Letztens bin ich auf einige Links gestoßen, die wieder einmal zeigen, wie breit das Feld der Aktenkunde zwischen Früher Neuzeit und dem „Hier und Jetzt“, zwischen Hadernpapier und PDFs ist. Es geht um Hexenverfolgung, um Chiffrierung und um das Weiße Haus.
Hexenakten aus Württembergisch Franken
Über Archivalia wurde gemeldet, dass das Staatsarchiv Ludwigsburg Akten zur Hexenverfolgung digitalisiert hat – über 15 000 Scans, zu denen der angegebene Link nur leider nicht führt. Interessanter finde ich ohnehin, was Klaus Graf zusätzlich verlinkt hat: Eine schon ältere Quellenkunde zu Hexenakten im Staatsarchiv Wertheim, also aus dem württembergischen Teil Frankens. Es werden die verschiedenen Behörden benannt, die bei der Verfolgung zusammenarbeiteten, ihre Arbeitsweise und deren schriftlicher Niederschlag werden charakterisiert, von dort wird der Bogen zu den Archivbeständen geschlagen, und es gibt jeweils eine Beispielabbildung. Knapp, aber sehr instruktiv. Solche einmal online gestellten Angebote laufen immer Gefahr, irgendwann vom Server zu fliegen – vielleicht kann dieses in der Südwestdeutschen Archivalienkunde bei LeoBW, die ich hier schon einmal vorgestellt habe, eine dauerhaftere Heimat finden?
Die Chiffren der Grafen von Nassau
Chiffrierte Texte ohne die dazugehörige Chiffre sind der Albtraum von Diplomatiehistoriker/innen im Archiv. Das Phänomen ist aktenkundlich natürlich bekannt, siehe z. B. Hochedlinger (2009: 67). Was aber vor allem benötigt wird, sind Beispiele für historische Chiffren und ihre Anwendung, d. h. vor allem: Auflösung.
Das Hessische Landesarchiv hat jetzt eine von Rouven Pons verfasste Präsentation mit reichem Beispielmaterial aus der diplomatischen Korrespondenz der Nassauer im 17. Jahrhundert veröffentlicht (freundlicher Hinweis von Karsten Uhde) – farbig, gut aufbereitet und mit Links zu Digitalisaten der Chiffrensammlung, auch wenn diese nur vom Microfiche gescannt wurden.
Das PDF des Mueller-Berichts
Sprung in die Gegenwart: PDF-Forensik war hier schon einmal Thema. Jetzt lädt der Mueller-Bericht über die russische Einflussnahme auf den amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf von 2016 dazu ein. Das Konsortium „PDF Association“, also eine berufene Instanz, hat eine faszinierende Anatomie des Dokuments veröffentlicht (via Daring Fireball). Duff Johnson kann seine Fassungslosigkeit kaum verbergen, dass das US-Justizministerium den Bericht aus der von Mueller erhaltenen Datei ausgedruckt, passagenweise geschwärzt und dann wieder eingescannt hat. Das Ergebnis ist eine viel zu große Datei von trotzdem minderwertiger Abbildungsqualität und ohne hinterlegten durchsuchbaren Text. Und doch – das ist interessant – sind Strukturdaten hinterlegt, die aber nicht zur Struktur des Berichts passen, sondern rätselhafte Spuren des Redaktionsprozesses sind.
Der Artikel schließt mit ebenso interessanten kulturellen Bemerkungen zur Rolle des PDFs in der digitalen Informationswelt: Das „Einfrieren“ in ein layoutstabiles Format gehört zu den Konnotationen eines „authentischen“ Dokuments, was freilich nur eine müde Imitation der Irreversibilität von Papier als Schriftträger ist.
Das Zwischenmaterial des Weißen Hauses
Das PDF nimmt heute also den ideellen Gegenpart zu all den formlosen Notizen und Kritzeleien von Funktionsträgern ein, den früher die förmliche Aufzeichnung auf Papier hatte. Diese ephemeren Formen pragmatischer Schriftlichkeit werden meist nicht überliefert. Sie sind reif für den Aktenvernichter, wenn auf ihrer Grundlage das förmliche Dokument niedergelegt wurde. Ich habe diese Unterlagengruppe als „Zwischenmaterial“ bezeichnet (Berwinkel 2016: 34 f.).
Mueller hat bei seinen Recherchen solches Material aber gefunden. Es stammt vom Notizblock einer Mitarbeiterin des Rechtsberaters im Weißen Haus und liefert offenbar detaillierte Sachstandsberichte zur Wahrnehmung der laufenden Untersuchung im Umfeld des Präsidenten Trump.
Ein seltener Glücksfall, gerade in der Ära Trump, in der die offizielle Dokumentation bewusst reduziert wird. Trump verzichtet, wie man liest, in seinen Vier-Augen-Gesprächen mit anderen Staats- und Regierungschefs sogar auf die obligatorischen Dolmetscheraufzeichnungen. Angesichts der inhaltlichen Brisanz seiner Unterredungen mit Putin oder Kim Jong-un bekommt das Gebot der Aktenmäßigkeit des Regierungshandelns hier eine lange vergessene Qualität, sodass jetzt Organisationen der amerikanischen Zivilgesellschaft, darunter das in Kreisen der modernen Diplomatiegeschichte legendäre National Security Archive, Klage erhoben haben. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Historiker wollen den amerikanischen Präsidenten gerichtlich dazu zwingen, Protokolle seiner diplomatischen Gespräche anzulegen. Godspeed, kann man ihnen nur wünschen!
Literatur
Berwinkel, Holger (2016): „Zur Kanzleigeschichte des 20. Jahrhunderts – ein Versuch“. In: Kretzschmar, Robert u. a. (Hrsg.) Moderne Aktenkunde. Marburg: Archivschule (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 64), S. 29–50. (Online)
Hochedlinger, Michael (2009): Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien: Böhlau.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (9. Mai 2019). Von der Hexenakte zum PDF: Aktenkundliche Link-Lese. Aktenkunde. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/axsr
Ein Gedanke zu „Von der Hexenakte zum PDF: Aktenkundliche Link-Lese“