Das wir das noch erleben dürfen: Das Geheime Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt, der Plan zur Aufteilung Polens und Osteuropas, steht online, und zwar als Scans des sowjetischen Alternats. Das ist entscheidend, denn nur dieses Exemplar ist im Original erhalten. Der gewundene Weg von der Unterzeichnung am 24. August 1939 bis zum Upload der Bilddateien auf die russische Website History Foundation am 31. Mai 2019 ist ein Lehrstück in Materialität und Authentizität von Schriftstücken.
Die Veröffentlichung
Über die wissenschaftliche und politische Ausrichtung von History Foundation vermag ich nichts zu sagen; hier interessiert nur das veröffentlichte Material. Insgesamt muss man heute vorsichtig im Umgang mit russischen Dokumentenpublikationen sein. Die Umwertung historischer Fakten im Sinne der Linie des Kremls scheint in vollem Gange zu sein und macht selbst vor dem völkerrechtlichen Verbrechen nicht halt, das in diesem Dokument verkörpert ist. Die FAZ berichtete kürzlich (hinter einer Paywall), wie Putin und Lawrow das Geheime Zusatzprotokoll als gesunde Realpolitik verteidigen.
Vor diesem Hintergrund heißt es wieder, quellenkritisch so genau zu sein, wie es westliche Wissenschaftler schon im Kalten Krieg waren, in dem die Sowjetunion die Existenz des Geheimen Zusatzprotokolls geleugnet hat – im Gegensatz zum eigentlichen Hitler-Stalin-Pakt, dessen Abschluss freilich auch nie geheim war, genauer gesagt: dem Nichtangriffsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR vom 23. August 1939 (der allerdings erst nach Mitternacht und somit am 24. unterzeichnet wurde). Um diesen Vertrag, der schon im Reichsgesetzblatt 1939 II 968 veröffentlicht wurde, in den 100(0) Schlüsseldokumenten hervorragend aufbereitet ist und im Original im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts vorliegt (BILAT R SOW 18), soll es hier nicht gehen, ebensowenig um Zusatzdokumente wie die von Stalin und Ribbentrop abgezeichnete Landkarte mit der deutsch-sowjetischen Demarkationslinie durch Polen, die sogar im Original erhalten ist.
Stattdessen geht es um die aktenkundliche Einordnung des Geheimen Zusatzprotokolls und um seine Überlieferungsformen in West und Ost.
Das Dokument …
Ein Zusatzprotokoll, in dem die jeweiligen territorialen Interessen fixiert werden sollten, war Stalins Forderung für den von Hitler gewollten Nichtangriffspakt. Die Verhandlungen darüber waren kurz. Ribbentrop und Stalin unterzeichneten in Moskau zugleich den öffentlichen Nichtangriffspakt, der nur durch seine unbedingte Neutralitätszusage aus dem Rahmen fiel, und das verbrecherische Geheimprotokoll (Lipinsky 2004: 41–53).
Wenn wir hier von „Protokoll“ sprechen, meinen wir kein Verlaufsprotokoll über den Gang der Verhandlungen, sondern eine Nebenurkunde, die aus dem Regelungsbereich des gesamten Vertragswerks einen besonderen Teil herausgreift. Diese Form ist aus Schlussprotokollen entstanden, die Ausführungsbestimmungen zum Rechtsinhalt der Haupturkunde enthalten (Bittner 1924: 153–155, 221, 224). Die diplomatische Praxis der Gegenwart subsumiert unter der Hilfsfunktion von Protokollen „any supplementary provision of a minor character“ oder nachträgliche Anpassungen eines bereits abgeschlossenen Vertrags (Roberts 2009: Rn. 35.36–37).
In Verdrehung dieser legitimen Funktionen wurden Protokolle aber auch zum Werkzeug der Geheimdiplomatie, um, wie in diesem Fall, nicht Ausführungsbestimmungen, sondern wesentlichen Inhalt das Vertragswerks vor der Öffentlichkeit zu verbergen (vgl. Bittner 1924: 226 Anm. 887). Man könnte sogar sagen, dass hier die inhaltliche Abstufung zwischen Haupt- und Nebenurkunde auf den Kopf gestellt wurde.
Äußerlich handelte es sich gleichwohl um sehr schlichte Nebenurkunden, um einfach gehaltene und sogar schlampig ausgefertigte Schreibmaschinenseiten. Wenn von dem Zusatzprotokoll die Rede ist, dann sind vier Schriftstücke gemeint. Jede Seite hat je eine Fassung des Wortlauts in deutscher und russischer Sprache erhalten, die gleichermaßen verbindlich waren. Das ist eine übliche Praxis; das Sprachfassungen-Paar jeweils einer Seite wird mit einem Fachbegriff als „Alternat“ bezeichnet.
Ich stelle hier die Sprachfassungen gegenüber – links jeweils die im Original erhaltene Seite des sowjetischen Alternats und rechts einen Positivabzug von dem Mikrofilm, der vom deutschen Alternat heute noch vorliegt. Warum das Original verloren ging, werden wir noch sehen. Durch die Reproduktion ergeben sich leichte Verzerrungen des Schriftspiegels.
Die Zahl der Tippfehler ist für ein völkerrechtliches Vertragsdokument bemerkenswert, ebenso dass Molotow die deutsche Sprachfassung beider Alternate in lateinischer Schrift unterzeichnet hat. Diese Umstände deuten auf große Hast bei der Abfassung hin; zu den minimalen textlichen Abweichungen zwischen deutscher und russischer Sprachfassung siehe Lipinsky (2004: 54).
… und seine Überlieferung
Wir haben gesehen, warum sich das Geheime Zusatzprotokoll in vier Schriftstücken niederschlug. Je zwei davon bildeten also die Überlieferung der beiden Vertragspartner.
Das deutsche Alternat befand sich sich in den Geheimakten des Ministerbüros im Auswärtigen Amt. Als der Luftkrieg Berlin erreichte, ließ Ribbentrop diesen Bestand auf Mikrofilm ablichten: 10 000 Aufnahmen auf 20 Rollen, die als RAM-Film bezeichnet wurden (für „Reichsaußenminister“, d. h. Ribbentrop). Anfang 1945, nach der Evakuierung der Registratur aus Berlin, gabelte sich in Ausweichstandorten in Thüringen das Schicksal der primären und sekundären Überlieferung. Die Akten wurden vernichtet, und auch die Filme hätten zerstört werden sollen, wurden durch den Diplomaten Karl von Loesch aber vergraben und später den Westalliierten übergeben (König 1989: 433–435; Kröger/Thimme 1999: 258).
In deren Gewahrsam wurden von den Mikrofilmen Rückvergrößerungen angefertigt, die sofort an die Öffentlichkeit drangen. Auch wenn die Westalliierten in den Nürnberger Prozessen aus Rücksicht auf die Sowjetunion zunächst noch dabei mitspielten, den kompromittierenden Inhalt aus der Verhandlung herauszuhalten, wurden die Rückvergrößerungen des Geheimen Zusatzabkommens schon am 14. Oktober 1945 in einer Debatte des britischen Unterhauses von einem Abgeordneten geschwenkt (Lipinsky 341, 369) – augenfälliger hätte die Rematerialisierung nicht ausfallen können. Aber es waren nicht mehr die Originale!
Original war zu diesem Zeitpunkt nur noch das sowjetische Alternat. Seine Überlieferungsgeschichte ist nicht episch, sondern kafkaesk. In der Weltöffentlichkeit bestritt die sowjetische Regierung hartnäckig, jemals dieses Geheimabkommen abgeschlossen zu haben und erklärte die sekundäre Überlieferung des deutschen Alternats zu einer westlichen Fälschung, denn wo war das materielle Original? Und um diese Desinformation nicht durch Lecks zu gefährden, verschwand das eigene Original im Laufe von vier Jahrzehnten immer tiefer in den Archiven des Machtapparats. Das Außenministerium übergab es in den Fünfzigerjahren dem Archiv des ZK, wo es mehrmals intern verlagert, neu verzeichnet und umverpackt wurde und nur mit der Vollmacht des Generalsekretärs zugänglich war. Gromyko hat es gesehen und später Gorbatschows Büroleiter. Ich vereinfache hier; die minutiöse Rekonstruktion Lipinskys (2004: 322–329) ist sehr lesenswert.
Warum dieser Aufwand? Warum wurde es nicht einfach verbrannt? Das Vertrauen in die eigene Macht, Dinge geheim zu halten, wird mitgespielt haben, ebenso aber auch die Scheu vor selbst zugefügtem Gedächtnisverlust. So wurde die Verkörperung des historischen fait accompli nur verschleiert, aber nicht beseitigt.
Die Existenz des sowjetischen Alternats wurde 1992 in Russland bekannt gegeben, ein Jahr später wurden die Dokumente veröffentlicht. Der RAM-Film befindet sich heute im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts. Das deutsche Alternat des Geheimen Zusatzprotokolls ist auf der Rolle F 19 unter den Nummern 182–185 verfilmt.
Materialität und Authentizität
Die Materialität, also der fühlbare Charakter von Archivgut, steht hoch im Kurs, seit die Digitalisierung die Körperlichkeit der Dinge in unserem Leben insgesamt infrage zu stellen scheint. Für die Archive eröffnet der material turn eine neue Chance, ihre ureigene Kompetenz herauszustellen; das ist die Sicherung von Authentizität durch die Bewahrung von Materialität. Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat das aktuelle Heft seiner Archivnachrichten ganz der Materialität gewidmet, das DHI Paris und die Universität Frankfurt/M. eine Tagung der „Materialität und Textualität“ des Versailler Vertrags – interessant und mutig, denn diesen Vertrag gibt es materiell in seiner authentischen Form ja gerade nicht mehr, was die Tagung natürlich auch thematisiert hat. Für ein öffentliches Ereignis wie den Friedensschluss von Versailles hat das nicht die historisch-politischen Folgen wie im Fall eines Geheimabkommens.
Rückvergrößerungen des Mikrofilms hat der Verfasser in seiner Zeit im Politischen Archiv gern als Exponat für Archivführungen benutzt. Besucherinnen und Besucher, denen angesichts der gewaltigen Archivmagazine im ehemaligen Reichsbanktresor manchmal Zweifel kamen, warum denn das ganze Papier in materieller Form aufbewahrt werden müsse (digitalisieren – schwupp und weg), hatten nach diesem Exempel meist keine Fragen mehr. Vier Blatt Papier, die 1945 verbrannt waren, und vier Jahrzehnte penibelsten historisch-politischen Argumentierens gegen sowjetische Desinformation, obwohl die Tatsache des Zustandekommens und der Inhalt des Zusatzabkommens bereits aus dem deutschen Aktenzusammenhang einwandfrei zu rekonstruieren ist. Es fehlte aber das Papier aus den Händen Ribbentrops und Molotows, um es denjenigen in den Mund zu stopfen, die „Fake News“ schrieen.
Von dieser Affäre bleibt das Staunen über die Wirkungsmächtigkeit des deutschen Alternats trotz seiner verlorenen Materialität und das Überleben des sowjetischen Gegenstücks trotz seiner belastenden Materialität. Vielleicht auch die tröstliche Erkenntnis, wie schwierig es ist, den schriftlichen Niederschlag menschlichen Handelns ungeschehen zu machen. Dann aber auch die Unsicherheit, wie wir in Zukunft historische Authentizität aushandeln werden, wenn unser Diskurs über die Vergangenheit immer weniger durch materielle Zeugnisse strukturiert wird, verbunden mit Erleichterung, wenn doch noch Tinte auf Papier politische List durchkreuzt.
Titelbild: Stalin und Rippentrop nach der Unterzeichnung des Nichtangriffpaktes, Bundesarchiv Bild 183-H27337 via Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0.
Literatur
Bittner, Ludwig (1924): Die Lehre von den völkerrechtlichen Vertragsurkunden. Stuttgart usw.: DVA (Ndr. Hildesheim usw.: Olms 2005).
König, Helmut (1989): „Das deutsch-sowjetische Vertragswerk von 1939 und seine Geheimen Zusatzprotokolle“. In: Osteuropa, S. 413–458.
Kröger, Martin/Thimme, Roland (1999): „Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts im Zweiten Weltkrieg. Sicherung, Flucht, Verlust, Rückführung“. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 47 (2), S. 243–264.
Lipinsky, Jan (2004): Das geheime Zusatzprotokoll zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag vom 23. August 1939 und seine Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte von 1939 bis 1999. Frankfurt am Main usw.: Lang (Europäische Hochschulschriften 3, 991).
Roberts, Sir Ivor (Hrsg., 2009): Satow’s Diplomatic Practice. 6. Aufl., Oxford und New York: Oxford University Press.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (17. November 2019). Hitler-Stalin-Pakt: Lehrstück über Authentizität und Materialität. Aktenkunde. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/axsx