Wider die Aktengläubigkeit! Eine Lehrstunde bei Egon Bahr

Vor wenigen Wochen hat die Bundesrepublik Deutschland mit Egon Bahr  (1922-2015) einen großen außenpolitischen Denker verloren. Und einen der seltenen Autoren von guten, originellen und aussagekräftigen Politiker-Memoiren. Bahrs Erinnerungen sind selbst aus aktenkundlicher Sicht lesenswert.

(Bild: Bundesarchiv, B 145 Bild-F030521-0007 / Reineke / CC-BY-SA 3.0)

Bei Außenpolitikern enthalten solche Bücher oft detaillierte Referate von diplomatischen Gesprächen, und man könnte ihr phänomenales Gedächtnis nur bewundern, wenn nicht klar wäre, dass schlicht Gesprächsvermerke aus den eigenen Handakten paraphrasiert werden. Man nehme nur Adenauers Memoiren (1965-1968), die sich ganz eng an die Akten des Auswärtigen Amts halten; das wurde archivwissenschaftlich sogar einmal nachvollzogen (Trumpp 1996). Adenauer hat den Stoff wenigstens durchdrungen und geformt. In anderen Werken quillt der Aktenstil aus allen Zeilen.

Quellenkritisch ist das natürlich ein Problem, denn Zirkelschlüsse drohen. Vor allem müssen Historiker in der Lage sein, die den “Erinnerungen” zugrundeliegenden Unterlagen aktenkundlich einzuschätzen. Dazu erteilt Bahr in seinen Memoiren eine Lehrstunde: 1968 führte er als Planungsstabschef des Auswärtigen Amts in Wien ein vertrauliches Sondierungsgespräch mit dem polnischen Geschäftsträger in Österreich, Jerzy Raczkowski. Um dieses Gespräch in seinen Memoiren darzustellen, hatte Bahr in einem seltenen Glücksfall nicht nur seinen eigenen Gesprächsvermerk zur Hand, sondern auch den seines polnischen Gegenübers.

Das Gespräch war vermittelt worden vom Osteuropa-Korrespondenten der Zeit, Hansjakob Stehle, der nach der Revolution in Osteuropa dann beide Vermerke aufgespürt und veröffentlicht hat (Stehle 1995: 162-171): den polnischen im Archiv des Außenministeriums, den deutschen in Bahrs Handakten im Archiv der sozialen Demokratie (wo er nicht hingehört, aber so sind eben die Tatsachen).

Anstatt aus diesen Texten eigene “Erinnerungen” zu konstruieren, exerziert Bahr für den Leser einen kritischen Vergleich:

“Diese Vermerke sind auch deshalb interessant, weil sie zeigen, daß eine … Begegnung ganz verschieden dargestellt werden kann, wobei jede Darstellung korrekt ist. Diese Erfahrung … macht das Geschäft für Historiker nicht leichter, selbst wenn sie, was unerläßlich ist, die Papiere beider Seiten kennen.”
(Bahr 1996: 230)

Nach Bahrs Vermerk drehte sich das Gespräch in weiten Teilen um die Oder-Neiße-Frage. Die Gegenüberlieferung streift diese Thema nur mit einem Verweis auf Bonner Unbeweglichkeit. – Die völkerrechtlich abgeklopfte Position der Bundesregierung war in Warschau sattsam bekannt. Sie war nicht das, was Raczkowski, der das Gespräch mit Bahr auf eigenen Faust gesucht hatte, seinen Vorgesetzten vermitteln wollte.

Der polnische Vermerk enthält dafür lange, Verständnis heischende Ausführungen für die außenpolitische Linie Brandts und der SPD. Sie fehlen bei Bahr, denn für Brandt, den Empfänger des Vermerks, musste er sie natürlich nicht rekapitulieren. Aber Bahrs Quellenkritik geht tiefer: Raczkowski könnte ihm diese Passagen – so genau erinnert sich nicht – untergeschoben haben, um eigene Gedanken geschützt bei der Warschauer Führung platzieren zu können. Gerade Diplomaten des Ostblocks hätten oft zu diesem Mittel gegriffen:

“Weil sie nicht wagen konnten, ihrer eigenen Einsicht folgend einen durch das Politbüro beschlossenen Standpunkt zur Änderung vorzuschlagen, machten sie daraus ein Verlangen der anderen Seite.”
(Bahr 1996: 233)

Offenbar hat ein polnischer Diplomat mittlerer Stellung versucht, die verhärtete Linie Warschaus gegenüber der Bundesrepublik zugunsten einer ernsthaften Prüfung der Entspannungsfühler der Bonner Großen Koalition aufzuweichen. Ein wichtiger Schluss, der durch Indizien des Aktenkontexts gestützt wird: Raczkowski hat seinen Bericht absichtlich mit einer ungewöhnlich niedrigen Geheimhaltungsstufe versehen, dann ihn in Warschau möglichst viele Beamte lesen konnten. Das er trotzdem im Geschäftsgang zunächst versandete und seine Wirkung erst ein Jahr später entfaltete, steht auf einem anderen Blatt – und erschließt sich im Übrigen auch durch die aktenkundliche Analyse von Vermerken auf dem Stück, die Stehle (1995: 160 f.) kompetent unternommen hat.

Beide Seiten haben auch aus dem Nähkästchen geplaudert: Bahr über die Erfindung des bundesdeutschen “Alleinvertretungsrechts” durch Karl Carstens und Raczkowski über das Verhältnis zwischen seinem Außenminister Rapacki und dem Parteichef Gomulka. So etwas findet sich natürlich nur im Gesprächsvermerk des Gegenübers, nicht in dem eigenen, den man daheim den Kollegen zu lesen gab.

Gesprächsvermerke sind keine Protokolle, zu deren aktenkundlicher Typologie Polley (2000) grundlegend ist. Es ist nicht ihre Funktion, das gesprochene Wort möglichst umfassend und objektiv zu verschriftlichen, sondern ausgewählte und bereits bewertete Informationen in die Entscheidungsfindung einer Institution einzuspeisen. Daran zeigt sich wieder einmal, dass Aktenschriftstücke keine “Dokumente” sind, sondern abgelegte Arbeitsinstrumente, deren Inhalt kein blinder Glauben geschenkt werden darf.

Und zwanglos erweist sich der Wert des “systematischen” Zweigs der Aktenkunde, der durch die Typisierung von Schriftstücken, wie Protokollen und Gesprächsvermerken, beim Herangehen an Quellen einen tragfähigen Erwartungshorizont schafft. Aktenkunde bewahrt vor Aktengläubigkeit.

Literatur

Adenauer, Konrad 1965-1968. Erinnerungen. 4 Bde. Stuttgart.

Bahr, Egon 1996. Zu meiner Zeit. München.

Polley, Rainer 2000. Die Archivierung der Mündlichkeit: Protokollierung in kollegialen Gremien, in: Metzing, Andreas, Hg. Digitale Archive – ein neues Paradigma? Beiträge des 4. Archivwissenschaftlichen Kolloquiums der Archivschule Marburg. Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 31. S. 253–273.

Stehle, Hansjakob 1995. Zufälle auf dem Weg zur Neuen Ostpolitik. Aufzeichnungen über ein geheimes Treffen Egon Bahrs mit einem polnischen Diplomaten 1968. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 43. S. 159-171. (Online)

Trumpp, Thomas 1996. Zur Quellen- und Materialgrundlage von Adenauers „Erinnerungen“. In: Archivalische Zeitschrift 79. S. 65–103.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Holger Berwinkel (2015, 26. September). Wider die Aktengläubigkeit! Eine Lehrstunde bei Egon Bahr. Aktenkunde. Abgerufen am 29. März 2024, von https://doi.org/10.58079/axr0

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