Wo wir schon von den Weimar-Digitalisaten in Invenio sprechen: Das Stöbern lohnt sich nicht nur wegen der erstrangigen historischen Bezüge. Auch aktenkundlich ist einiges dabei, eine interessante Geschäftsordnung zum Beispiel. Die Neigung der Archivarinnen und Archivare zu solchen „spannenden“ Quellen gilt in den Augen der historischen Zunft ja fast als déformation professionelle – doch zu Unrecht. In den Bemühungen der revolutionären Reichsregierung um die Geschäftsgangstechnik spiegelt sich unmittelbar die Verfassungsgeschichte.
Die Revolution und der Geschäftsgang
Dass Digitalisate nicht direkt verlinkt werden können, ist eines der Probleme von Invenio. Hoffen wir auf die nächsten Versionen. Man arbeitet sich also am besten über die Signatursuche im Bestand R 43 zur Nr. 2481, „Geschäftsgang“, einem dünnen Aktenband mit der Laufzeit 12.11.1918–6.2.1919, vor.
Drei Tage, nachdem Philipp Scheidemann die Republik ausgerufen hatte, stand schon eine rudimentäre Geschäftsordnung auf der Agenda der Volksbeauftragten (Bl. 2.). Allerdings scheint es beim Entwurf geblieben zu sein, der mit dem Vermerk cessat unverrichteter Dinge zu den Akten verfügt wurde.
Dass jeder der Herren Revolutionäre ein durch Namensschild kenntlich gemachtes Büro beziehen konnte, war zweifellos wichtig. Der Entwurf kreist aber zum das zentrale Problem des Umbaus der früheren Reichsleitung zu einem Kollegialorgan. Bekanntlich gab es im Kaiserreich mit dem Reichskanzler nur einen einzigen dem Parlament verantwortlichen Minister; die Reichskanzlei war seine Geschäftsstelle. Die „Ämter“ genannten Ressorts wurden von beamteten Staatssekretären geleitet. Nun gab es eine echte Regierung mit einzeln verantwortlichen Fachministern. Das Zeichnungsrecht musste in diesem Kreis ebenso geregelt werden wie die Behandlung der Eingänge.
Das Gegenteil zu diesen knappsten Regelungen war der elaborierte Entwurf vom 1. Dezember, der den Blick des erfahrenen Beamten verrät und Gegenstand intensiver Revision war (Bl. 6–11). Hier ist in jedem Absatz das Bemühen zu spüren, die Volksbeauftragten, als wären sie beamtete Staatssekretäre, eng und nahtlos in den hergebrachten Geschäftsgang preußischen Stils einzubetten. Aktendisziplin haben sie zu wahren, alles über das Büro als zentrale Schaltstelle zu leiten, wo mit Journalen und Indices durch fortlaufende aktualisierende Eintragung der Bearbeitungsschritte volle Kontrolle über den Laufweg jedes Schriftstücks ausgeübt wird.
Der aktenmäßige Niederschlag solcher Kontrolle ist der Traum der Historiker, weil er – wie anhand der Julikrise 1914 zu sehen – einen weitgehenden Nachvollzug der Entscheidungsfindung erlaubt. Der einheitliche Geschäftsgang gerät aber in Gefahr, wenn sich der politische Mandatsträger im Zentrum des Ministeriums seine private Registratur schafft.
Die Tätigkeit der Reichskanzlei als Geschäftsstelle des Rats der Volksbeauftragten, der sich zum Jahresende schon „Regierung“ nannte, lief noch nicht rund. Diplomatische Depeschen gingen auf dem Weg vom Auswärtigen Amt in die Reichskanzlei verloren, was in der kritischen Lage des Reichs zu einer Katastrophe führen konnte (Bl. 20). Hier war das zu Kaisers Zeiten eingespielte, von Meyer (1920: 68–70) beschriebene, Verfahren zur Einbindungen der obersten Staatsgewalt in die Außenpolitik, das früher auch in norwegischen Fjorden funktioniert hatte, zusammengebrochen.
Der Vorschlag der Bankangestellten
Wie es dazu kam, dass am 31. Dezember 1918 zwei Mitarbeiter der Deutschen Bank den Entwurf einer Geschäftsordnung vorlegten (Bl. 26–29), ist aus dem Aktenzusammenhang nicht zu sehen. Er wurde sicher angefordert, und dies wohl nicht von den erfahrenen Beamten. Offensichtlich waren die Mängel im Geschäftsbetrieb gravierend genug, dass externe Expertise nötig schien. Ob davon etwas umgesetzt wurde, müsste durch vergleichendes Aktenstudium untersucht werden.
Die Bankangestellten kamen aus einer anderen Welt des Umgangs mit Schriftgut, die vom Gedanken der Effektivität beherrscht wurde: Die Schriftstücke sollten ihren Zweck erfüllen. Dann musste ihre Bearbeitung auch nicht Schritt für Schritt kontrolliert werden. Häufig verstand sich aus dem Geschäftsprozess von selbst, wo im Betrieb ein Stück nur liegen konnte. Wozu also ein Journal führen (Neuß 1954: S. 294, 298–299)?
Im Vergleich dazu ist der Entwurf eher konservativ (auch hier müsste verglichen werden, um anhand von zeitgenössischem Geschäftsschriftgut der Deutschen Bank eine fundiertere Einschätzung zu treffen). Insbesondere wird das Journal nicht infrage gestellt. Bestimmte Eingänge werden davon ausgenommen, was in der Reichskanzlei aber auch schon praktiziert wurde (Bl. 5). Die neuralgischen Depeschen sollten sogar besonders journalisiert werden.
Neu ist die detaillierte Vorgabe kombinierter Eingangs- und Ausgangsstempel als alternativem Instrument der Laufkontrolle (Bl. 28):
Dieses Element liegt quer zum Gedanken des Journals als dem Auskunftsmedium über den Verbleib von Schriftstücken und weist in eine Zukunft ohne Journal.
Der Entwurf der Bankangestellten ist vor allem oberflächlich moderner als jener der Beamten, doch in einem Punkt geht er substantiell weiter auf die neue Lage ein: Es wird akzeptiert, dass die Minister und ihre Büroleiter Fremdkörper eigenen Rechts in der bürokratischen Organisation sind und eigene Aktenbestände pflegen, die der Kontrolle der Zentralregistratur entzogen sind. Nichts anderes verbirgt sich hinter dem frommen Wunsch auf Bl. 29:
Sollte Anlass vorhanden sein, dass eine Angelegenheit der R. K. in den Privatakten des Volksbeauftragten bleibt, so ist dies durch eine Kopie des Eingangsschreibens zu bewerkstelligen.
Von hier führt eine direkte Linie zur Entfremdung amtlichen Schriftguts in privatdienstlichen Handakten von Mandatsträgern als drängendem Problem der archivischen Überlieferungsbildung in unserer Gegenwart.
Auf dem Weg zur GGO
Erst der im letzten Satz des Entwurfs wird lapidar vorgeschlagen, die Journale und Indices, von denen zuvor die Rede war, durch Karteikarten zu ersetzen, z. B. in Form der in Bibliotheken gebräuchlichen Kapseln.
Reduzierung der Eintragungen, bloße Registrierung von Ein- und Ausgang statt voller Laufkontrolle, Einsatz von Karteien statt Amtsbüchern – darin erweist sich der Entwurf doch als Beitrag aus der Wirtschaft zu den jahrzehntelangen Entwicklungen in der Verwaltung, die als „Büroreform“ bezeichnet wurden (vgl. Enders 2004: 56 f., 65 f., Brachmann 1959: S. 8).
Nach Anfängen in Preußen war seit dem Ende des Ersten Weltkriegs die expandierende Reichsverwaltung der Motor der Reform. Mit dem Allgemeinen Teil der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsregierung schuf sie 1926 das zentrale Dokument der heißen Phase der Büroreform (Brachmann 1959: 10).
Diese „GGO I“ war der Endpunkt der geschäftstechnischen Formierung einer modernen Regierung im Deutschen Reich nach der Revolution von 1918, deren Anfänge sich in diesem Aktenband der Reichskanzlei verfolgen lassen.
P. S. Natürlich wäre dieser Beitrag passender erst im November erschienen. Aber dies ist Beitrag Nr. 100 auf Aktenkunde, und da sollte es schon etwas weltgeschichtlich werden 🙂
Literatur
Brachmann, Botho (1959): „Zur Geschichte der Büroreform“. In: Archivmitteilungen 9 , S. 6–14.
Enders, Gerhart (2004): Archivverwaltungslehre. 3. Aufl., Ndr. Leipzig: Universitätsverlag.
Meyer, Hermann (1920): Das politische Schriftwesen im deutschen auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen: Mohr.
Neuß, Erich (1954): Aktenkunde der Wirtschaft. Kapitalistische Wirtschaft. Berlin (Ost): Rütten & Loening (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung 4).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (9. September 2018). 1918: Die Revolution im Geschäftsgang. Aktenkunde. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axsk
Ich bitte um Entschuldigung! Hier der korrekte Link:
https://invenio.bundesarchiv.de/basys2-invenio/direktlink/957a34f6-4c6f-4bdc-b1a6-037b723d3e72/
Ich hatte zuerst versehentlich die interne Verlinkung angegeben.
Sooo muss Technik – sooo muss Zugang! Vielen Dank für die Ergänzung, das macht den Artikel umso nachvollziehbarer und spannender.
Sooo muss Bundesarchiv 🙂
Eine spannende Auseinandersetzung mit einer Quelle des Bundesarchivs – vielen Dank!
Hier noch der Direktlink zur Aktensignatur R 43/2481 in invenio:
http://barch/basys2-invenio/direktlink/957a34f6-4c6f-4bdc-b1a6-037b723d3e72/
Von dort aus ist es nur noch ein Klick bis zum Digitalisat!
Danke für die Ergänzung, Frau Zahnhausen. Der Link führt bei mir aber jetzt gerade zum Fehler 404: Seite nicht gefunden. Die URL-Syntax erscheint mir auch merkwürdig.
Habs ebenfalls probiert: Direktaufruf des obigen Links in Firefox führt zur Nachricht, der Server werde nicht gefunden. Aufruf von Invenio mit Reinkopieren des Links führt zu Fehler 404.
Die Direktverlinkung zur Verzeichnung in Invenio scheint jetzt stabil zu funktionieren: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Ueber-uns/Aus-unserer-Arbeit/invenio-direktlinks.html via https://blogweimar.hypotheses.org/1242. Das zitierte Archivale ist also unter https://invenio.bundesarchiv.de/basys2-invenio/direktlink/957a34f6-4c6f-4bdc-b1a6-037b723d3e72/ zu finden. Diesen Weg zum Link als “kleinen Umweg” zu charakterisieren, dürfte jedoch nicht unstrittig sein.