Ich arbeite in einem Arbeitskreis des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare mit, der sich mit den Problemen der Aktenkunde der Zeitgeschichte auseinandersetzt. Vor kurzem haben Robert Kretzschmar, Karsten Uhde und ich einen Zwischenbericht veröffentlicht. Wer dieses Blog liest, hat bemerkt, dass es auch hier immer wieder um zeitgeschichtliches Material geht.
Das Defizit “der” Aktenkunde, wie sie sich in gängigen Handbüchern und Kompendien manifestiert, für das 20. Jahrhundert ist evident und hat wohl seinen Anteil an der Nichtrezeption des aktenkundlichen Methodenangebots in der Historikerzunft.
Auch die Editoren zeitgeschichtlicher Akten stellen sich “ihre” maßgeschneiderte Aktenkunde empirisch aus der Arbeitspraxis zusammen (siehe z. B. Pautsch 2008). Was sollten sie auch anderes tun? Viel anwendungsreifes Wissen würden sie in den Handbüchern nicht finden. Dass damit aber auch epochenübergreifendes Grundlagenwissen um die Zusammenhänge des Kanzlei- und Registraturwesens keine Chance auf Rezeption hat, steht auf einem anderen Blatt.
Wie ist dieses Defizit entstanden? Ich meine nicht einmal die digitale Gegenwart, sondern die Überlieferung bis zur Mitte der 1980er-Jahre, die jetzt nicht mehr der archivgesetzlichen Sperrfrist unterliegt und Gegenstand der Forschung wird.
Im Zentrum der aktenkundlichen Forschungslandschaft steht ein Monolith, ebenmäßig und unnahbar: Heinrich Otto Meisners “Handbuch für Archivbenutzer” preußischer Akten, 1935 veröffentlicht und 1952 und 1969 in erweiterter, aber nicht unbedingt verbesserter Form neu herausgebracht. Wer Meisners Ideen verstehen möchte, lese die erste Auflage, sagte mir einmal Lorenz Beck. Die Methodik, zu der auch eine an der Verfassungsgeschichte orientierte Periodisierung gehört, einmal dahingestellt, enden alle drei Werke, das letzte sogar explizit, im Stoff mit dem Jahr 1918, dem Ende der “monarchischen Zeit”.
Meisner hat das Lehrgebäude der Aktenkunde errichtet, die Fundamente wurden aber schon vor dem Ersten Weltkrieg gelegt, namentlich durch Martin Haß (1909). Man muss sich vor Augen halten, dass diese Grundlegung noch in das Kontinuum der monarchischen Zeit fiel. Wilhelm II. konnte zumindest seinen Offizieren immer noch Kabinettsordres schreiben wie Friedrich Wilhelm I. Das heute so eklatant empfundene Auseinanderdriften von Aktenkunde und Akten gab es einfach noch nicht. Auch die bis heute einzige dezidiert zeitgeschichtlich orientierte Aktenkunde von Hermann Meyer erschien just 1920 und behandelte nun einmal die eigene Zeitgeschichte – mit einem Kapitel zur Einbettung des Kaisers in den Geschäftsgang der deutschen Diplomatie (65-80)…
Meisners Werk hat bis heute keinen vergleichbaren Gegenentwurf gefunden. Kurt Dülfer präsentierte 1957 in einem Großaufsatz eine abweichende Methodologie in Teilbereichen, Jürgen Kloosterhuis 1999 im gleichen Format eine Synthese von Meisners Gegenstand und Dülfers Zugang. Der Rahmen der monarchischen Zeit wurde nicht gesprengt.
Das hat wohl auch damit zu tun, dass es eine normale Forschungslandschaft gar nicht gibt. Es gibt Handbücher und Kompendien, aber nur einen ganz schmalen Unterbau an dezidierten Spezialuntersuchungen aktenkundlicher Phänomene. Ich meine, eine recht vollständige Kopiensammlung zu besitzen. Sie passt in drei Aktenordner.
Mit solchen Einzeluntersuchungen müsste das unentdeckte Land der zeitgeschichtlichen Aktenkunde kartiert werden. Sie müssten von Archivaren geschrieben werden, die die Akten kennen. Aus verschiedenen Gründen passiert das jedoch zu selten. Ich werde am 10. November in meinem Beitrag zum Wiener Workshop “Bloggen in Geschichtswissenschaft und Archivwesen” auch dazu etwas sagen.
Die einzige zusammenhängende Überschreitung der Meisnerschen Grenzen hat sein Schüler Gerhard Schmid in dem hier bereits besprochenen Lehrbuch geleistet, das indessen zum einen “graue” Literatur ist und zum anderen nur die Zeit bis zu seiner eigenen Entstehung abdecken kann: 1959. Da gründete Xerox gerade erst seine (west-)deutsche Tochterfirma, und das Übel des Massenkopierens, ein Phänomen mit massiven Auswirkungen für die Aktenkunde, nahm seinen Anfang. Wer an der Grenze der 30-Jahre-Schutzfrist forscht, kommt auch mit Schmid nur noch bedingt weiter.
Für Österreich hat Michael Hochedlinger 2009 einen österreichischen Meisner vorgelegt. Damit wurde nicht nur endlich einmal ein anderes Staatswesen als Preußen zur Referenz erhoben – Hochedlinger erweiterte auch die Phänomenologie bis in das elektronische Zeitalter. Das ist sehr wichtig, doch bleibt das sinnstiftende Lehrgebäude noch das von Meisner und Dülfer.
Hochedlingers Werk behebt indessen ein anderes, schwer wiegendes Hindernis für die breite Rezeption der Aktenkunde, denn es ist ausgesprochen verständlich geschrieben. Kann man Meisner trotz seiner nicht selten hermetischen, auf eine pseudojuristische Trennschärfe abzielenden Begriffswelten eine gewisse Stilhöhe nicht absprechen, so drückten sich mancher seiner Nachfolger schlicht unverständlich aus.
Die Waage zu halten zwischen quellennahen Beschreibungen des Kanzleiwesens und der Bildung trennscharfer Forschungsbegriffe ist vielleicht die größte Herausforderung des Aktenkunde schreibenden Archivar.
Verlangt die Aktenkunde der Gegenwart grundlegend neue erkenntnisleitende Konzepte? Das muss anhand praktischer Einzeluntersuchungen geklärt werden, die zu aller erst eine anschlussfähige Wissenschaftssprache aufweisen müssen.
Literatur
Berwinkel, Holger/Kretzschmar, Robert/Uhde, Karsten 2014. Aus der Werkstatt der Aktenkunde. Der Arbeitskreis “Aktenkunde des 20. und 21. Jahrhunderts” des VdA. Archivar 67. S. 293-295. (online)
Dülfer, Kurt 1957. Urkunden, Akten und Schreiben in Mittelalter und Neuzeit. Studien zum Formproblem. Archivalische Zeitschrift 53. S. 11–53.
Haß, Martin 1909. Über das Aktenwesen und den Kanzleistil im alten Preußen. Forschungen zur brandenburgisch-preußischen Geschichte 22. S. 521–575. (online)
Hochedlinger, Michael 2009. Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien.
Kloosterhuis, Jürgen 1999. Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium. Archiv für Diplomatik 45. S.465–563. (Preprint online)
Meisner, Heinrich Otto 1935. Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens. Berlin.
Meisner, Heinrich Otto 1952. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. 2. Aufl. Leipzig.
Meisner, Heinrich Otto 1969. Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918. Leipzig.
Meyer, Hermann. 1920. Das Politische Schriftwesen im deutschen Auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen. (online)
Pautsch, Ilse Dorothee 2008. Die „Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland“ – Ein Arbeitsbericht über die Erschließung der Bestände des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. Archivar 60. S. 26-32. (online)
Schmid, Gerhard 1959. Aktenkunde des Staates. Potsdam.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Holger Berwinkel (19. Oktober 2014). Das zeitgeschichtliche Defizit der Aktenkunde. Aktenkunde. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/axql
Danke für die konzise Zusammenfassung, die sich (fast) als Apologie des “aktenkundlichen Defizits der Zeitgeschichte” lesen lässt: Es gibt keine Handbücher, also kann man uns auch nicht vorwerfen, dass wir sie ignorieren.
Aber woran liegt eigentlich unsere Nachlässigkeit, die Nachlässigkeit der Zeithistoriker? An der geringen Bedeutung der Hilfs- und Grundwissenschaften im Studium, deren epochaler Schwerpunkt zudem aus naheliegenden Gründen in alter Geschichte und Mittelalter liegt, gelegentlich in der Frühen Neuzeit, selten im 19. Jahrhundert, kaum im 20. Jahrhundert? An der je nach Publikationsart und -ort manchmal stark reduzierten Zitierweise (A an B, [Datum]), die z.B. Hierarchien nicht reflektiert. An Forschungsthemen, für die der Verwaltungsgang kaum relevant scheint, so dass wir willkürlich diese Dimensionen unserer Quellen unter den Tisch fallen lassen; weil wir primär auf die im Dokument erwähnten Informationen “scharf” sind und nicht auf deren Verarbeitung durch die Verwaltung?
Vielen Dank für das Feedback. In der Tat sehe ich den Ball in der eigenen Hälfte, bei der Hilfswissenschaft, aber das soll nicht heißen, dass mehr Common Sense bei der Quellenarbeit gerade für Qualifikationsarbeiten nicht möglich wäre.
Die Zitierweise ist ein interessanter Punkt; ich werde dazu demnächst (nach der Wiener Tagung) an dieser Stelle Vorschläge aus aktenkundlicher Sicht posten.
Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass das Wesen von Akten als abgelegten Arbeitsinstrumenten der Verwaltung oft nicht durchdrungen wird. Das Aktenstück wird als Dokument behandelt. Dokumentieren soll es im besseren Fall einen historischen Sachverhalt, im schlechteren eine vorgefasste These, für die Beweismaterial gesucht wird. Dabei wird das Aktenstück – das ist der hilfswissenschaftliche Punkt – oft nach Art einer Urkunde als autarke Einheit betrachtet, und nicht, wie es seinem Wesen entspricht, als Glied einer Kette (A. v. Brandt). Der Kontext und die Entstehungszusammenhänge werden nicht herangezogen. Sachliche Lücken, die sich daraus ergeben, durch konventionelle Plausibilitätsüberlegungen oder theoretische Überlegungen ausgeglichen. Die Autoren kommen so auch zu Ergebnissen, durchaus auch zu richtigen oder zumindest in sich schlüssigen. Das Problem scheint mir zu sein, dass die nicht rezipierten Kontextinformationen auch für Gutachter und Leser unbekannt sind und die Plausibilität des historischen Narrativs darunter meist nicht leidet.
Kurzum: Es besteht kein Leidensdruck. Der Qualifikations- und Forschungsbetrieb ist als System auch ohne diese methodische Grundierung funktionsfähig. Und der aktenkundlicher Kernerarbeit fehlt natürlich der radikale Chic theoriegetriebener Forschung. Daher auch die Geringschätzung für Editionen und Editoren zeitgeschichtlicher Akten.
Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich (Mediävist von Hause aus!) zu schwarz sehe. Es ist mir auch klar, dass die Berge von Archivmaterial, die für eine zeitgeschichtliche Dissertation ausgewertet werden müssen, aus äußeren Zwängen (Zeit, Geld) nicht so penibel untersucht werden können, wie ich das anhand der Emser Depesche versucht habe zu demonstrieren. Aber es müsste ein grundlegendes Verständnis dafür geben, wann der Bagger geparkt und das Skalpell gezückt werden muss – einen aktenkundlich geprägten Instinkt.
Da sind wir wieder bei der Bringschuld der Hilfswissenschaft.
Offenbar konvergieren unsere aus unterschiedlichen Perspektiven formulierten Eindrücke, die des mediävistischen Aktenkundlers und jene des aus dem 20. Jahrhundert Reißaus nehmenden Zeithistorikers. Ich stimme mit Ihnen überein, dass es keinen unmittelbaren Leidensdruck gibt und dass man angesichts der Quellenmassen im 20. Jahrhundert (und je nach Themenzuschnitt oft schon im 19. Jahrhundert) nur selektiv das Skalpell auspacken kann, wenn der „aktenkundlich geprägte Instinkt“ sich meldet.
Sollen wir uns also auf Bauchgefühl und Intuition verlassen? Wieso nicht! Wenn man dem Psychologen Gerd Gigerenzer folgt, wäre das ein akzeptabler rationaler Entscheidungsweg, vorausgesetzt die Intuition basiert auf vorhandenem Fachwissen, das (nicht immer bewusst) abrufbar ist.
Gerade aus diesem Grund sehe ich auch eine “Holschuld” der Zeitgeschichte, spätestens wenn es um die universitäre Lehre geht, selbst wenn es eine Bringschuld der Hilfswissenschaft geben mag. Um Ihre Allegorie weiterzudenken: Der Ball liegt in der Hälfte der Hilfswissenschaft, fragt sich nur, wohin sie diesen schießen soll. Wir haben nämlich das Tor versteckt.
Ich will mich da selbst nicht ausnehmen. Im Propädeutikum meiner Basiskurse (vormals: Proseminare) decke ich beim Thema Quellenkritik das Spektrum der Probleme möglichst in der ganzen Breite ab. Dann lasse ich mich aber zu der Bemerkung hinreißen, dass beispielsweise Datierung und Echtheitsfrage regelmäßig in der Zeitgeschichte kein großes Thema seien, und stürze mich auf die innere Quellenkritik. Und zweifellos ist das discrimen veri ac falsi für die Geschichte des 20. Jahrhunderts weniger virulent als etwa im Mittelalter (daran ändern auch manche falschen Hitler-Autographen nichts, die es in Editionen und Studien geschafft haben).
Das Beispiel hat nicht unmittelbar mit Aktenkunde zu tun, scheint mir aber symptomatisch dafür, dass wir die methodischen Grundlagen unseres Faches oft für gegeben und selbsterklärend halten. Pflichtschuldig in der Lehre abgehandelt (dafür kramen wir dann die Definition von Kirn heraus und ein paar Zitate von Droysen und Bernheim), handelt es sich um eine Art „acquis“, über den verfügt wird, ohne ihn explizit zu machen. Sie haben sicher Recht, das mag das methodische und empirische Gebäude der meisten Studien nicht zum Einsturz bringen. Unbefriedigend bleibt es aber doch.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich finde es bemerkenswert und bewundernswert, dass vor Jahrzehnten, ja vor über hundert Jahren, die Methodik unserer Disziplin in einer Weise durchdacht wurde, dass wir uns immer noch guten Gewissens darauf berufen können.
Aber zurück zur Lehre: Vielleicht ist das ein spezifisches Problem der Neuzeitler oder doch der Zeithistoriker, die wir in der Lehre nicht so stark quellenorientiert arbeiten wie etwa die Kollegen aus der Mediävistik. Die Grundlagen der historischen Methode werden zu Beginn des Studiums vermittelt, die Vertiefung in einer späteren Studienphase scheint mir aber nicht immer sichergestellt. Gerade dann stehen nämlich Theorien, Ansätze, Probleme und Kontroversen der Forschung im Vordergrund, weniger die Forschungspraxis, das reflektierte Suchen und Verarbeiten von Quellen – Quellen, die nur zu häufig aus Verwaltungszusammenhängen stammen.
Beim nochmaligen Lesen erscheint mir der Kommentar arg pessimistisch. Das war nicht beabsichtigt. Im Gegenteil: Ich fühle mich sogar inspiriert, vielleicht einmal eine Lehrveranstaltung zu konzipieren – ahne aber, dass der Zeitaufwand erheblich wäre.
Noch zwei kleine, unzusammehängende Beobachtungen, die nicht nur die Zeitgeschichte betreffen. ,Vielleicht ein wenig impressionistisch, aber doch sprechend:
Die Jahresberichte für deutsche Geschichte weisen online gerade einmal 16 Treffer für das Suchwort „Aktenkunde“ aus (einschließlich Daten aus der Retrokonversion), das bestätigt Ihren Artikel. Dafür dass „Quellenkritik“ das wichtigste „Werkzeug des Historikers“ ist, halte ich 53 Treffer aber ebenfalls für eine magere Ausbeute. Die meisten Texte haben einen exemplarischen, nicht systematischen Ansatzpunkt.
Eine zweite Beobachtung: Ist es nicht bezeichnend, dass das Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte kein Lemma „Akte“ enthält? Paradoxerweise gibt es das Lemma „Aktenversendung“ – was da in der Frühe Neuzeit versandt wurde, scheint aber keiner weiteren Reflexion zu bedürfen. Ganz nebenbei: Auch der „Akt“ fehlt, also i.S. von „acta“, etwa der Rechtsakt oder die Handlung, die in „Urkunde“, „Protokoll“ (fehlt ebenfalls) und „Register“ (das ist für die 2. Auflage angekündigt) dokumentiert werden – obwohl natürlich zahlreiche Artikel die Begriffe “Akt” und “Akte” verwenden.
Das ist wirklich seltsam – vor allem, weil es mit Cornelia Vismanns “Akten. Medientechnik und Recht”, 2. Aufl. Frankfurt/M. 2001, sogar eine rechtsgeschichtliche Monographie mit starkem aktenkundlichem Einschlag gibt. Ich halte dieses Buch insgesamt nicht für gut, aber Rezeption hat es verdient.
Bauchgefühl ist gut und richtig. Letztlich ist ja auch der Prozess des Verstehens und Bewertens einer Quelle kein völlig rationaler Prozess. Bei der Aktenkunde geht es um formale Merkmale von Quellen. Wenn man einmal ein Auge dafür entwickelt hat, hält man sich nicht mit 100 Fällen auf, die völlig den Normen entsprechen, aber stutzt bei der ersten Abweichung und fragt sich, ob da wohl etwas signifikantes dahintersteckt. Da sehe ich die erste Chance für bessere Rezeption der Aktenkunde: den detektivischen Trieb, bis man den Grund gefunden hat.
Zweite Chance: Es ist nicht wirklich schwer. Es reicht, einige grundlegende Konzepte zu verinnerlichen und sich dann auf den Reichtum der real existierenden Aktenformen einzulassen. Die gängigen Handbücher halten sich oft etwas umständlich im Deskriptiven auf. Hier muss die Aktenkunde handhabbares Wissen liefern.
Dritte Chance: Didaktisch gut gewählte Beispiele, die die Anwender involvieren. Dafür ist doch gerade die Zeitgeschichte gut. Wer einmal das Wannsee-Protokoll zur Bestätigung der Authentizität nach aktenkundlichen Merkmalen mit Erfolg untersucht hat, wird verinnerlichen, dass diese Methodologie einen elementaren quellenkritischen Zweck erfüllt und sich sogar zur Bekämpfung von Holocaust-Leugnung nutzen lässt.
Aber natürlich sehe ich das Problem: Wer soll das leisten? Wobei: Letztes Jahr bekam ich zu einem meiner ersten Beiträge eine nette Anfrage von einer Seminarleitern, ob sie das verwenden dürfe. Natürlich (siehe auch die Lizenz im Impressum). Sollte ich Material für Seminarübingen hier vielleicht gezielt veröffentlichen?
Dieses Mal fasse ich mich kurz:
1. Wenn Sie schon so fragen: Ich wünsche mir ein gut geschriebenes, prägnantes Studienbuch (TB, erschwinglicher Preis) mit Übungsbeispielen online. Das hätte den Charme, dass man neben die auf dem Pad nach Belieben anzusehenden und heranzuzoomenden Beispiele eine konsistente Einführung legen könnte.
2. Didaktische Reduktion und vielleicht sogar ein gewisser Schematismus helfen vermutlich. Da haben Sie völlig recht. Es ist viel gewonnen, wenn man dann die Ausreißer entdeckt.
Zu (1.) könnte ich hier etwas schreiben, doch möchte ich meinem Referat auf der Wiener Tagung () nicht vorgreifen. Den Text werde ich hier natürlich veröffentlichen.
Ein schönes Beispiel, wie man aktenkundliche Befunde didaktisch sogar für die Schule nutzen kann, bietet der Aufsatz von Helge Schröder, Dürfen jüdische Schüler auf der deutschen Schule Budapest 1941/42 noch das Abitur erwerben? Ein Zufallsfund im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes und dessen mögliche Verwendung im Geschichts- und Politikunterricht, in: Geschichte für heute 4 (2011) 3, S. 38-48; Abstract und Scans der benutzten Archivalien unter bei diesem Heft.
Um die Relegation der jüdischen Schüler zu verhindern, hat ein hochrangiger Beamter des Auswärtigen Amts unter anderem den geschäftstechnischen Trick angewandt, ein gefährliches Schreiben aus dem Eingangstagebuch zu tilgen und damit praktisch ungeschehen zu machen. Damit sind wir mitten in der modernen Kanzleigeschichte.