Nur eine dünne Linie

Diplomatiker kennen den Unterschied zwischen einer von Grund auf gefälschten Urkunde und einem verfälschten Stück, also einer an sich echten Urkunde, in die durch Rasur oder ähnliches neuer Text injiziert wurde.

Verfälschungen gibt es natürlich auch im neuzeitlichen Schriftgut. Schon die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts dürfte durch ihre neuen technischen Mittel als goldenes Zeitalter der Verfälscher zu bezeichnen sein – von der digitalen Gegenwart natürlich ganz zu schweigen. Aber noch heute wird auch in Handarbeit mit dem Fotokopierer verfälscht, wenn man einer schon nicht mehr taufrischen Entscheidung des OLG München folgt. Die “Zeit” berichtete jetzt zum zweiten Mal darüber (Nr. 13 vom 21. März 2013, S. 13, und Nr. 51 vom 12. Dezember 2013, S. 33). Es handelt sich um das Urteil im Kirch-Prozess.

Demnach erbat die Bankenaufsicht bereits im September 2001 von der Deutschen Bank Inforationen über ihre Leo Kirch gewährten Kredite. Die Anwälte der Bank legten im Verfahren eine Kopie dieses Schreibens vor, auf der eine dünne Linie zu sehen war. Allerdings war eine andere Kopie schon Jahre vorher beschlagnahmt worden. Das Gericht verglich und stellte fest, dass auf diesem Exemplar die Linie fehlte und dafür die Paraphe (das Namenskürzel) des damaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank, Rolf Breuer, zu sehen ist.

Die Paraphe wurde also mit einem Blatt Papier beim Kopieren überdeckt. Innovativ und geschickt ist dieses Verfahren nicht gerade. Das Phänomen der hässlichen Kopierlinien sollte eigentlich jedem bekannt sein, der bis in die Neunziger-Jahre hinein Schülerzeitungen zusammenmontiert hat.

Aktenkundlich gesehen ein klassischer Vermerk der Kenntnisnahme durch den Chef vor der Weiterleitung an untergeordnete Mitarbeiter zur sachlichen Bearbeitung – woraus sich natürlich Schlüsse zur Verantwortung des Chefs ziehen lassen.

In der aktenkundlichen Terminologie wäre das Schreiben der Bankenaufsicht als “behändigte Ausfertigung” auszusprechen, die zunächst als Original vorliegt. Dem Gericht lagen offenbar vor:

  1. Eine authentische Kopie des Originals der behändigten Ausfertigung
  2. Eine verfälschte Kopie (von einer authentischen Kopie?) des Originals der behändigten Ausfertigung

Ein schönes Beispiel für die Unübersichtlickeit der Überlieferungsformen in der aktenkundlichen Gegenwart.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.