Ein Muster preußischen Geschäftsgangs

Diesen Text hätte ich mir während der Ausbildung an der Archivschule Marburg als Hilfsmittel gewünscht: eine konzise Darstellung, wie eine größere preußische Behörde in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg gearbeitet hat. Das Verständnis des Geschäftsgangs ist das A und O der Aktenkunde. In einem Verwaltungshandbuch des Jahres 1912 habe ich eine Art Mustergeschäftsordnung gefunden und diese online gestellt. Sie kann als Referenz dienen, um die auf den ersten Blick verwirrenden Rollen und Handlungen der Akteure im Geschäftsgangs zu durchschauen und die archivische Überlieferung einer Behörde quellenkritisch zu durchdringen.

Das Handbuch von Großkopff und v. Brandenstein (1912) wurde für Kassen- und Bürobeamten geschrieben, also die unteren Ränge der allgemeinen Verwaltung, und bemüht sich um eine eingängige Darstellung. Der Aufbauorganisation und dem Geschäftsgang ist der abschließende Paragraph 58 gewidmet (S. 287–299).

Dieser Paragraph ist jetzt als statische Seite auf Aktenkunde verfügbar.

Mein Exemplar habe ich auf dem Flohmarkt gefunden. Es gehörte einst wohl einem Forstbeamten im Göttinger Stadtwald. Das zeigt, dass es nicht nur für die Reichs- und preußische Verwaltung geschrieben war. Der Bezugspunkt zumindest des § 58 ist aber ganz klar der preußische Regierungspräsident, die klassische Mittelbehörde schlechthin.

Ich habe den Text mit Tesseract 4.0.0 und dem Modul deu_frak gescannt, einmal Korrektur gelesenen, das Ergebnis in Markdown kodiert und als HTML in WordPress eingefügt – natürlich im ClassicEditor. Ich habe die alles andere als konsistente Gliederung und Auszeichnung der Vorlage beibehalten. Im Original fett Gedrucktes ist auch fett wiedergegeben, gesperrter Text dagegen kursiv. Absätze innerhalb nummerierter Listen musste ich des Markups wegen zusammenziehen.

Was kann man daraus lernen? Wie Beamte in einer arbeitsteiligen Organisation Akten produziert haben, und zwar in der Zeit maximaler Verschriftlichung der Arbeitsgänge. In dem einen Satz „Das Geschäftstagebuch bildet die formale Grundlage eines jeden staatlichen Geschäftsverkehrs“ (S. 291) offenbart sich die ganze Tiefe dieser verwaltungsgeschichtlichen Epoche, die Historiker/innen ein derart reiches Quellenmaterial bereitgestellt hat.

Dabei sind wir schon am Ende dieser Epoche. Ausufernde Aufgaben und immer größere Dienststellen durchziehen als roter Faden dieses Handbuch, das sich noch Verwunderung darüber leisten kann, dass Behörden in Abteilungen untergliedert werden müssen. Im letzten Abschnitt mit dem bezeichnenden Titel „Anforderungen der Neuzeit“ ist der Weg in die Büroreform der 1920er Jahre mit ihren Einsenderkarteien und Schnellheftern vorgezeichnet, auch wenn die Verfasser – siehe den Satz zum Geschäftstagebuch – noch in der guten alten Zeit eiserner Laufkontrolle über jedes einzelne Schriftstück stehen.

Der Text ist eine allgemeine Einleitung in die Arbeitsweise der Behörden am Ende der aktenkundlichen Klassik und kann die Arbeit mit konkreten Aktenbeständen erleichtern, wenn die spezifische Geschäftsordnung der jeweiligen Behörde nicht überliefert ist. Er enthält zudem einige interessante aktenkundliche Details, etwa dass auch Weisungen der Oberpräsidenten der Provinzen (nicht nur der Ministerien) als Erlasse firmierten (S. 298). Das bemühte Eindeutschen alter Fachausdrücke und die kleine Kanzleistilkunde (S. 297 f.) führen an die Sprache der zeitgenössischen Praktiker heran.

Zur Einordnung der kanzleigeschichtlichen Stellung empfehlen sich die einschlägigen Abschnitte bei Enders (2004), zur Konzeptualisierung des klassischen preußischen Geschäftsgangs bei den Regierungen Menne-Haritz (1997).

Literatur

Enders, Gerhart (2004): Archivverwaltungslehre. Hg. v. Eckart Henning und Gerald Wiemers. 3. Aufl. Ndr. Leipzig: Leipziger Universitätsverlag.

Großkopff, Julius und Brandenstein, Karl von (1912): Handbuch für den Verwaltungsdienst. Bd. 1. 5. Aufl. Berlin: Heymann.

Menne-Haritz, Angelika (1997): „Schriftlichkeit im Entscheidungsprozeß der Verwaltung. Die Geschäftsordnung der preußischen Regierung Kassel von 1867“. In: Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte 9 , S. 83–96.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (14. Februar 2019). Ein Muster preußischen Geschäftsgangs. Aktenkunde. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/axsp


3 Gedanken zu „Ein Muster preußischen Geschäftsgangs

  1. Lieber Herr Berwinkel, sehr schön, Glückwunsch zu diesem Ergebnis und dem schönen Post! Da nun aus Tesseract HMTL der Schritt nach (TEI-)XML nicht so weit ist: Hätten Sie nicht Lust, die Quelle entsprechend kodiert auch im @textarchiv zu veröffentlichen? Siehe dazu http://www.deutschestextarchiv.de/dtae und zum Ziel-Format, dem DTA-Basisformat (DTABf) http://www.deutschestextarchiv.de/doku/basisformat/. Wenn ja, schreiben Sie mir doch einfach per Mail. Alles Gute und viele Grüße, Christian Thomas

  2. Vielen Dank für diesen wichtigen Text. Bei schneller Durchsicht sind mir allerdings zum Ende von S. 296 “Portopflichtigleit” und “Postzustelluug” als Fehler aufgefallen, die mit der technischen Umsetzung zusammenhängen dürften. Wenn es möglich wäre, den Textausschnitt im Original als pdf beizusteuern, könnte crowdsourcing die Fehlerzahl gen 0 treiben.

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