Schlagwort-Archive: Schriftstücktypen

Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699, von Jürgen KLOOSTERHUIS (Teil 6)

6. Kurbrandenburgische Anweisungen in Mitteilungsformen, 1653 – 1687 (Reskript, Kanzlei- und Handschreiben)

Im innerstaatlichen Schriftverkehr einer Landesherrschaft gab es im Bereich der Anweisungen von vorgesetzter, an nachgeordnete Stelle wenig zu bedenken. Man griff dabei meist auf das Reskript (im Wir-Stil, mit vorangestellter Intitulatio des Anweisenden) zurück. Abweichungen von der Norm konnten im kurbrandenburgischen Kanzleigebrauch aber insbesondere im 17. Jahrhundert überall dort auftreten, wo die Landesherren zur Ausübung der provinzialen Regierung und Verwaltung besondere Stellvertreter eingesetzt hatten, so z.B. im Herzogtum Preußen, in Pommern, Magdeburg-Halberstadt und nicht zuletzt in ihren niederrheinisch-westfälischen Landen. Dort amtierte von 1647 bis 1679 mit Graf (ab 1652 Fürst) Johann Moritz von Nassau-Siegen ein besonders befähigter Statthalter, mit dem Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620 – 1688, reg. ab 1640) auch freundschaftliche Kontakte pflegte. Kein Wunder, dass die Schreibformen sofort abgemildert wurden, wenn es um Anweisungen des Landesherrn an seinen Statthalter zu Kleve ging, der andernorts eben auch Landesherr war.

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Der Graf des Freiherrn Diener? Ein komplexes Handschreiben

Im Ancien Régime wurden herrschaftliche Schreiben mit der vollen Strenge eines bis ins letzte Detail geregelte Kanzleizeremoniells durchkomponiert. Sein Zweck war es, „in der zeremoniellen Gestaltung von Schriftstücken Form und Inhalt zu einer Einheit ‚voll Würde und Wirksamkeit‘ zu verschmelzen“ (Kloosterhuis 1999: 465). Doch im Zentrum des Formularorkans wurde es still: In der Fürstenkorrespondenz kam der einfache, auch intime, Briefstil durch. Einfache Form korrespondiert aber nicht notwendigerweise mit einfachen Verhältnissen. Ein Handschreiben Christian Ernsts zu Stolberg-Wernigerode (1691–1771) verrät nicht nur etwas über die Geschlechtskrankheiten der Pietisten, sondern auch über die mehrdimensionalen Beziehungssysteme als Grundlage des Korrespondenzstils.

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70 Jahre Grundgesetz

Heute feiern wir den 70. Jahrestag des Grundgesetzes. Aber was genau? Beschlossen wurde es vom Parlamentarischen Rat schon am 8. Mai. Heute ist der Jahrestag der Ausfertigung seiner Urschrift, womit der Bogen zur Aktenkunde schon geschlagen ist. Wie kommen Gesetze eigentlich zustande – nicht als Texte, sondern als körperliche Schriftstücke?

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Vom Reskript zum Postskript und zurück: Rationell regieren im 18. Jh.

„Rationell regieren“, da denkt man aktenkundlich gleich an die Kabinettsorder. Das ist aber nur ein Beispiel, wie frühneuzeitliche Landesherren und ihre Kanzleien auf vermehrte Staatsgeschäfte und anschwellende Papierfluten reagiert haben. Ihrer Form nach standen die fürstlichen Weisungen im Spannungsfeld zwischen den drei Polen der Rationalisierung, des Formzwangs und der Schreibtechnik. Für Gnadenakte war das Reskript die angemessene Form, erforderte aber hohen Schreibaufwand wegen seiner zeremoniellen Formeln. Eine mögliche Lösung war eine besonders eigentümliche Form von Schriftstück: das „unechte“ Postskript. Vom Reskript zum Postskript und zurück: Rationell regieren im 18. Jh. weiterlesen