übergeben wurde; besuchte Empie davor oder danach Göttingen? Eine Datierung in diesem genauen Sinne war wohl gar nicht beabsichtigt und bei der beschränkten Rechtswirkung einer Gradverleihung honoris causa auch nicht so wichtig. Es geht um den Erinnerungswert für den Geehrten – ein Souvenir seines Deutschlandsbesuchs zur Vollversammlung des Weltbundes.
Ein Kuriosum, aber auch eine Facette des Beharrungsvermögens inhaltlich ausgehöhlter Formeln. Vielleicht sind in der Leserschaft ähnlicher Fälle (außerhalb der katholischen Kirche) bekannt?
Online gestellt zu Göttingen, in der Vigil des Hl. Silvester A. D. 2019
Archivalien
Universitätsarchiv Göttingen, Theologische Promotionen
- 688: Ehrenpromotion George Bell (1949)
- 692: Ehrenpromotion Hugo Duensing (1951)
- 695: Ehrenpromotion Walter Holsten (1952)
- 696: Ehrenpromotion Paul Empie (1952)
- 705: Ehrenpromotion Wilhelm Henke (1956)
Literatur
- Brincken, Anna-Dorothee von den: Historische Chronologie des Abendlandes. Kalenderreformen und Jahrtausendrechnungen. Stuttgart: Kohlhammer 2000.
- Grotefend, Hermann (1891–1898): Zeitrechnung des Deutschen Mittelalters und der Neuzeit. 2 Bde., Hannover: Hahn.
- Grotefend, Hermann (1982): Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. Bearb. v. Theodor Ulrich und Jürgen Asch. 13. Aufl. Hannover: Hahn.
- Lutherischer Weltbund (1952): Das lebendiger Wort in einer verantwortlichen Kirche. Offizieller Bericht der zweiten Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes. Hannover 1952. Hannover: Lutherhaus.
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Holger Berwinkel (30. Dezember 2019). Urkundendatierung nach Festtagen um 1950. Aktenkunde. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axsy
Sehr geehrter Herr Berwinkel,
vielen Dank für den wieder interessanten und informativen Artikel!
Laut Katalog der Deutschen Nationalbibliothek erschien das „Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit“ von Hermann Grotefend zuletzt 2007 in der 14. Auflage bei Hahn in Hannover: http://d-nb.info/1027382231.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lütjen
Danke, ist korrigiert.