Das Ich des Fürsten als Revolution: Die Kabinettsorder

Mit Kabinettsordern wurde Geschichte geschrieben. Sie sind auch aktenkundlich interessant. Man kann daran sehen, dass die Typisierung von Schriftstücken im Sinne der “systematischen” Aktenkunde kein Selbstzweck ist, sondern der praktischen Quellenkritik dient.

Die aktenkundliche Forschung ist von der Kabinettsorder hingerissen. Immer gern wird Meisners (1969: 151) Diktum vom “scharf geschliffenen Instrument monarchischer Selbstregierung” zitiert. Eine “spektakuläre Schreibenform” sei sie, so Kloosterhuis (1999: 527). Andererseits aber auch bloß „ein Anwendungsfall des Handschreibens“ (Meisner 1935: 30).

Das letzte ist realistisch für einen simplen – umgangssprachlich würden wir sagen: Brief des Herrschers an einen Untertanen. Eben in der radikalen Vereinfachung lag aber das Revolutionäre.

Die Kabinettsorder war eine Weisung, die aus dem Kabinett erging. Sie war die eine Spielart der Kabinettsbefehle; die andere war das Kabinettsdekret. Beiden war gemeinsam, dass die Ausfertigungen nicht in Vertretung gezeichnet werden konnten. Nur der Fürst selbst konnte unterschreiben (Meisner 1935: 34).

Dekret und Order unterschieden sich fundamental in der grammatischen Konstruktion: Das Dekret stand im objektiven Stil, war also unpersönlich geschrieben. In der Order aber sprach der Herrscher mit “Ich” direkt zu seinem Untertan.

Die angebliche älteste Kabinettsorder: 1713 April 1
Die angebliche älteste Kabinettsorder: 1713 April 1

Klinkenborg (1915) hat dieses Faksimile der angeblich ältesten Kabinettsorder veröffentlicht, datiert wenige Wochen nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. von Preußen und der Einrichtung des Kabinetts als Behörde, die nur ihm selbst unterstellt war. Das Stück sei eigenhändig vom Kabinettsekretär Ehrenreich Bogislaus von Creuth geschrieben worden.

Berufene Kenner weisen auf das Datum 1. April hin und darauf, dass das Original im Archiv nicht aufzufinden sei. Einen gelehrten Scherz wollen wir Klinkenborg aber nicht unterstellen. Jedenfalls ist das denkbar schlichte Formular der Kabinettsorder klar zu erkennen. Es geht auch eher darum, was hier nicht zu sehen ist: das bombastische Kanzleizeremoniell, mit denen Weisungen des Herrschers normalerweise ausgestaltet wurden (man vergleiche Hochedlingers Beispiele für Reskripte und Dekrete).

Die Kabinettsorder steht auf einem Bogen im Quart-Format (statt Folio), der Platz wird vollständig ausgenutzt (statt verschwenderischen Leerraum zu lassen), eine Selbstbezeichnung (Intitulatio) fehlt, der Text beginnt direkt mit der Anrede “Lieber …” und endet mit der Gnadenversicherung “bin euer wohlaffektionierter”. Der ganze Text bildet bis zu Unterschrift einen ungegliederten Block, nur das Datum ist herausgerückt. Dazwischen steht immer wieder “ich” als Zeichen des Briefstils.

Friedrich Wilhelms wollte sein Königreich führen, wie das Amt Wusterhausen, das er als Kronprinz verwaltet hatte: direkt, effizient, schnörkellos. Ein Amtmann erteilte seine Weisungen als einfache Beamtenbefehle im Briefstil mit “ich”. Dieses Stils hatte sich der Kronprinz außerdem für seine persönliche Korrespondenz mit Offizieren und Beamten bedient; solche echten Briefe des Fürsten werden als Handschreiben bezeichnet (Meisner 1935: 30; Kloosterhuis 1999: 527).

Es ist bezeichnend, war aber eine Revolution, dass er diesen Stil nach der Thronfolge einfach beibehielt. Nur die am Briefschluss übliche Diensterbietung, die Gleichrangigkeit der Briefpartner signalisierte, musste durch ein Zeichen der Überordnung eingetauscht werden: das charakteristische “wohlaffektioniert”. Wenn die Order auf Französisch abgefasst war (wir sind im 18. Jh.), wurde diese Gnadenversicherung durch eine Gottesschutzformel ausgetauscht: “Sur ce je prie Dieu qu’il vous ait en sa sainte et digne garde” (Korn 1973: 228 f.).

Ein Beispiel für eine Kabinettsorder in französischer Sprache.

Mit Handschreiben flott einen Befehl zu erteilen, war keine Erfindung des Jahres 1713; schon der Große Kurfürst hatte Privates und Dienstliches in der Korrespondenz mit Vertrauten vermischt (Korn 1973: 225-227). Es war auch nichts spezifisch preußisches: Die vergleichbare österreichische Form des Handbillets ist schon seit dem frühen 17. Jahrhundert nachweisbar (Hochedlinger 2009: 189 f.; Beispiel). Und andere deutsche Territorien folgten den beiden Großmächten mit regionalen Ausprägungen nach (Meisner 1935: 30; Korn 1973: 229; Moormann 1980). Aber in Preußen hat man den Schriftstücktyp besonders konsequent als geeigneten Ausdruck der Form des Regierens aus dem Kabinett gebraucht.

Im Zuge der Reformen von Stein und Hardenberg wurden die Kurialien ganz weggelassen. Es entstand die vereinfachte Kabinettsorder, die mit dem Übergang zum Verfassungsstaat zum Allerhöchsten Erlass wurde, der – gewichtiger Unterschied! – vom zuständigen Minister gegengezeichnet werden musste, sofern es sich nicht um militärische oder geistliche Angelegenheiten handelte (Meisner 1935: 32).

Die Kabinettsorder brachte zunächst Verwaltungsvereinfachung: Die mündliche Weisung des Herrschers konnte schneller und einfacher in Papier umgesetzt werden. Außerdem konnte der Empfänger den Inhalt leichter aufnehmen; man könnte von untertanennaher Verwaltungssprache reden und die Kabinettsorder in die Diskussion um Verwaltungssprache und Herrschaftsausübung einbringen. In ihr spiegelt sich die Verfassungsgeschichte zwischen Absolutismus und Konstitution.

Zurück zur Ausgangsfrage: Was bringt es, den Typ eines Schriftstücks festzustellen, also eine Kabinettsorder als solche zu bestimmen und von anderen Typen zu unterscheiden?

Der Typ ergibt sich aus einzelnen physischen und stilistischen Merkmalen. Die Typisierung erzeugt eine Erwartung, welche formalen Elemente in einem Schriftstück auftauchen sollten. Sie erlaubt also die Feststellung von Abweichungen, denen angesichts der eng an Tradition und Zeremoniell gebundenen Kanzleisprache unterstellt werden kann, dass sie gewollt waren und Bedeutung trugen.

Bei der Kabinettsorder waren die Variationsmöglichkeiten aufgrund der engen Verwandtschaft mit dem Handschreiben subtil und vielfältig. Elemente der einen Stilform konnten problemlos in die andere eingesetzt werden, um die inhaltliche Mitteilung zu nuancieren:

“Kam einem nachgeordneten Adressat ein hoher Rang zu, konnte der Kommandoton der Ordre vor allem in der Inscriptio oder bei der Schlußcourtoisie durch Elemente des (…) Handschreibens gleichsam gemildert werden – wie es aber auch umgekehrt möglich war, den Ton durch Sanctio oder verdrehte Schlußcourtoisie zum Donnerwetter zu steigern.” (Kloosterhuis 2011: 16).

Wenn ein Kabinettsorder mit “bin Euer gar nicht wohlaffaktionierter” (Kloosterhuis 1999: 528), dann wird das seinen Eindruck beim Empfänger nicht verfehlt haben. Genauso stach es heraus, wenn das schlichte “Mein lieber” zu Beginn durch Titel und Prädikate erweitert wurde, was u. a. bei Geistlichen und Professoren üblich war (Korn 1973: 227 f.).

Ohne eine Vorstellung a priori vom Erscheinungsbild einer Kabinettsorder können solche Nuancen übersehen werden.

Ob ein Handschreiben oder eine Kabinettsorder ausgewählt wurde, um eine Nachricht zu transportieren, lässt Rückschlüsse auf die Stellung der Korrespondenzpartner, auf Beziehungen und Abhängigkeiten realer wie perzipierter Natur zu.

Korn (1973: 228) bringt den Fall der Schreiben im Briefstil, die Friedrich II. von Preußen an den Kronprinzen Friedrich (II.) von Hessen-Kassel richtete, der als General in seinen Diensten stand. Sie enthalten Weisungen und müssten der Funktion nach Kabinettsorders sein, die Formen sind aber die der Fürstenkorrespondenz: Anrede als Fürst und Vetter, Briefschluss mit “Ich bin Ewer Liebden Freundwilliger Vetter”.

Mohrmann (1980: 60 f.) zeigt instruktiv, wie sich die Korrespondenz Karl Wilhelm Ferdinands von Braunschweig mit dem Befehlshaber der braunschweigischen Truppen im amerikanischen Unabhägigkeitskrieg, dem General Riedesel, im Moment der Thronbesteigung änderte: Schrieb vorher der Kronprinz aus Anteilnahme am Schicksal der Armee an einen hochwohlgeborenen General und erbot ihm ergebene Dienste, so erteilte er nachher als regierender Fürst Befehle an den lieben Herrn General und schloss wohlaffektioniert.

Man darf die Systematisierung der Stilformen nicht übertreiben. Die aktenkundlichen Termini basieren auf dem zeitgenössischen Kanzleigebrauch, sind aber abstrahierte Forschungsbegriffe. Die reale Aktenwelt im Archiv ist voller Abweichungen von der rekonstruierten Form. Aber darum geht es ja.

Ein Schriftstück systematisch seinem Typ nach bestimmen heißt vor allem, Abweichungen festzustellen, die den nichtverbalen Subtext einer Nachricht konstituieren.

Literatur

Hochedlinger, Michael 2009. Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien.

Klinkenborg, Melle 1915. Die Stellung des Königlichen Kabinetts in der preußischen Behördenorganisation. In: Hohenzollern Jahrbuch 19. S. 47–51.
Online

Kloosterhuis, Jürgen 1999. Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium. In: Archiv für Diplomatik 45. S. 465–563.
Preprint online

Kloosterhuis, Jürgen 2011. Katte. Ordre und Kriegsartikel. Aktenanalytische und militärhistorische Aspekte einer „facheusen“ Geschichte. 2. Aufl. Berlin.

Korn, Hans-Enno 1973. Kabinettsordres: Ein Kapitel Aktenkunde. In: Der Archivar 26. Sp. 225–332.
Online

Mohrmann, Wolf-Dieter 1980. Braunschweigische Kabinettsordres. In: Archivalische Zeitschrift 76. S. 57–68.


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Holger Berwinkel (24. Juli 2015). Das Ich des Fürsten als Revolution: Die Kabinettsorder. Aktenkunde. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/axqz


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