Schlagwort-Archive: Innere Merkmale

Geheimhaltungsgrade: Eine Fußnote zur Aktenkunde

Der Titel hat einen doppelten Sinn: Zufällig bin ich in den Fußnoten einer alten Dissertation auf eine kleine Abhandlung zur Kennzeichnung von Verschlusssachen in der Wehrmacht gestoßen. Leider ist das ganze Thema der Geheimhaltung und ihrer Spuren in den Akten außerdem nur eine Fußnote in der aktenkundlichen Literatur. Auch unsere Moderne Aktenkunde (Berwinkel/Kretzschmar/Uhde 2016: 39) streift das Thema nur. Dabei sollte man für die Archivarbeit über ein Basiswissen zur Geheimhaltung und ihren sichtbaren Merkmalen verfügen.

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Trump, das Selenskyj-Protokoll und die Geheimhaltung

Seit Wochen möchte ich hier wieder etwas zum 18. Jahrhundert schreiben, aber dauernd kommen heutige Staatsmänner dazwischen, die auf aktenkundlich relevante Weise Politik machen. Nach Boris Johnson nun also schon wieder Donald Trump. Das Protokoll seines Telefonats mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj ist ein Computerausdruck, dessen Inhalt wenige Ansatzpunkte für die aktenkundliche Analyse bietet – umso mehr jedoch die darauf angebrachten Vermerke über Geheimhaltung und deren Löschung. Denn diese „Einstufung“ ist der Stein des Anstoßes für das jetzt begonnene Amtsenthebungsverfahren.

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Von der Hexenakte zum PDF: Aktenkundliche Link-Lese

Letztens bin ich auf einige Links gestoßen, die wieder einmal zeigen, wie breit das Feld der Aktenkunde zwischen Früher Neuzeit und dem „Hier und Jetzt“, zwischen Hadernpapier und PDFs ist. Es geht um Hexenverfolgung, um Chiffrierung und um das Weiße Haus. Von der Hexenakte zum PDF: Aktenkundliche Link-Lese weiterlesen

Genschers Marginalien – ein Rätsel (1)

Randbemerkungen – vornehmer: Marginalien – sind eine Quellengruppe für sich. Sie sind Vermerke oder Verfügungen, die an den Rand eines Schriftstücks oder zwischen die Zeilen, neuerdings auch auf Klebezettel oder sonst wohin gekritzelt werden.

Entscheidungsträger bewerten damit die Informationen und Empfehlungen, die ihnen der nachgeordnete Apparat vorlegt, und steuern das weitere Vorgehen. Für die Geschichtswissenschaft sind die Randbemerkungen oft wichtiger als das Schriftstück auf dem sie stehen. Paradebeispiele, die uns hier schon beschäftigt haben, sind die Marginalien Wilhelms II. betr. den Baron Fredericks bzw. das Aufräumen mit den Serben aus der Julikrise 1914.

Man muss sie nur lesen können.

Wilhelm schrieb noch manierlich. Die technische und kulturelle Entwicklung des Schreibens mit der Hand hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts das Problem der Unleserlichkeit in neue Größenordnungen expandiert. Wir haben es schon bei Walter Scheel gesehen. Das beste Beispiel ist freilich sein Nachfolger im Auswärtigen Amt: Hans-Dietrich Genscher.

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Schreiben und abschreiben – Gedanken über einen besonderen Lutherbrief

Ein Gastbeitrag von Karsten Uhde (Marburg)

Im Lutherjahr haben Lutherbriefe Konjunktur. Das Erfurter Augustinerkloster bietet die Faksimiles zweier „Trostbriefe“ Luthers samt Transkription für erschwingliche zwei Euro zum Kauf und im Februar 2017 wurde ein Lutherbrief bei einer Auktion für 100 000 Euro angeboten.

Allerorten werden Ausstellungen mit Originalschreiben des Reformators gezeigt und kaum eine Archivzeitschrift kommt ohne einen Artikel über Archivalien mit Lutherbezug aus1.

Warum also eine weitere Abhandlung über Luther, noch dazu über eine Abschrift eines Lutherbriefes und nicht über dessen Original, das im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden liegt?

Der Grund liegt einerseits in dem ungewöhnlichen Stil des Stückes, der sich deutlich vom damals Üblichen abhebt, andererseits aber auch in der vergleichsweise umfangreichen Editionsgeschichte, die ein eigenes Kapitel zum Thema „Abschreiben“ beitragen kann.

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