Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699, von Jürgen KLOOSTERHUIS (Teil 6)

6. Kurbrandenburgische Anweisungen in Mitteilungsformen, 1653 – 1687 (Reskript, Kanzlei- und Handschreiben)

Im innerstaatlichen Schriftverkehr einer Landesherrschaft gab es im Bereich der Anweisungen von vorgesetzter, an nachgeordnete Stelle wenig zu bedenken. Man griff dabei meist auf das Reskript (im Wir-Stil, mit vorangestellter Intitulatio des Anweisenden) zurück. Abweichungen von der Norm konnten im kurbrandenburgischen Kanzleigebrauch aber insbesondere im 17. Jahrhundert überall dort auftreten, wo die Landesherren zur Ausübung der provinzialen Regierung und Verwaltung besondere Stellvertreter eingesetzt hatten, so z.B. im Herzogtum Preußen, in Pommern, Magdeburg-Halberstadt und nicht zuletzt in ihren niederrheinisch-westfälischen Landen. Dort amtierte von 1647 bis 1679 mit Graf (ab 1652 Fürst) Johann Moritz von Nassau-Siegen ein besonders befähigter Statthalter, mit dem Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620 – 1688, reg. ab 1640) auch freundschaftliche Kontakte pflegte. Kein Wunder, dass die Schreibformen sofort abgemildert wurden, wenn es um Anweisungen des Landesherrn an seinen Statthalter zu Kleve ging, der andernorts eben auch Landesherr war.

Nr. 6 Potsdam, 12. Juni 1687

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen, an Präsident Alexander von Spaen und Geheime Räte der Regierung zu Kleve: Interimsverwaltung des Amtes Schwerte durch Georg Friedrich von Romberg

(A) LAV NRW W, D 002 Kleve-Märkische Regierung, Landessachen, Nr. 18. Landesherrliches Reskript. Behändigte Ausfertigung. 1 Bogen Folio, Stempelpapier (Kronen-Stempel zu 2 ½ RTlr); S. 1 mit dem Reskript, S. 4 mit Außenadresse beschriftet

Da das Drostenamt zu Schwerte und Westhofen derzeit infolge Suspension des Amtsinhabers [Heinrich Friedrich von der Mark] nicht ausgeübt wird, hat sich Kurfürst Friedrich Wilhelm dazu entschlossen, diese Aufgabe auf Georg Friedrich von Romberg zu übertragen. Statthalter Alexander von Spaen und die Geheimen Räte der Regierung zu Kleve sollen den von Romberg darüber informieren, ihm die Amtsverwaltung übertragen und ihn bei eintretender Amtsvakanz als Drosten vereidigen sowie in sein Amt einsetzen („und befehlen Euch, demselben solches anzudeuten und ihm die Verwaltung besagten Amts auffzutragen, ihm auch der künfftigen Succession, wan das Amt vaciren wird, geziemend und nach geleisteten Eidespflichten, darin Ihr ihn zu nehmen, zu versehen“).

Nr. 7 Berlin (Cölln a. d. Spree), 21. November 1653

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen, an Statthalter zu Kleve Fürst Johann Moritz von Nassau-Siegen: Einsetzung des Heinrich Friedrich von Mark als Amtmann zu Schwerte

(B) LAV NRW W, D 002 Kleve-Märkische Regierung, Landessachen, Nr. 18. Landesherrliches Reskript in Form eines Kanzleischreibens mit nachgestellter Intitulatio. Behändigte Ausfertigung. 1 Bogen Folio, S. 1 mit dem Reskript, S. 4 mit Außenadresse beschriftet

Die Witwe des verstorbenen Amtsmanns zu Schwerte [Gotthard Friedrich von der Mark zu Villigst und Rauschenburg] hat dessen Tod dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm angezeigt und damit die Bitte verbunden, das Amt nun ihrem Sohn Heinrich Friedrich zu übertragen, umso mehr diesem die Nachfolge bereits vor einiger Zeit schriftlich zugesichert worden ist, wie sich aus der Anlage ergibt. Sofern sich Heinrich Friedrich von der Mark zur Amtsausübung qualifizieren kann, hat der Kurfürst nichts dagegen, ihn als Amtsnachfolger seines Vaters zu bestallen und einzusetzen, was der Statthalter mit Ausfertigung der dabei üblichen Urkunde zu bewerkstelligen hat („inmaßen dann Euer Liebden solches verrichten und behöriges Patent begreifen lassen wollen“).

(A) Die Bestallung und Einsetzung eines Amtsträgers auf lokaler Verwaltungsebene, hier z.B. eines Amtmanns (Drosten) zu Schwerte und Westhofen in der Grafschaft Mark 1687, wurden im kurbrandenburgischen Behördensystem normalerweise in Interaktion zwischen dem Geheimen Rat zu Berlin und der Regierung zu Kleve durch ein vom Landesherrn zu unterzeichnendes Reskript vorgenommen, das Bestandteil eines gebührenpflichtigen (also Stempelpapier erfordernden) Verwaltungsakts war. Ein solches Landesherrliches Reskript begann mit der (1) Intitulatio, die zumindest die ranghöheren Titel des Kurfürsten aufzählte und die weiteren unter „etcetera“ subsummierte („Von Gottes Gnaden Friderich Wilhelm, Marggraff zu Brandenburg, des Heyligen Römischen Reichs Ertzcämmerer und Churfürst, in Preussen, zu Magdeburg, Jülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern etcetera Hertzog etcetera“). Es folgten (2) Salutatio und Inscriptio („Unsern gnädigen Gruß zuvor. Hochwollgebohrener, würdiger, wollgebohrene, veste, hochgelahrte Räthe und liebe Getreue!“), die die Schreibrichtung von vorgesetzter, an nachgeordnete Stelle ebenso deutlich zum Ausdruck brachten, wie die (3) Sanctio („Wir seind Euch mit Gnaden gewogen“) und die heraldisch rechts dicht unter den Textblock gesetzte einfache Unterschrift („Friedrich Wilhelm“).

Alles das wurde im Zeilenfluss durch sinnvoll gesetzte Zwischenräume (lat. Spatium; vgl. die roten Pfeile in der Abbildung) noch weiter gegliedert, wie z.B. nach der Intitulatio, die dadurch gleichsam wie der durch sie bezeichnete Landesherr hoch über allem Folgenden schwebte, oder der Salutatio / Inscriptio und dem folgenden Context. Dieser inhaltliche Kern des Reskripts zerfiel wiederum in die Darstellung der die Anweisung auslösenden Umstände (Narratio) und die Anweisung selbst (Dispositio), wobei das zwischen Narratio und Dispositio einzuschiebende Spatium besonders wichtig war, weil hier die maßgebliche Anweisung sofort aufgefunden werden konnte. Die Reinschreiber erwischten beim Platzieren dieser Zwischenräume aber nicht immer die richtigen Textstellen, wenn im abgebildeten Reskript das Spatium zwischen Narratio und Dispositio nicht an der Pfeil-, sondern an der folgenden Sternstelle zu setzen gewesen wäre.

(B) Etwa dreißig Jahre zuvor wäre in der gleichen Sache, einer Amtmannstellenvergabe zu Schwerte 1653, eine ähnliche landesherrliche Anweisung fällig gewesen, die nun aber vom Kurfürsten (gegebenenfalls nicht über den Geheimen Rat, sondern über das Geheime Kabinettsekretariat) an den Statthalter Fürst Moritz erging. Dem damit gegebenen besonderen Absender- / Empfängerverhältnis trug der aufmerksame Kanzleigebrauch dadurch Rechnung, dass diese Anweisung nicht als befehlendes Reskript, sondern in die Form eines mitteilenden Kanzleischreibens gekleidet wurde. Besonders höflich war dabei zu empfinden, dass das Schreiben mit der (2) Salutatio / Inscriptio einsetzte („Unsere Freundtschafft zuvor. Hochwürdiger, hochgebohrner Fürst, freundtlicher lieber Vetter!“) und die (1) Intitulatio zwischen (3) Sanctio / Datum und (4) der nachgerade devot heraldisch links unterm Textblock platzierten Subscriptio nachgesetzt war. So also die ebenmäßig-höfliche Form – die den inhaltlichen Anweisungscharakter des Schreibens natürlich unberührt ließ.

Nr. 9 Berlin (Cölln a. d. Spree), 2. August 1664

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen, an Statthalter zu Kleve Fürst Johann Moritz von Nassau-Siegen: Dank für eine Büchersendung. Geheimzuhaltender Plan eines Bergwerkbaus mit Blick auf die Ergiebigkeit der vom Statthalter vorgelegten Gesteinsproben. Erfolg der Verhandlungen des Statthalters mit den Kleve-Märkischen Ritterschaften wegen der Türkensteuer und ihrer Gravamina. Schlossbauten zu Kleve und Potsdam

(C) Koninklijke Verzamelingen / Royal Collections of the Netherlands. Hausarchiv des Oranischen Hauses / Registratur des Fürsten Johann Moritz von Nassau-Siegen, Nr. A04b-1479-I-III. Anweisung in Form eines eigenhändigen Handschreibens. Direktschrift, beh. Ausfertigung. 1 Bogen Folio, S. 1 – 2 mit dem Handschreiben beschriftet; auf S. 4 Außenadressierung: „aux mains propres“ 

„Hochgeborner Fürst, vielgeliebtter Vetter!

Ewer Liebden Schreiben hab ich nehbenst den uberschickten Bücheren undt Sachen woll empfangen, bedancke mich zuforderst wegen des grossen Buches, welches sehr schön undt meine Bibliotheck sehr zieret.

Die Probe von Blei- undt Silberertz hab ich empfangen, befinde es sehr gutt. Ewer Liebden wollen mir zwei Pfund davon uberschicken, inmittels solch Bergwerck durch meine Mittell bauen lassen. Ich werde ehist einen Man schicken, so sich sehr woll darauf verstehet. Inmittels wollen Ewer Liebden sich mitt Ahnehmung Kaufleutte oder anderen nicht ubereillen. Es ist uberauß reich undt helt uber 11 Lott Silber undt 44 Pfund Bley. Ewer Liebden wollen solches bey Ihr behalten undt keinem solches entdecken. Gibtt Gott sein Segen, so ist ein großer Gewinst darahn fast. Eine Probe von Kuper bitte mir auch zuschicken, undt wiefill Lachter1 es ins Felt streicht.

Das die Clevische undt Merckische Ritterschaft itzo wegen der Decision zu der Türckensteuer, wie auch wegen Ihrer Gravamina [zufrieden gestellt ist], solches erfreudt mich. Sonsten ist mir lieb, daß der Bau zu Cleve so geschwinde fortgehet;

der meinige gehet desto langsamer zu. Ich verender Potzdam gantz und baue ahn den grossen Stock ahn beiden Enden 2 grosse Pavillions undt in der Mitte auch eins, welches der Sahll sein soll, der wirtt 72 Fuß lanck undt 62 Fuß breitt, die Hohe 60 Fuß.

Hiemitt thu ich Ewer Liebden hiemitt Gottlicher Bewahrung getreulich befellen,

und verbleibe Ewer Liebden dienstwilliger Vetter weill ich lebe,

Friderich Wilhelm

Collen ahn der Sprew, den 2. Augusti Anno 1664“

1 Lachter; wie Klafter im Bergbau gebräuchliches Längenmaß von ca. 1,90m; vgl. Otto Meinardus (Hrsg.): Eigenhändige Briefe des Großen Kurfürsten an Johann Moritz von Nassau, in: Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte 19 (1906), S. 115 – 155, hier S. 125.

Wenn einer Anweisung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm, an seinen Statthalter zu Kleve Fürst Moritz von Nassau-Siegen die gemilderte Form eines Kanzleischreibens mit nachgesetztem Titel gegeben wurde, bewegte sich das immer noch im zeremoniellen Wir-Stil-Bereich des Kanzleigebrauchs. Darüber hinaus stand dem Landesherrn für solche Höflichkeitsbekundungen noch eine weitere commentgemäße Variante zur Verfügung: die „Mitteilung im Ich-Stil“, d.h., das Handschreiben, das vom Absender gleichsam unmittelbar in die Hand des Empfängers („aux mains propres“) gerichtet war. Da dessen Formen auf eine Intitulatio verzichteten, bezeichnete es ein besonders achtungsvolles, ja sogar vertrauliches Verhältnis zwischen den Korrespondenzpartnern, besonders, wenn es vom Absender sogar eigenhändig zu Papier gebracht worden war.

Wie das abgebildete Beispiel von 1664 zeigt, konnte aber auch ein Handschreiben auf eine besonders geschickt verpackte Befehlsform hinauslaufen. Der Kurfürst erteilte darin dem Statthalter zwei dienstliche Anweisungen (rote Textpassagen: Durchführung eines geheim zu haltenden Bergbau-Unternehmens; Bestätigung von Berichten über landständische Verhandlungen und Baumaßnahmen in Kleve), eingebettet in zwei Mitteilungen (grüne Textpassagen: Dank für eine Büchersendung; eigene Baumaßnahmen in Potsdam). Das Ganze wurde von den üblichen Formalbestandteilen umrahmt (blaue Textpassagen: einfache Inscriptio, Sanctio (Gottesschutzempfehlung), Schlußcourteoisie und Subscriptio, sowie Datierung). Damit bewegte sich diese Anweisung in der stark gemilderten Form eines eigenhändigen Handschreibens über die Grenze des amtlichen Schriftverkehrs in den Bereich der privatdienstlichen Schreiben hinein. Diese durchliefen v.a. nicht die normalen Geschäftsgänge der „Geheimen“ Kanzleibetriebe– was im vorliegenden Fall ebenso formal der Freundschaft zwischen Friedrich Wilhelm und Johann Moritz entsprach, wie es inhaltlich der „Verschlussachencharakter“ des Bergbau-Unternehmens nahelegte („Ewer Liebden wollen solches bey Ihr behalten undt keinem solches entdecken“).

Literatur: Irmgard Hantsche (Hrsg.): Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604 – 1679) als Vermittler. Politik und Kultur am Niederrhein im 17. Jahrhundert. Münster u.a. 2005. Gerhard Brunn und Cornelius Neutsch (Hrsg.): Sein Feld war die Welt. Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604 – 1679). Von Siegen über die Niederlande und Brasilien nach Brandenburg, Münster u.a. 2008

Zitierempfehlung: Jürgen Kloosterhuis, Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699 (Teil 6), in: Aktenkunde, 31. Oktober 2021, https://aktenkunde.hypotheses.org/1934.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Holger Berwinkel (2021, 31. Oktober). Possidierende Aktenkunde: Besonderheiten der Schriftgutgestaltung im Umkreis des Erbfolgestreits um Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1609–1699, von Jürgen KLOOSTERHUIS (Teil 6). Aktenkunde. Abgerufen am 16. April 2024, von https://aktenkunde.hypotheses.org/1934

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